…Jänner 2017 wegen der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei sowie des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols von 9 Stangen (= 1.800 Stück) Zigaretten verschiedener Marken für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in Höhe von € 260,00 verhängt sowie auf eine anteilsmäßige…
…des Finanzstrafgesetzes in der anzuwendenden Fassung relevant: Gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG begeht das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei, wer vorsätzlich eine Sache oder ein Erzeugnis aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben…
…unterstützt. Vom Zollamt Wien wurde [über ihn mit Strafverfügung vom] 11. November 2008, StrNr.1, wegen vorsätzlicher Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG und vorsätzlicher Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG [eine Geldstrafe von € 25,00 verhängt und der Verfall…
…der eher tristen persönlichen Situation des M. abzuleiten. Dazu hat der Spruchsenat erwogen: Nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel begangen wurde, an sich bringt. Nach § 38 Abs. 1 FinStrG handelt gewerbsmäßig…
…dem Verdächtigen jedenfalls eine den Verdacht entkräftende Rechtfertigungsmöglichkeit bietend, zu beschreiben. Gem. § 37 Abs.1 FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben…
…28. Februar 2018, Zl. 55555. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 37 Abs.1 lit.a FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich eine Sache oder Erzeugnisse aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben begangen wurde…
…1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Verbindung mit dem Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG sowie wegen der Verletzung des § 5 Abs. 3 des Tabakmonopolgesetzes 1996 (TabMG 1996) in Verbindung mit dem Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte gemäß § 44…
…Model Purchase Declaration Used Goods" ausgestellt, in welchen er festhielt, die Uhren innerhalb der Europäischen Union gekauft zu haben. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Abgabenhehlerei sei somit auszuschließen, weshalb ein Verfall gemäß § 17 FinStrG nicht in Betracht kommt. Darüber hinaus sei die Beschlagnahme auch zur…
…Model Purchase Declaration Used Goods" ausgestellt, in welchen er festhielt, die Uhren innerhalb der Europäischen Union gekauft zu haben. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Abgabenhehlerei sei somit auszuschließen, weshalb ein Verfall gemäß § 17 FinStrG nicht in Betracht kommt. Darüber hinaus sei die Beschlagnahme auch zur…
…Bf. ist für seine Tatbeteiligung in Form des Verpackens und Umladens der verfahrensgegenständlichen Zigaretten vom Strafgericht wegen des dadurch begangenen Finanzvergehens der Abgabenhehlerei rechtskräftig bestraft worden. Die vorsätzliche Begehung des Finanzvergehens entspricht dabei der Definition der betrügerischen Absicht im Sinne der zollrechtlichen Bestimmungen. Der Bf…
…des Finanzstrafgesetzes in der anzuwendenden Fassung relevant: Gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG begeht das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei, wer vorsätzlich eine Sache oder ein Erzeugnis aus einer Sache, hinsichtlich welcher ein Schmuggel, eine Verzollungsumgehung, eine Verkürzung von Verbrauchsteuern oder von Eingangs- oder Ausgangsabgaben…
…646,58 Euro in Deutschland übernahm und nach Österreich transportierte und Teile der Erlöse von Österreich zum Umwechseln nach England und wieder zurück verbrachte.“ Dazu wurde im Spruch auch festgestellt, dass der Bf. hiedurch der Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs.1 lit.b…
…16/0091). Aufgrund des im Sachverhalt genannten Urteils des Landesgerichtes Korneuburg vom 26. Jänner 2023 stand fest, dass im Zusammenhang mit der Verbringung der verfahrensgegenständlichen Zigaretten strafbare - sogar vorsätzliche - Handlungen (Schmuggel, Abgabenhehlerei) begangen worden sind. Die Voraussetzungen für die zehnjährige Verjährungsfrist gemäß Art. 103 Abs…
…Tat Beteiligte für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden (§ 11 BAO). Vorsätzliche Finanzvergehen sind in diesem Zusammenhang (betreffend Bundesabgaben) neben der Abgabenhinterziehung (§ 33 FinStrG), dem Schmuggel und der Hinterziehung von Eingangsabgaben (§ 35 FinStrG) und der Abgabenhehlerei (§ 37 FinStrG) auch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 FinStrG.…
…nbsp; Über die Beschwerde wurde erwogen. Gemäß § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. (2) Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…
…und „WEISSEN“ gesprochen wird, um Schmuggelzigaretten. Rechtlich ergibt sich daher Folgendes: Gemäß § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhehlerei schuldig, wer vorsätzlich Sachen, hinsichtlich derer ein Schmuggel begangen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich - nimmt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß…
…erforderlich, dass der Zollschuldner oder andere an der Tat Beteiligte (eine) vorsätzliche Abgabenhinterziehung(en) begangen hat (haben). Aus gekürzten Urteilsausfertigungen ergibt sich, dass der Bf u.a. gewerbsmäßig Abgabenhehlerei begangen hat (haben). H) Zum Beweismaß in Abgabensachen: Zum Beweismaß in Abgabensachen ist allgemein darauf hinzuweisen…
…00 ausgewiesen gewesen. Von Seite der Finanzstrafbehörde wurde im Ergebnis offensichtlich die Feststellung getroffen, dass A hinsichtlich der Differenz von € 33,16 eine zumindest bedingt vorsätzliche Falschangabe in der Voranmeldung zu verantworten hätte - eine Überlegung, welche vom Bundesfinanzgericht nicht geteilt wird. In Anbetracht der…
…Es wurde dem Bf. eröffnet, dass gegen ihn der finanzstrafrechtliche Verdacht der Begehung der Delikte der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a FinStrG bestehe und er Zollschuldner für die auf die Zigaretten entfallenden Eingangsabgaben gemäß…
…a, 38 FinStrG begangen. II) Hinsichtlich der weiteren Anlastungen, vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bescheidmäßig festzusetzende Abgaben, nämlich Umsatzsteuer 2012 in der Höhe von € 3.320,00 und Einkommensteuer 2012 in der Höhe von € 6.364,44 verkürzt sowie…