…belangten Behörde (bB) vom 5. April 2023 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (Bf) auf Familienbeihilfe ab Jänner 2018 abgewiesen. Die bB begründete die Abweisung damit, dass vor dem 21. Lebensjahr keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit der Bf iSd § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) eingetreten…
…um einen Behinderungsgrad von mindestens 50% für den Zeitraum vor 10/2016 zu bestätigen. Im Gutachtern bestätigt wurde auch, dass die Unfähigkeit der Tochter, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, nicht vor dem 18. bzw. 21. Lebensjahr eingetreten wäre. Die Finanzbehörde wies die Beschwerde des…
…Fragen dahingehend auf, dass er seit dem Jahr 2023 mit einer ***LAND*** verheiratet ist und ebendort seit Ende 2023 lebt. Zusätzlich bestätigte das Sozialministeriumservice mit Bescheinigungen vom 12.04.2024 und 26.04.2024, dass keine Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr vorlag, woraufhin das Finanzamt…
…GdB liegt rückwirkend vor: ab VGA 4/2023 (Der Bf.) ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: NEIN Anmerkung bzw. Begründung betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: es bestand keine erwerbsunfähigkeit vor dem 21.Lebensjahr…
…Sachverständige nicht zuständig sei, dieser habe sich auf medizinische Fakten zu beschränken. Der Gutachter des BASB hätte aufgrund der Untersuchung/Befunde prüfen müssen, inwieweit eine Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Bzw. 25.Lebenjahr vorliegt und feststellen müssen, welche medizinischen Gründe ausschlaggebend dafür sind, dass trotz der…
…A1 zu entnehmen ist, gelangte das Bundesfinanzgericht zur Auffassung, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. bzw. 25. Lebensjahr eingetreten ist, da der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise durch drei Gutachten des Sozialministeriumservice mit Juni 2007 festgestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt…
…eines weiteren Gutachtens des Sozialministeriumservice veranlasst. Das Gutachten vom 25.4.2022 bescheinigte dem Bf. den Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit mit 1.3.2021. Mit der Begründung, dass auch lt. diesem neuerlichen Gutachten der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr, wie in …
…gegen den Abweisungsbescheid wegen Verspätung erfolgte daher zu Unrecht. In weiterer Folge wurde vom Bundessozialamt am 23.09.2022 eine Bescheinigung erstellt, in der eine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene dauernde Erwerbsfähigkeit des Bf. nicht bestätigt wird. Da somit im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen des …
…unbegründet abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt nach Wiedergabe des einschlägigen Gesetzestextes aus, dass laut Gutachten vom Sozialministeriumservice vom 20.12.2018 die dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr nicht bestätigt worden sei. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe und den Erhöhungsbetrag sei daher nicht gegeben. 5. Im…
…70 % ab Oktober 2003. Sie ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten. 2. Rechtslage: Gemäß § 6 Abs. 5 FLAG 1967 idF BGBl. Nr. 311/1992 haben Kinder…
…die vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sein muss, besteht. Ein derartiger Anspruch besteht - hinsichtlich der Bezugsdauer ohne altersbedingte Grenzen - wenn das "Kind", neben dem Vorliegen anderer Voraussetzungen, wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande ist…
…das Gutachten des Facharztes für Psychiatrie Dr. K. zur Frage des Eintritts der psychischen Erkrankung anzuerkennen, wo die Behinderung schon vor dem 21. Lebensjahr festgestellt wurde. E. Begehren Da Frau Bf. im Sinne des § 8 Abs 6 Familienlastenausgleichsgesetz erheblich behindert und voraussichtlich dauernd selbsterhaltungsunfähig ist…
…Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe erfüllt, muss die Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sein und dies durch das Sozialministeriumsservice aufgrund der erstellten Sachverständigengutachten bescheinigt werden. Die Sachverständigen im Sozialministeriumservice ziehen bei ihrer Diagnoseerstellung bzw. um den Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit…
…Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe erfüllt, muss die Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sein und dies durch das Sozialministeriumsservice aufgrund der erstellten Sachverständigengutachten bescheinigt werden. Die Sachverständigen im Sozialministeriumservice ziehen bei ihrer Diagnoseerstellung bzw. um den Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit…
…er auch 100 % betragen. Allerdings ist bis zum 25. Lebensjahr auch § 2 Abs. 1 lit. h (§ 6 Abs. 2 lit. g) zu beachten. Besteht also keine vor dem 21. (25.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, steht weder Grund- noch Erhöhungsbetrag…
…eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, jedenfalls nicht vor dem 21. Lebensjahr bzw. während einer späteren Berufsausbildung eingetreten ist. Es ist zwar nach der Rechtsprechung des VwGH nicht (mehr) zulässig, dass die Behörde entgegen einem Gutachten oder ohne ein Gutachten die Unfähigkeit…
…Kindern, denen nicht schon aus anderen Gründen als aus dem Titel der Behinderung der Grundbetrag an Familienbeihilfe zusteht, der Grad der Behinderung ohne jede Bedeutung ist, und würde er auch 100 % betragen. Besteht also keine vor dem 21. (25 bzw. 27.) Lebensjahr eingetretene dauernde Unfähigkeit…
…mit erster stationärer Aufnahme im August 2008 im KH Tulln und der chronische Verlauf der Erkrankung bis heute ist ebenfalls ein Hinweis, dass der Beginn der schweren psychiatrischen Erkrankung vor dem 21. Lebensjahr lag. Es ist eindeutig feststellbar, dass Frau B bereits zum damaligen Zeitpunkt…
…eine dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, jedenfalls nicht vor dem 21. Lebensjahr bzw. während einer späteren Berufsausbildung eingetreten ist. Es ist zwar nach der Rechtsprechung des VwGH nicht (mehr) zulässig, dass die Behörde entgegen einem Gutachten oder ohne ein Gutachten die Unfähigkeit…
…von der belangten Behörde ein neuerliches Sachverständigengutachten beim Sozialministeriumservice angefordert wurde zu der Frage, ob der Bf. auf Grund einer vor dem 21. Lebensjahr eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich den Lebensunterhalt zu verschaffen. Zu der Untersuchung sei der Bf…