…ausweisen, sondern vorwiegend Flüge. Die Rückfuhr konnte aus diesen Unterlagen teilweise nicht bestätigt sondern eher angezweifelt werden. Bis dato konnte seitens des Steuerpflichtigen keine Unterlagen vorgelegt werden, die die Argumentation untermauern könnten. Die ausschließliche Anmeldung in Frankreich besagt nicht, die vorwiegende Verwendung im Ausland. Bei…
…einem Hauptwohnsitz oder Sitz in Österreich eingebracht oder benutzt würden, erfüllt. Somit bestehe im vorliegenden Fall eine fiktive Zulassungsverpflichtung der oben genannten Fahrzeuge auf Grund der überwiegenden Verwendung in Österreich durch Angestellte der beschwerdeführenden Firma, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Darüber hinaus müsse gemäß …
… 3 Abs. 3 NoVAG 1991 sind Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge von der Normverbrauchsabgabe im Wege der Vergütung (§ 12) befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80 %) für den begünstigten Zweck (hier strittig Z 2 Fahrschulkraftfahrzeug) nachgewiesen wird. Der gemäß § 3 Abs. 3 Z 2…
…für dem Beschwerderaum geltenden Fassung wie folgt: Folgende Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge sind von der Normverbrauchsabgabe im Wege der Vergütung (§ 12)befreit, wenn die vorwiegende Verwendung ( mehr als 80 % für den begünstigten Zweck nachgewiesen wird: --- Z 2Fahrschulkraftfahrzeuge … Gemäß § 12 Abs. 1 NoVAG 1991 …
…Miet-, Taxi- und Gästewagen von der Normverbrauchsabgabe im Wege der Vergütung (§ 12) befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80 %) für den begünstigten Zweck nachgewiesen wird. Gemäß § 1 Abs. 4 lit b NoVAG 1991 unterliegt der Normverbrauchsabgabe die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3…
…sind gemäß § 3 Z 3 NoVAG 1991 im Wege der Vergütung (§ 12) von der Normverbrauchsabgabe befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80 %) für den begünstigten Zweck nachgewiesen wird. Gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 entsteht die Steuerschuld im Falle der Lieferung (§ 1…
…NoVAG sind von der Normverbrauchsabgabe folgende Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge im Wege der Vergütung (§ 12) befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80%) für den begünstigten Zweck nachgewiesen wird: 3. Miet-, Taxi- und Gästewagen. Der Antrag auf Vergütung der NoVA 12/2012 wurde am…
…in der Fassung ab 1.7.2021 lautet: (3) Folgende Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge sind von der Normverbrauchsabgabe im Wege der Vergütung (§12) befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80%) für den begünstigten Zweck nachgewiesen wird: 1. Begleitfahrzeuge für Sondertransporte 2. Fahrschulkraftfahrzeuge 3…
… 42 Abs. 1 des Bundesbehindertengesetzes 1990); c) vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges zur persönlichen Fortbewegung des Körperbehinderten und für Fahrten, die Zwecken des Körperbehinderten und seiner Haushaltsführung dienen; d) die Steuerbefreiung steht - von zeitlichen Überschneidungen bis zu einer Dauer von einem Monat abgesehen - nur für ein…
…9 VersStG kommt nur in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1) Zulassung des Kraftfahrzeuges ausschließlich auf die Körperbehinderte/den Körperbehinderten 2) Vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges zur persönlichen Fortbewegung der Körperbehinderten/des Körperbehinderten 3) Nachweis der Körperbehinderung durch : Ausweis gemäß § 29 b der Straßenverkehrsordnung 1960…
…durch den Senat beantragt. Das Bundesfinanzgericht hat über die Bescheidbeschwerde erwogen: Folgende Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge sind von der Normverbrauchsabgabe im Wege der Vergütung (§ 12) befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80%) für den begünstigten Zweck nachgewiesen wird: Miet-, Taxi- und Gästewagen (vgl. …
…10) beträgt, ist die Steuerbefreiung gemäß § 2 (1) Zi 4 KfzStG weggefallen. Gilt die Befreiung nur bei ausschließlicher oder vorwiegender Verwendung des Kraftfahrzeuges für einen bestimmten Zweck, muss das Kraftfahrzeug zu mehr als 80 % für den bezeichneten Zweck verwendet werden. § 4 (2) KfzStG: wird ein…
…einen Eintrag der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass gemäß § 42 Abs. 1 des Bundesbehindertengesetzes 1990. c) vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges zur persönlichen Fortbewegung des Körperbehinderten und für Fahrten, die Zwecken des Körperbehinderten und seiner Haushaltsführung dienen; d) die Steuerbefreiung steht - von zeitlichen Überschneidungen…
… 42 Abs. 1 des Bundesbehindertengesetzes 1990); c) vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges zur persönlichen Fortbewegung des Körperbehinderten und für Fahrten, die Zwecken des Körperbehinderten und seiner Haushaltsführung dienen; d) die Steuerbefreiung steht - von zeitlichen Überschneidungen bis zu einer Dauer von einem Monat abgesehen - nur für ein…
…NoVAG sind von der Normverbrauchsabgabe folgende Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge im Wege der Vergütung (§ 12) befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80%) für den begünstigten Zweck nachgewiesen wird: 3. Miet-, Taxi- und Gästewagen. Der Antrag auf Vergütung der NoVA 12/2012 wurde am…
…Vergütung (§ 12) befreit, wenn die vorwiegende Verwendung (mehr als 80%) für den begünstigten Zweck (unter anderem Taxiwagen) nachgewiesen wird. Gemäß § 12 Abs 1 Z 3 NoVAG 1991 ist eine von einem Unternehmer zu entrichtende Abgabe dem Empfänger der Leistung auf Antrag zu vergüten, wenn eine…
…einen Eintrag der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass gemäß § 42 Abs. 1 des Bundesbehindertengesetzes 1990. c) vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges zur persönlichen Fortbewegung des Körperbehinderten und für Fahrten, die Zwecken des Körperbehinderten und seiner Haushaltsführung dienen; d) die Steuerbefreiung steht – von zeitlichen Überschneidungen…
…einen Eintrag der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass gemäß § 42 Abs. 1 des Bundesbehindertengesetzes 1990. c) vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges zur persönlichen Fortbewegung des Körperbehinderten und für Fahrten, die Zwecken des Körperbehinderten und seiner Haushaltsführung dienen; d) die Steuerbefreiung steht – von zeitlichen Überschneidungen…
…einen Eintrag der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass gemäß § 42 Abs. 1 des Bundesbehindertengesetzes 1990. c) vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges zur persönlichen Fortbewegung des Körperbehinderten und für Fahrten, die Zwecken des Körperbehinderten und seiner Haushaltsführung dienen; d) die Steuerbefreiung steht – von zeitlichen Überschneidungen…
…einen Eintrag der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass gemäß § 42 Abs. 1 des Bundesbehindertengesetzes 1990. c) vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges zur persönlichen Fortbewegung des Körperbehinderten und für Fahrten, die Zwecken des Körperbehinderten und seiner Haushaltsführung dienen; d) die Steuerbefreiung steht – von zeitlichen Überschneidungen…