…wirtschaftliche Nutzungsdauer der AfA zu Grunde gelegt werden, ist diese vom Steuerpflichtigen durch konkrete Tatsachen nachzuweisen (VwGH vom 12.9.1989, 88/14/0162). Erwägungen 1. Wie unter Punkt II. 2. bereits dargelegt, konnte von der Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen werden, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer…
…1925 bis 1930 Bau- und Erhaltungszustand: gut Baumängel, Bauschäden, notwendige Instandhaltungsarbeiten: soweit sichtbar keine Besondere wertbeeinflussende Umstände: Lärmimmission. 1. Wirtschaftliche Restnutzungsdauer: Die gewöhnliche Nutzungsdauer derartiger Geschäftsflächen beträgt, wie der einschlägigen Literatur zu entnehmen ist, maximal rund 50 Jahre. 2. Bestimmung des fiktiven Alters: 2.1…
…hinsichtlich der Plangröße der Nutzungsdauer von 15 bis 30 Jahren bei Gebäuden der Klasse 3, die die beschwerdeführende Partei nach ihren glaubhaften Ausführungen im Zuge der Planung der Lager- und Produktionshalle aufgrund der gewählten Bauweise zur bereits dargestellten gewünschten Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos zu berücksichtigen…
…Der Keller des Objektes S 5 wird als Wäschetrockenraum genutzt. Diese Nutzung kann aufgrund mietrechtlicher Beschränkungen nicht unterbunden werden. 3b) Technische Schäden A2: a) mangelhafte Abdichtung B schreibt im Gutachten zur Feststellung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer für das Objekt A1 14, xx A2 Seite 6 Abs…
…innerhalb derer das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwerfen und im Betrieb nutzbringend einsetzbar sein wird, also die Zeitspanne, während der bei vernünftigem Wirtschaften eine Nutzung des Wirtschaftsgutes zu erwarten ist (VwGH 28.5. 2002, 98/14/0169). Die Schätzung der Nutzungsdauer obliegt grundsätzlich dem Steuerpflichtigen…
…dem persönlichen Augenschein des neu bestellten Gutachters wurde von diesem eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von 10 Jahren festgestellt. Da die Lagerhalle samt Nebengebäuden vermietet werden, würde in der Steuerklärung auf die im Gesetz hingewiesene Verlängerung der Nutzungsdauer bei Vermietung entsprochen und ein Abschreibungssatz von 4 % angesetzt…
…der Liegenschaft...) soll den Nachweis erbringen, dass der Grund und Boden - Anteil am Kaufpreis 10,09195% beträgt. Das zweite Gutachten (Feststellung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer) soll nachweisen, dass der AfA Satz 4,16666% beträgt." Beide Werte wurden falsch übernommen. Der Anteil am Kaufpreis beträgt 10,9195%…
…Anteil am Kaufpreis hins. der S 5 10,5263% und hins. der A1 14 10,9195% beträgt. Das zweite Gutachten (Feststellung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer...) soll nachweisen, dass der Afa-Satz bei beiden Liegenschaften 3,33% beträgt. Zu diesen Gutachten erging eine Stellungnahme, welche mit Schreiben…
…Produkte erzeugen würden. Für einen optimalen wirtschaftlichen Einsatz an einem passenden Standort wäre zukünftig, abhängig von den Strompreisen, zu überlegen, eine Anlage nach 15 Jahren gegen eine neue zu tauschen. Abschließend verwies der Bf. im Falle der Beibehaltung der 20jährigen Nutzungsdauer darauf, die Besitzverhältnisse der…
…anderen subjektiven Erwägungen, sondern nach der objektiven Möglichkeit einer Nutzung des Wirtschaftsgutes (VwGH 98/14/0169). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bestimmt sich nach der technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit (VwGH 20.11.1996, 92/13/0304). Die technische Nutzungsdauer richtet sich nach der technischen Abnutzung, die sich…
…anderen subjektiven Erwägungen, sondern nach der objektiven Möglichkeit einer Nutzung des Wirtschaftsgutes (VwGH 98/14/0169). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bestimmt sich nach der technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit (VwGH 20.11.1996, 92/13/0304). Die technische Nutzungsdauer richtet sich nach der technischen Abnutzung, die sich…
…Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes richtet sich demnach nicht nach dem Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung durch den Besitzer oder nach anderen subjektiven Erwägungen (VwGH 7.9.1993, 93/14/0081). Die Absicht, ein Wirtschaftsgut vor Ablauf der technischen und wirtschaftlichen Nutzungsdauer durch ein neues Wirtschaftsgut…
…technischen Entwicklung und den sich wandelnden Anforderungen an Gebäude des jeweiligen Typs abhängt. Die übliche Gesamtnutzungsdauer berücksichtigt daher in angemessener Weise sowohl die technische Lebensdauer als auch die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Vorausgesetzt wird ein ordnungsgemäßer Gebrauch sowie die ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung des Gebäudes. 3.2…
…Nutzungs-(Verwendungs-)form im Betrieb ergeben. Maßgebend ist somit die objektive betriebsindividuelle Nutzungsdauer; das ist jene Zeitspanne, innerhalb derer das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwerfen und im Betrieb nutzbringend einsetzbar sein wird. Die Schätzung obliegt grundsätzlich dem Steuerpflichtigen, der in der Regel über einen besseren…
…die von den Bf. begehrte Nutzungsdauer bzw. von den Gutachtern angesetzte Gesamtnutzungsdauer. Nachdem sich die übliche, in angemessener Weise sowohl die (länger anzusetzende) technische als auch die (kürzer anzusetzende) wirtschaftliche Nutzungsdauer berücksichtigende Gesamtnutzungsdauer [die übliche Gesamtnutzungsdauer hängt wesentlich von der Bauart (Gebäudetype), von der Bauweise…
…sei auf die Auswirkungen der Fehldimensionierung der Kellerdecke eingegangen und in jedem Schritt begründet dargestellt worden, dass die Auswirkungen der technisch/wirtschaftlichen Nutzungsdauer nicht nur auf tragenden Teile gegeben seien (sonst müsste man ja jedes Gebäude auf mindestens 200 Jahre abschreiben), sondern auch auf Ausbauteile…
…Installationen, Böden, etc.) natürlich nicht gleich sein kann. ln die für die Ertragswertermittlung maßgebliche "wirtschaftliche Nutzungsdauer" fließen ebenfalls die Lebensdauern auswechselbarer Bauteile ein, was für die Ermittlung eines angemessenen Ertragswertes auch gerechtfertigt ist, da der Ertragswert eines Bauwerks bei mangelhafter Instandhaltung sinkt. Der für die…
…wenig zu entnehmen. Eine Beurteilung dahingehend, ob sich aus der Durchnässung oder dem Bauzustand die Nutzungsdauer verkürzende Faktoren ergeben, oder solche mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen behebbar wären, ist somit nicht möglich. Laut Gutachten würden die fehlende Wärmedämmung an der Außenhülle des Gebäudes, die bauphysikalischen Gegebenheiten…
…nicht aus (samt Nachweisen). Dieses Gutachten sei daher nicht geeignet eine verkürzte Nutzungsdauer nachzuweisen. Die mit der Beschwerdeschrift vorgelegte gutachterliche Stellungnahme vom 19. November 2018 habe den Zweck, die wirtschaftliche und betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer der oben beschriebenen Gebäude einerseits zum Zeitraum vor den Um- und Zubau…
…innerhalb derer das Wirtschaftsgut einen wirtschaftlichen Nutzen abwirft und im Betrieb nutzbringend einsetzbar sein wird (herrschende Ansicht siehe etwa Doralt, EStG Kommentar22, § 7 Tz 42 unter Hinweis auf VwGH 28.5.2002, 98/14/0169 und andere). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist also die nach objektiven…