…die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Bf. ist im Wesentlichen lediglich von einer Anwendbarkeit der Bestimmung des § 213 Abs. 1 BAO ausgegangen, welche hier, da es sich nicht um die Verbuchung wiederkehrend zu erhebende Abgaben handelt…
…Abgabenkonto verbucht wurde. Auch damit hat die belangte Behörde die Rechtslage verkannt. § 103 Abs 2 lit b BAO scheidet nicht wegen der Verbuchung, sondern deshalb aus, weil in der dem Schuldner gemäß § 95 Abs 1 und 4 EStG 1988 vorgeschriebene Kapitalertragsteuer keine wiederkehrend zu erhebende…
…3 WiEReG an einen dem Finanzamt in einem Verfahren betreffend Abgaben gemäß § 213 Abs. 1 BAO (= bei derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebende Abgaben) bekannt gegebenen Zustellungsbevollmächtigten zuzustellen. Dem Finanzamt wurde im Zuge des Gründungsverfahrens das Vorliegen der Zustellvollmacht durch Übermittlung der Vollmachtsurkunde bereits am…
…den offenen Abgaben berücksichtigt wurden, ist auf die allgemeinen Verrechnungsvorschriften gemäß §§ 213 ff. BAO zu verweisen. Demnach ist die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) für wiederkehrend zu erhebende Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen…
…BAO ein Abgabenbescheid zu erlassen war (§ 9 InvPrämG), sowohl die Prämie als auch der Rückforderungsanspruch gemäß § 10 InvPrämG galten als Abgaben im Sinne der BAO (§ 11 InvPrämG), und auch für Gutschriften und Rückforderungen nach dem InvPrämG fanden die für wiederkehrend zu erhebende Abgaben geltenden Bestimmungen…
…wenn wiederkehrend zu erhebende Abgaben vorliegen bzw. wenn die Gebarung von Abgaben zusammengefasst verbucht wird, da dies insofern als eine einheitliche Verwaltungssache konstituierend zu verstehen ist, als zustellrechtliche Dispositionen grundsätzlich Wirkung für alle von der Behörde in Angelegenheiten dieser Abgaben vorzunehmenden Zustellungen haben. Dieser Fall…
…auf wiederkehrend zu erhebende Abgaben die Erteilung von eingeschränkten Bevollmächtigungen, zB nur für die Einkommensteuer eines Veranlagungsjahres oder die Umsatzsteuer bestimmter Besteuerungszeiträume, aus. Nach diesen Bestimmungen sei somit eine Zustellungsbevollmächtigung nicht nur dann (dem § 103 Abs. 2 lit a BAO zufolge) unwirksam (nicht zu beachten…
… 23 ZustG genannten Einrichtungen zu erfolgen (VwGH 19.3.2013, 2011/21/0244; 14.5.2003, 2002/08/0206; 24.11.2000, 2000/19/0115). § 104 BAO erweitert für Abgabepflichtige, die wiederkehrend zu erhebende Abgaben zu leisten haben (zu welchen etwa ESt und USt zählen…
…Gebarung herauszulösen.….. Nicht wiederkehrend zu erhebende Abgaben sind zB Rechtsgebühren……. vgl. Ritz, BAO5, § 213 Tz 6, somit auch die Bestandgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG. Eine gemäß § 213 Abs. 1 bzw. 2 zusammengefasste Verbuchung der Gebarung darf auch Abgaben von Gesamtschuldnern umfassen…
…der Einreichung des Verzeichnisses zurück. (….) Sowohl die Prämien als auch Rückforderungsansprüche gelten als Abgaben vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf Gutschriften und Rückforderungen sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. (….)…
…als Betriebseinnahme anzusetzenden Vergütungsbetrages zurückzuzahlen. Sowohl die Prämien als auch Rückforderungsansprüche gelten als Abgaben vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf Gutschriften und Rückforderungen sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Bei Gesellschaften…
…zu erlassen. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Antragstellung zurück. Sowohl die Prämien als auch Rückforderungsansprüche gelten als Abgabe vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung. Auf Gutschriften und Rückforderungen sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben…
…BFG Zweifel am Umfang der Vollmacht und ersuchte mit hg Beschluss vom 26.07.024 um Vorlage der Vollmachtsurkunde (§ 103 Abs 2 BAO, Einkommensteuer als wiederkehrend zu erhebende Abgabe). Da dieser Aufforderung nicht nachgekommen worden ist, erfolgt die Zustellung des Erkenntnisses an den Bf. 5…
…als Betriebseinnahme anzusetzenden Vergütungsbetrages zurückzuzahlen. Sowohl die Prämien als auch Rückforderungsansprüche gelten als Abgaben vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf Gutschriften und Rückforderungen sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Bei Gesellschaften…
…und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf die Gutschrift sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Die Prämie ist zu Lasten des Aufkommens an veranlagter Einkommensteuer zu berücksichtigen. § 201 BAO idF BGBl 161/2005: (1) Ordnen die Abgabenvorschriften die…
… 24a VwGG stellt keine wiederkehrend zu erhebende Abgabe im Sinne des § 213 Abs. 1 BAO dar und wurde daher vom Finanzamt auf einem eigenen Konto verbucht. Sache dieses Verfahrens ist es, zu prüfen, ob die Verrechnung des Guthabens mit dem Abgabenrückstand rechtmäßig erfolgte. Amtswegige Umbuchungen…
…als Betriebseinnahme anzusetzenden Vergütungsbetrages zurückzuzahlen. Sowohl die Prämien als auch Rückforderungsansprüche gelten als Abgaben vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf Gutschriften und Rückforderungen sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Bei Gesellschaften…
…betrifft, so konnte der Anzeiger die Fahrzeugdaten problemlos in Erfahrung bringen, nachdem sich der Bf. auch nach seinem Wegzug wiederkehrend zu Besuchszwecken bei Frau RD aufhielt. Nachdem der Anzeiger offenbar auch Informationen über den (damals) bevorstehenden Wohnungswechsel von Frau RD hatte, vermutet der Bf. den…
…als Betriebseinnahme anzusetzenden Vergütungsbetrages zurückzuzahlen. Sowohl die Prämien als auch Rückforderungsansprüche gelten als Abgaben vom Einkommen im Sinne der Bundesabgabenordnung und des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes. Auf Gutschriften und Rückforderungen sind jene Bestimmungen der Bundesabgabenordnung anzuwenden, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben gelten. Bei Gesellschaften…
…Abgaben bezieht, bei der Forschungsprämie nicht zur Anwendung kommt. Vielmehr ist im Hinblick darauf, dass die Forschungsprämie gemäß § 108c Abs 4 EStG als Abgabe vom Einkommen gilt und auf sie jene Bestimmungen der BAO anzuwenden sind, die für wiederkehrend zu erhebende, selbst zu berechnende Abgaben…