…Verschulden, durchschnittlichen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisses und bei Ausgeglichenheit von Milderungs- und Erschwernisgründen eine Geldstrafe von € 50.000,00 schuld- und tatangemessen. Hinsichtlich des Grad des Verschuldens geht das Gericht von einem zumindest mittleren Verschulden aus, zumal sich der Beschuldigte um seine Meldepflicht nach …
…in Einklang zu bringen. E. Hinsichtlich seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hat der Beschuldigte in der mündlichen Verhandlung ausgeführt wie folgt: Er sei nach wie vor als Einzelunternehmer tätig und betreibe an der Ladungsadresse eine Spenglerei und Dachdeckerei. Es sei gleichsam ein Ein-Mann-Betrieb…
…festgesetzte Geldstrafe bewegt sich im untersten Bereich des bis 365 Euro reichenden Strafsatzes und nimmt hinreichend Bedacht auf die Unbescholtenheit des Beschwerdeführers und allenfalls gegebene ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse. Die verhängte Geldstrafe erscheint bei Annahme durchschnittlicher allseitiger Verhältnisse des Beschwerdeführers durchaus als angemessen und nicht als…
…der Strafbemessung sei aber auch zu berücksichtigen gewesen, dass dem Bf. der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit nicht mehr zugute komme. Die Strafbemessung sei unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse erfolgt. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse könnten zugunsten des Bf. nicht angenommen werden, da er von der eingeräumten Möglichkeit…
…sofern sich die Verhältnisse nicht ändern würden (Beilage ./DDD). Als Beweis für die Unterstützung von Verwandten, Freunden und Bekannten zur Tragung der Aufwendungen des täglichen Lebens sei eine Überweisungsbestätigung beigefügt (Beilage ./EEE). Zur abschließenden Beurteilung der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers durch das BFG werde…
…sein, um die präventiven Zwecke zu erfüllen, darf aber den Täter nicht übermäßig belasten oder in seiner sozialen und wirtschaftlichen Existenz unverhältnismäßig treffen. Selbst bei Vorliegen wesentlicher Milderungsgründe und äußerst schlechter wirtschaftliche Verhältnisse des Beschuldigten und des belangten Verbandes kann bei Finanzvergehen nach § 15 Abs…
…so dass nicht feststellbar war, ob ihn überwiegende Unterhaltspflichten für diese Kinder überhaupt treffen. 2. Wirtschaftliche Verhältnisse: Hinsichtlich der Einkommensverhältnisse des Bf und seiner im selben Haushalt wohnhaften Partnerin insgesamt nur 50,00 Euro Strafermäßigung; dieser Ermäßigungsbetrag erscheint ausreichend, da der Bf nicht nachvollziehbar und…
…dies weder von A noch von anderen Personen in gleicher Lage und in seinem Geschäftsumfeld gleichsam als Freibrief für ähnliche Finanzvergehen missverstanden werden kann. In gesamthafter Abwägung dieser Argumente und unter Bedachtnahme auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten, darunter die Sorgepflichten des A…
…ist, dass der Gesetzgeber diesen Meldeverpflichtungen ein hohes Maß an Wichtigkeit unterstellt hat (BFG 14.03.2023 RV/7300011/2022). als mildernd: kein Umstand, als erschwerend: finanzstrafrechtlich vorbestraft Außerdem wurde auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten Bedacht genommen (§ 23 Abs…
…erschwerenden Umstände die Waage und bestünden beim Beschuldigten auch durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, ergäbe sich somit eine Geldstrafe von gerundet € 60.000,00. Es liegt vor eine gleichsam typische rechtswidrige Steuervermeidung im Bereich der damaligen sozialen und kulturellen Elite des Landes H bzw…
…Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz der wesentlichen mildernden Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch (noch) nicht (siehe nachstehend). Hinsichtlich der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten ist anzumerken, dass dieser laut…
…sowie die vollständige Schadensgutmachung. Dieses bedeutende Überwiegen der mildernden Aspekte berechtigte, in gesamthafter Abwägung, auch unter Bedachtnahme auf die zu beachtende Generalprävention und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten, wie von ihm ausführlich dargestellt, den obigen Ausgangswert auf € 25.000,00 abzumildern. Offenkundig…
…des Beschuldigten wurde erst im Oktober 2013 dem damals zuständigen Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Das nunmehr gemäß § 265 Abs. 1s lit. a Satz 1 FinStrG zuständig gewordene Bundesfinanzgericht hat am 7. August 2014 eine mündliche Verhandlung abgehalten. Zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen hat der Beschuldigte…
…dies weder von A noch von anderen Personen in gleicher Lage und in seinem Geschäftsumfeld gleichsam als Freibrief für ähnliche Finanzvergehen missverstanden werden kann. In gesamthafter Abwägung dieser Argumente und unter Bedachtnahme auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten, darunter die Sorgepflichten des A…
…der Verbandsgeldbuße gelten grundsätzlich die oben dargelegten Ausführungen, wobei jedoch statt der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten, diejenigen des belangten Verbandes heranzuziehen sind. Aufgrund der festgestellten aktenkundigen Unternehmensdaten geht das Gericht von einer durchschnittlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des belangten Verbandes aus. Weiters ist es richtig…
…schuldangemessen. Eine weitere Reduktion der Strafen wäre selbst unter Annahme unterdurchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse wegen des Umstandes, dass die nunmehr festgesetzten Geldstrafen ohnehin im untersten Bereich der gesetzlichen Strafdrohung liegen, aus spezialpräventiven Überlegungen (Abhalten des Beschuldigten von weiteren Verwaltungsübertretungen) und generalpräventiven Gründen (Abhalten potentieller Nachahmungstäter) nicht…
…Außerdem sei auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten Bedacht genommen worden. Das Strafausmaß sei daher bei einer möglichen Höchststrafe von € 36.732,00 mit ca. 14% davon festgesetzt worden. B. In der vom Beschuldigten gegen das Straferkenntnis vom 4…
…den Bf. wirksam von einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Als erschwerend sei kein Umstand, als mildernd die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit zu werten. Die Strafbemessung sei unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse erfolgt. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse hätten zu Gunsten des Bf. nicht angenommen werden können, da er von der…
…belangten Behörde verhängte Strafe bewegt sich zwar im unteren Bereich, auf Grund der erörterten Umstände (Ladetätigkeiten in Verbindung mit chemischen Reinigungsarbeiten) ist unter Bedachtnahme auf nicht gegebene Vorstrafen und angenommene durchschnittliche wirtschaftliche Verhältnisse des Bf. die Verhängung einer Strafe in Höhe von 50,00 Euro…
…des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen. Ausgehend von einer fahrlässigen Handlungsweise der Beschuldigten sah die Verwaltungsstrafbehörde bei der Strafbemessung keinen Umstand als mildernd, Als erschwerend verwaltungsbehördliche Vorstrafen. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Nunmehr wurden sehr ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse…