…jedenfalls Kenntnis vom anhängigen Abgabenverfahren hatte - nach § 8 ZustG treffende Verpflichtung zur Mitteilung der Änderung der Abgabestelle an die Abgabenbehörde wurde damit verletzt. Da somit im Beschwerdefall aufgrund der rund einjährigen Abwesenheit nicht eine vorübergehende Abwesenheit von der Abgabestelle iSd § 26 Abs 2 ZustG vorlag…
…VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Das bloße Verbringen der Ferien in Österreich bzw. andere kurze Aufenthalte in Österreich während des Auslandsstudiums sind jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch ein ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl. VwGH 27.4…
…untermauert. Im konkreten Fall wurde nachgewiesen, dass kein "typischer Auslandsstudienfall" vorliegt, bei dem lediglich kurze Inlandsaufenthalte zu klassischen Ferienzeiten oder sonstige bloß kurzfristige Unterbrechungen im Sinne vorübergehender Abwesenheiten (zB Besuch der Eltern, Durchführung von Arztbesuchen oder Amtswegen) gegeben sind. Vielmehr verbringt die Tochter eindeutig und…
Die Einkommenssteuerrichtlinien 2000, Rz 23a, führen dazu aus wie folgt: Vorübergehende Abwesenheiten im Ausland unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 7.6.2001, 98/15/0025; 2.6.2004, 2001/13/0160; 9.12.2004, 2004/14/0023; 27.4.2005…
…gesorgt habe“, ist dem Bundesfinanzgericht nicht bekannt. Die von der Beschwerdeführerin ins Treffen geführten Aufenthalte des Kindes im beschwerdegegenständlichen Zeitraum bei ihr stellen sich damit als vorübergehende Abwesenheiten des Kindes vom gemeinsamen Haushalt mit dem Kindesvater und der Stiefmutter dar. Der Einwand, dass sich das…
…den Umständen des Falles nur als vorübergehend gewollt anzusehen sind, unterbrechen nicht den Zustand des Verweilens und daher auch nicht den gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. etwa VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Das Verbringen der Ferien in Österreich ist jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen…
…Kind, welches sich außerhalb der Familienwohnung aufhält, nur dann als noch haushaltszugehörig angesehen werden kann, wenn der anderweitige Aufenthalt nur ein "vorübergehender" ist. Die Abwesenheit darf daher, um nicht zur Auflösung der Wohnungsgemeinschaft zu führen, nur eine zeitlich beschränkte sein (VwGH 19.05.1969, 1562…
…Zeiten zurück zum Beschwerdeführer nach Österreich gereist wäre, könnte dies als lediglich vorübergehende Abwesenheit den ständigen Aufenthalt in der Türkei nicht unterbrechen (vgl dazu das vom Beschwerdeführer selbst angeführte und oben bereits erwähnte Erkenntnis des VwGH vom 27. April 2005 und die dort angeführte Vorjudikatur…
…Nach der ständigen Judikatur des VwGH wird durch das Verbringen von Ferien in einem anderen Land (hier: Österreich) als jenem des Schulbesuchs (hier: Mazedonien) der ständige Aufenthalt nicht unterbrochen, sondern ist das Verbringen der Ferien als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen (vgl. VwGH 20.06.2000…
…VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Das bloße Verbringen der Ferien in Österreich bzw. fallweise kurze Besuche in Österreich während des Schuljahres sind jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch ein ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl. VwGH 27.4…
…15.11.2005, 2002/14/0103) Das bloße Verbringen der Ferien in Österreich bzw. fallweise kurze Besuche in Österreich während des Schuljahres/Studienjahres sind jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch ein ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl. VwGH 27.4…
…liegt vor. Zum Zweck des Besuchs meiner Familie bin ich gemeinsam mit meinem Mann und den Kindern in den Libanon gereist (Stadt Tripoli). Es war nur eine vorübergehende Abwesenheit geplant. Aufgrund des Bürgerkrieges und des Diebstahls von Dokumenten steckte ich im Libanon fest. Erst 2013…
…bestünde. Nach der in diesem Erkenntnis getroffenen Auslegung liege der ständige Aufenthalt der Kinder in Österreich, der Schulbesuch in Indien stelle nur eine vorübergehende Abwesenheit dar, weil eine weit größere Verbundenheit der beiden Kinder und der Eltern zu Österreich bestehe. Der Streitfall sei sehr ungewöhnlich…
…Wochenenden verbrachte sie jeweils bei der Mutter. Auch verbrachte sie nach eigenen Angaben die Ferien im Haus der Mutter, wobei sich die anderweitigen Aufenthalte jeweils als vorübergehende Abwesenheiten vom Haus der Mutter darstellten. Während des Wintersemesters studierte sie wieder, wobei sie nach übereinstimmenden Angaben von…
…wenn das potenziell anspruchsvermittelnde Kind sich ständig im Ausland aufhalte, wobei auch das Verbringen der Ferien im Inland jeweils als nur vorübergehende Abwesenheit vom ausländischen Aufenthalt zu beurteilen sei. Mit Antrag vom 7.6.2013 wurde die Vorlage der Beschwerde an die Abgabenbehörde II. Instanz…
…nicht auf den subjektiven Gesichtspunkt des Mittelpunktes der Lebensinteressen abzustellen, sondern auf das objektive Kriterium der grundsätzlichen körperlichen Anwesenheit (vgl. Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 5 Rz 9). Ein nicht nur vorübergehendes Verweilen liegt vor, wenn sich der Aufenthalt über einen längeren Zeitraum erstreckt…
…24.06.2010, 2009/16/0133 Ihrem Vorbringen ist entgegen zu halten, dass das (teilweise) Verbringen der Ferien in Österreich jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen ist, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland nicht unterbrochen wurde (VwGH 27.4.2005, 2002/14/0050…
…Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 5 FLAG Rz 9). Das Verbringen der Ferien in Österreich ist jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Sohnes der Beschwerdeführerin im Vereinten Königreich (UK) nicht unterbrochen wurde (vgl. hierzu VwGH vom 20.6.2000…
…sondern für Kinder, "die sich ständig im Ausland aufhalten". Von einer nur vorübergehenden Abwesenheit kann etwa dann gesprochen werden, wenn sich das Kind für Zwecke einer Ausbildung oder für Zwecke des Schulbesuches woanders aufhält. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist der ständige Aufenthalt unter den…
…gemäß § 26 Abs 2 Zustellgesetz eine Zustellung ohne Zustellnachweis als am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan als bewirkt gilt. Sie habe die Möglichkeit eine nicht nur vorübergehende Abwesenheit von der Abgabestelle bekannt zu geben, widrigenfalls von einem verspätet eingebrachten Einspruch auszugehen sei…