…auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wurde wie folgt erwogen: Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren…
…25.4.2017, Ra 2017/16/0039). Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die…
…2680/80, VwSlg 10.381/A), schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Revisionswerbers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (z.B. VwGH 30.5…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Baker McKenzie Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, über den Antrag der Revisionswerberin vom 26.5.2025, verbunden mit der erhobenen ordentlichen Revision vom 26…
…Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers in Verbindung mit Angaben zu den konkreten steuerlichen Auswirkungen des bekämpften Erkenntnisses zu konkretisieren…
…25.4.2017, Ra 2017/16/0039). Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die…
…Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren…
…31.10.2019, Ra 2019/20/0470). Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die…
…Abs. 2 VwGG genannten Voraussetzungen müssen gemeinsam vorliegen. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst…
…die klagenden Parteien bei Nicht-Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren…
…entspricht sohin nicht den dargestellten Voraussetzungen. Insoweit war es dem Bundesfinanzgericht im vorliegenden Fall auch verwehrt, die erforderliche Interessensabwägung vornehmen zu können. Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Revisionswerbers konnte daher dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG iVm …
…Jänner 2014, Ro 2014/15/0002) schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung. Der antragstellende Revisionswerber hat eine solch…
…1.2016 für den Rw. ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Rw. sei in wirtschaftlich schweren Zeiten zu einer Geldstrafe von € 25.000,00 verurteilt worden. Die Vollziehung dieser Geldstrafe würde für den Rw. einen nicht wieder gutzumachenden Schaden bedeuten, weil er über eine…
…als Finanzstrafbehörde vom 25.1.2016 für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Rw. sei in wirtschaftlich schweren Zeiten zu einer Geldstrafe von € 30.000,00 verurteilt worden. Die Vollziehung dieser Geldstrafe würde für den Rw. einen nicht wieder gutzumachenden Schaden bedeuten…
…Jänner 2014, Ro 2014/15/0002) schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung. Die antragstellende Revisionswerberin hat eine solch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Richterin über den Antrag der Revisionswerberin, vertreten durch Rechtsanwälte, auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der ordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 10.04.2018, RV/2100372/2013, beschlossen: Der Antrag wird gemäß § 30a Abs. 3 VwGG…
…der Beschwerdeführer daher aus eigenem Antrieb anhand seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen gehabt, dass eine erhebliche Härte vorliegt, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an…
…auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung. Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Revisionswerbers konnte dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden…
…auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung. Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Revisionswerberin konnte dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden…
…entspricht sohin nicht den dargestellten Voraussetzungen. Insoweit war es dem Bundesfinanzgericht im vorliegenden Fall auch verwehrt, die erforderliche Interessensabwägung vornehmen zu können. Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Revisionswerbers konnte daher dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG iVm …