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BFG RV/1100202/2011Sozialversicherungsbeiträge als Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2014

…schaffen, so ist auch er haftbar, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung der wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich gemacht haben. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/1100460/2012Geschäftsführerhaftung, Vorteilsausgleich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.09.2014Teil 3/3

…Beschwerdeführers bezahlt, nicht aber die Abgaben entrichte wurden, liegt eine Ungleichbehandlung und somit eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers vor. Bei Betrauung Dritter (zB Angestellter) mit den abgabenrechtlichen Pflichten besteht die Haftung vor allem bei Verletzung von Auswahl- und Überwachungspflichten (VwGH 19.11.1998, 98/15/0159;…

BFG RV/2100216/2023Überwachungspflicht des für den Vertrieb zuständigen Geschäftsführers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.06.2024

…ist auch er haftbar, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/2100213/2023Überwachungspflicht des für den Vertrieb zuständigen Geschäftsführers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2024

…ist auch er haftbar, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/6100068/2023Geschäftsführerhaftung bei mehreren Geschäftsführern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.02.2026Teil 1/2

…ist er auch haftbar. Es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hierfür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/7100662/2019Geschäftsführerhaftung - Zurückverweisung gemäß § 278 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.09.2025

…ist er auch haftbar, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/5100404/2024Geschäftsführerhaftung - Gläubigergleichbehandlung nicht nachgewiesen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.11.2024

…um Abhilfe zu schaffen, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hierfür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/5100405/2024Volle Haftungsinanspruchnahme, wenn Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nachgewiesen wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.10.2024

…um Abhilfe zu schaffen, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hierfür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/5100702/2023Lange Zeitspanne zwischen Feststehen der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden bei der Primärschuldnerin und Erlassen des Haftungsbescheides darf bei der Ermessensübung nicht außer Acht gelassen werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.10.2023

…um Abhilfe zu schaffen, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hierfür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/7101303/2023Geschäftsführerhaftung, Beschwerdeführer ist technischer Leiter, Mitgeschäftsführer als finanzieller Leiter wohnhaft in England, Einbringlichmachung bei diesem nicht ohne Schwierigkeiten, keine lange Zeitdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.09.2023Teil 1/2

…schaffen, so sei er auch haftbar, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machten. Allerdings komme eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten und hierfür verantwortlichen Geschäftsführers durch den Geschäftsführer nur in Betracht, wenn ein Anlass vorliege…

BFG RV/7101303/2023Geschäftsführerhaftung, Beschwerdeführer ist technischer Leiter, Mitgeschäftsführer als finanzieller Leiter wohnhaft in England, Einbringlichmachung bei diesem nicht ohne Schwierigkeiten, keine lange Zeitdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.09.2023Teil 2/2

…schaffen, so ist er auch haftbar, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten und hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den Geschäftsführer nur in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/5100772/2022Geltendmachung der Haftung wenn die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nachgewiesen wird
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.02.2023

…um Abhilfe zu schaffen, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hierfür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/5100531/2022Beweis- und Behauptungspflicht hinsichtlich des Gleichbehandlungsgebotes im Haftungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2022

…ist er auch haftbar, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/5100976/2021Haftung bei mehreren Geschäftsführern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.01.2022

…um Abhilfe zu schaffen, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hierfür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/7102648/2021Geschäftsführerhaftung, Aufbewahrungspflichten, Lange verstrichene Zeit, Geschäftsführermehrheit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.12.2021

…ist auch er haftbar, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlaß vorliegt…

BFG RV/7101218/2016Haftung gemäß § 9 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.10.2021Teil 2/2

…um Abhilfe zu schaffen, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hierfür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschaftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/7103594/20191. Geschäftsführerhaftung 2. Interne Geschäftsverteilung 3. Kein Anlass für Zweifel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.10.2019

…ist auch er haftbar, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/7105706/2015Geschäftsführerhaftung, interne Geschäftsaufteilung, rechtzeitiger Rücktritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.06.2019

…so sei auch er haftbar, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machten (UFS RV/3619-W/09). lm konkreten Fall stehe es außer Zweifel, dass der Bf. durch die Geschäftsverteilung des Vorstandes mit Abgabensachen nicht befasst gewesen sei…

BFG RV/7400093/2015Geschäftsführerhaftung Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe, Aufgabenteilung bei zwei Geschäftsführern, rechtzeitige Zurücklegung bei Behinderung der Überwachung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.05.2019

…ist auch er haftbar, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…

BFG RV/7101329/2018Höhe der Geschäftsführerhaftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2018Teil 1/2

…ist auch er haftbar, es sei denn, dass ihm triftige Gründe die Erfüllung dieser wechselseitigen Überwachungspflicht unmöglich machen. Allerdings kommt eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer nur dann in Betracht, wenn ein Anlass vorliegt…