…Zollgebiet der Gemeinschaft mit einem in einem Drittland zugelassenen Beförderungsmittel durch eine in der Europäischen Union ansässige Person ohne ausdrückliche Zollanmeldung, indem der Verbringer (hier der Bf.) das (formlose) Zollverfahren zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben durch Passieren einer Zollstelle…
…brachte im Wesentlichen vor, das Fahrzeug habe im Eigentum einer liechtensteinischen Gesellschaft gestanden und sei von ihm ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit als Konsulent für diese Gesellschaft verwendet worden. Überdies handle es sich um eine Rückware bzw. um eine zulässige vorübergehende Verwendung. Die Beschwerde wurde…
…als die gewerbliche Verwendung eines Beförderungsmittels; c) „Binnenverkehr": …" Art. 558 Abs. 1 ZK-DVO lautet auszugsweise: „Artikel 558 (1) Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt…
…einer vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln nach den Artikeln 555 bis 562 ZK-DVO zur Anwendung hätten kommen können. c) Begriff des vorschriftswidrigen Verbringens (Art.202 Zollkodex. Art. 234 ZK-DVO): Tathandlung zur Begründung einer Einfuhrzollschuld nach Art.202 Abs.1 ist das vorschriftswidrige Verbringen von…
…zum eigenen Gebrauch verwenden, um a)an ihren Wohnsitz im Zollgebiet der Union zurückzukehren oder b) das Zollgebiet der Union zu verlassen. (3) Natürliche Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben, können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel in Anspruch…
…Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift…
…Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift…
…Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben gemäß Art. 250 UZK befunden haben. Gemäß Art. 212 Abs. 3 lit. a und b UZK-DA wird - auf Basis von Artikel 250 Absatz 2 Buchst. d UZK - für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel Einfuhrabgabenfreiheit gewährt…
…Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift…
…Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift…
…214 ZK). Die obigen Voraussetzungen lagen folglich anlässlich des Passierens der Zollstelle in das Unionsgebiet nicht vor um das Fahrzeug durch Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung überführen zu können, da das Beförderungsmittel von einer im Zollgebiet ansässigen Person verwendet wurde…
…558 Abs. 1 ZK-DVO lautet auszugsweise: "Artikel 558(1) Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen…
…weil das Beförderungsmittel der Marke Porsche Cayenne S, FIN *************, mit der schweizerischen Zulassung ******** als vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union verbracht gelte. Begründend führte das Zollamt aus, dass die Beschwerdeführerin die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den…
…Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift…
…wie zum Beweisverfahren, zum Beweismaß, zur Würdigung von Beweisen in Abgabensachen, zum Überzeugungsgrad, den das BFG bei der Beweiswürdigung anzuwenden hat, zu den Voraussetzungen einer vorübergehenden Verwendung eines Beförderungsmittels, das einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehört, durch eine im Zollgebiet der Gemeinschaft…
…wenn Verkehrsvorschriften dies vorsahen. In Art. 212 Abs. 3 UZK-DA wurde diese weitere Voraussetzung für die Gewährung der vollständigen Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel im Rahmen der vorübergehenden Verwendung nicht übernommen. In das Durchführungsrecht zum UZK wurde auch keine dem Art. 555 Abs…
…Bf , eine Zollschuld fest. Für die Bf. sei am 19. Juni 2012 durch eine Verletzung aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln gem. Art. 137 bis 144 Zollkodex (ZK) iVm Art. 558 Zollkodes-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 204 Abs…
…Gem. Art. 562 Buchstaben b bis e ZK-DVO sei die Beendigungsfrist für die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln mit sechs Monaten festgesetzt. Demnach seien die auf dem Fahrzeug lastenden Eingangsabgaben kraft Gesetzes am 20. Juni 2009 entstanden. Das Zollamt XY hat die dagegen erhobene Berufung…
…Österreich mit einem in einem Drittland zugelassenen Beförderungsmittel durch eine in der Europäischen Union ansässige Person ohne ausdrückliche Zollanmeldung, indem der Verbringer (das ist verfahrensgegenständlich der Beschwerdeführer) das (formlose) Zollverfahren zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben durch Passieren einer Zollstelle…
…Person angestellten oder anderweitig von ihr zur Verwendung ermächtigten natürlichen, im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwendet werden sollen. Eigener Gebrauch ist gestattet, sofern er im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Die Zollbehörden können die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln nach dieser Vorschrift…