…Ehescheidung verzichten beide Ehegatten wechselseitig auf die Verpflichtung zur Haushaltsführung. Für den Fall der Scheidung verzichten die Vertragspartner auf die Wechselseitige Beistandspflicht und jeglichen Unterhalt auch bei unverschuldeter Not. Auf die Ausfertigung. dieser Vereinbarung im Rahmen eines Notariatsaktes wird einvernehmlich verzichtet. Die Ehegatten erklären wechselseitig…
…Kind seien seit Jahren an den beiden Wohnsitzen gemeldet. Gegenständlich sei davon auszugehen, dass die wirtschaftliche wechselseitige Beistandspflicht aufrecht ist. Da somit die Bf im Sinne der Rechtsprechung des VwGH nicht dauernd von ihrem Lebensgefährten getrennt lebe, zumal die Bf in dem Streitjahr in einer…
…bzw. den Willen zu einer gemeinsamen Lebensführung, aufgegeben hätten. Gegenständlich sei davon auszugehen, dass die wirtschaftliche wechselseitige Beistandspflicht aufrecht sei. Da somit die Bf. im Sinne der Rechtsprechung des VwGH nicht dauernd von ihrem Lebensgefährten getrennt lebe, zumal die Bf. in dem Streitjahr in einer…
…anzusehen; letzteres deswegen nicht, weil seine Ehegattin im Kalenderjahr 2021 unbestritten Einkünfte erzielte, die über den im Gesetz genannten Grenzbetrag liegen. Gegenständlich ist die wirtschaftliche wechselseitige Beistandspflicht weiter aufrecht. Dies wird auch vom Bf. selbst bestätigt und ergibt sich auch aus den vom Bf. vorgelegten…
…das Unterhalten von zwei Wohnungen und die damit verbundenen finanziellen Mehraufwendungen durch persönliche Umstände bedingt. Es kann gegenständlich davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftliche wechselseitige Beistandspflicht aufrecht ist. Da somit die Berufungswerberin im Sinne der Rechtsprechung des VwGH nicht dauernd von ihrem Ehegatten getrennt lebt…
…aufwende eine Betriebsausgabe. Das BFG stellt hierzu fest: Gemäß § 137 Abs 2 erster Halbsatz ABGB haben Eltern und Kinder einander beizustehen. Diese wechselseitige Beistandspflicht erlischt nicht mit der Volljährigkeit des Kindes, sondern gilt auch für das eigenberechtigte Kind (8 Ob 41/87; SZ 62/116…
…Detaillierte, zeitliche Darlegungen mit dem Hinweis „wenig glaubhaft“ zu ignorieren, stelle eine Verletzung von Verfahrensvorschriften dar. Die Arbeiten seien akribisch aufgezeichnet und dem Finanzamt mitgeteilt worden. Eine allgemeine wechselseitige Beistandspflicht, wie sie zwischen Ehegatten gemäß § 90 ABGB besteht, sei zwischen Eltern und Kindern nicht gegeben…
…steuerlich berücksichtigt wurden. Mit Stellungnahme vom 19. August 2019 äußerte dazu der Bf., dass diesbezüglich kein Zahlungsfluss stattgefunden habe. Zudem wurde die Vertretungstätigkeit der ehelichen Beistandspflicht iSd § 90 ABGB zugeordnet. Mit Einkommensteuerbescheid 2014 vom 12. Dezember 2019 wurden die strittigen Zahlungen - abzüglich des Gewinnfreibetrags iSd. …
…über die Beistandspflicht hinausreichen. Bei Verwaltung, Betrieb und Entwicklung eines Zinshauses sind diese Voraussetzungen allgemein zweifelsfrei gegeben. In unserem Einzelfall jedenfalls. Es existiert hier eine gemeinsame Wirtschaftsorganisation in der beide Gesellschafter gleiche Einwirkungs- und Mitwirkungsrechte besitzen. Hier werden wirtschaftliche Ziele verfolgt, die über wechselseitige Rechte…
…lassen wollte, um seine Abgabenlast zu verringern. Es sei schließlich nach der zu Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen entwickelten Rechtsprechung für die steuerliche Anerkennung erforderlich, dass die Leistungen über eine rechtlich und sittlich gebotene familienhafte Beistandspflicht hinausgehen. Helfen Familienmitglieder im Betrieb eines Familienangehörigen mit, dann tun…
…nicht mehr bestehe, woraus folge, dass die Einkünfte des anderen Ehegatten unerheblich seien. Durch die Eheschließung hätten sich die Ehegatten zur umfassenden wechselseitigen Beistandspflicht bereit erklärt. Dass diese, auch die finanziellen Belange umfassende Beistandspflicht, grundsätzlich geeignet sei, die wirtschaftliche Leistungskraft zu beeinflussen, könne wohl kaum…
…auf Lebenszeit gegebenen Trennung, wie sie für die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrages vorliegen müsste, seitens der Beschwerdeführerin nicht behauptet. Die Ehegatten hätten sich durch die Eheschließung im Jahr ***12*** zur umfassenden wechselseitigen Beistandspflicht bereit erklärt. Für das Tatbestandsmerkmal, nicht dauernd getrennt zu leben, sei nicht die…
…für den Alleinerzieherabsetzbetrag vorliegen würden, ist ihr entgegen zu halten, dass sich die Ehegatten durch die Eheschließung zur umfassenden wechselseitigen Beistandspflicht bereit erklärt haben. Maßgebend für das Tatbestandsmerkmal "nicht dauernd getrennt zu leben" sind nicht die Wohnsitze der beiden Ehegatten, sondern ist ausschließlich die Sachverhaltsfrage…
…19.12.2008 bzw. 11.12.2008; 5) ebenfalls beantragt werde die Beischaffung des Konkursaktes 1 des Landesgerichtes F im Rahmen der wechselseitigen behördlichen Beistandspflicht. Diese Beweise seien aufzunehmen, um einem abschließend erledigten Beweisverfahren entsprechen und um erforderliche Feststellungen treffen zu können, die eine umfassende…
…konnten. Wenn kurzfristig kein Geld vorhanden gewesen sei, habe ihn seine Gattin finanziell unterstützt. Eine Rückzahlung sei im Rahmen der wechselseitigen ehelichen Beistandspflicht nicht vorgesehen gewesen. 38. Der Bf. wurde auf die vom Finanzamt durchgeführte Zeugenbefragung und deren Übereinstimmung mit der anonymen Anzeige hingewiesen. Hiezu…
…Vorliegens eines Versicherungsverhältnisses keine Meldepflicht besteht. Die Mitarbeit des Ehegatten erfolgt im Zweifel im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht. Der Abschluss eines Arbeitsverhältnisses muss in diesem Fall "deutlich zum Ausdruck" kommen (OGH). Bei Verwandten, die nicht wechselseitig zum Unterhalt berechtigt sind (Schwester), ist im Zweifel "ein…
…Zugewinne aus dem jeweils eingebrachten Vermögen dem jeweiligen Eigentümer der Vermögenswerte alleine verbleiben. Drittens Die Vertragsparteien vereinbaren in Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und insbesondere in Kenntnis der gesetzlich verankerten Beistandspflciht, dass sie sich im Falle einer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit des Ehegatten zwar wechselseitig dazu bekennen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, BfAdr, über die Beschwerde vom 26. September 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. September 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023, Steuernummer BfStNr, zu Recht erkannt: I…