…ausgeführt ist der Verwaltungsgerichtshof im obgenannten Erkenntnis vom 22. April 1998 zum Schluss gekommen, dass, wenn eine an sich begünstigungsrelevant verschmutzende Tätigkeit vorliegt, bestimmte Zeiten bei der Prüfung des Überwiegens nicht zu berücksichtigen bzw. nicht begünstigungsschädlich sind. Dies müsse nach den Ausführungen im mehrmals genannten…
…über die verwendete Fräsmaschine übermittelt. 6. Mit Vorlageantrag beantragte die steuerliche Vertretung die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Nach den Angaben des Beschwerdeführers sei die Verschmutzung der Kleidung auf den Fotos nicht gut sichtbar. Das Bohrwasser, mit dem die Kleidung täglich stark verschmutzt…
…es "mit den übermittelten Unterlagen nicht wirklich etwas anfangen" könne. Es seien "weder Zeit, noch Verschmutzungsgrad der Arbeiten noch um welche Arbeiten es sich konkret im Einzelnen gehandelt" habe erkennbar. Ein zeitliches Überwiegen wäre "erst recht nicht feststellbar". "Kein Dritter" könne "auf Grund dieser Aufzeichnungen…
…beschrieben, pro Werkstück gesamt ca. 15 Minuten). Die gesamte Vor- und Nachbearbeitung der Werkstücke erfolgt außerhalb dieser Kabine, mit einhergehender besonderer Verschmutzung." 9) Verfügt die CNC-Fräsmaschine, an der Sie tätig sind, über eine Absaug- oder anderweitige Entsorgungseinrichtung für Nebenprodukte wie Staub, Flüssigkeit oder Schmiermittel…
…steuerfrei ausbezahlten Beträge an Schmutzzulage den vom Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge geschätzten Mehraufwand der Arbeitnehmer der beschwerdeführenden Partei aufgrund der mit der Tätigkeit als Rauchfangkehrer einhergehenden erheblichen Verschmutzung übersteigen und könne infolgedessen angesichts der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nur jener Teil der ausbezahlten Zulage…
…zusammengefasst aus, dass - außer Streit stehe, dass "die gegenständlichen Arbeitsleistungen zwangsläufig in erheblichem Maß eine Verschmutzung und Verunreinigung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken und derartige Arbeiten auch überwiegend verrichtet" würden, - es der Abgabenbehörde obliege, "grundsätzlich (auch) die Angemessenheit einer gewährten Zulage nach § 68 Abs…
…weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die - in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken, - im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen, oder - infolge der schädlichen Einwirkung von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen…
…hielt fest, dass von einer überwiegenden Verschmutzung nach den "gegenwärtigen Erfahrungswerten jedenfalls" an den sogenannten "Kehrtagen" auszugehen sei und forderte den Beschwerdeführer auf, diverse Unterlagen für die Jahre 2008 (obwohl nicht beschwerdegegenständlich) bis 2011 vorzulegen. Eine Reaktion des Beschwerdeführers auf diesen Vorhalt ist nicht aktenkundig…
…Rahmen ihrer Verhandlungsrunden auf einen "angemessenen", dem Grad der Verschmutzung entsprechenden Prozentsatz für die Schmutzzulage geeinigt hätten und hierbei alle Einflussfaktoren berücksichtigt worden seien. Das Finanzamt ersuchte den steuerlichen Vertreter der Einschreiterin um Nachreichung von diversen Unterlage, welche mit Ausnahme der Kehrbücher auch vorgelegt wurden…
…5 Z 1 bis 7 EStG 1988, eine erhebliche Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung sowie die Angemessenheit der Zulage. Aufgrund des geänderten Arbeitsbildes eines Rauchfangkehrers, aber auch auf Grund der doch sehr unterschiedlichen Höhe der Schmutzzulage in den einzelnen Bundesländerkollektivverträgen (zwischen 8% - 20% des…
…denen hervorgehe, dass im Betrieb der Bf. mindestens 5 Kehrungen täglich stattfinden. Berichte über sonstige Verschmutzungen, Gefahren und Erschwernisse seien ignoriert worden. Bei der Rechtfertigung der Lohnsteuerfreiheit der gewährten Zulagen gehe es nicht nur um die Verrußung sondern auch um andere Schmutz- und Gefahrenquellen. Gerade…
…weil die von ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die - in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken, - im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen, oder - infolge der schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen…
…ihm zu leistenden Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken oder im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellen oder infolge der schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Hitze…
…vom 22. April 1998 zudem zum Schluss gekommen, dass, wenn eine an sich begünstigungsrelevant verschmutzende Tätigkeit vorliegt, bestimmte Zeiten bei der Prüfung des Überwiegens nicht zu berücksichtigen bzw nicht begünstigungsschädlich sind. Dies muss nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes umso mehr für Beschäftigte in Arztpraxen gelten, welche…
…ein „Sachverhalt“ zu finden. Es fehle die Begründung völlig. Zu den Sachverhaltsausführungen im Bericht gebe es keine wie immer geartete nähere Begründung. Die überwiegende erhebliche Verschmutzung bei Rauchfangkehrern sei unbestritten geblieben. Auch das Erfordernis der Auszahlung aufgrund des Kollektivvertrages sei gegeben, sodass alle vom Gesetz…
…ein „Sachverhalt“ zu finden. Es fehle die Begründung völlig. Zu den Sachverhaltsausführungen im Bericht gebe es keine wie immer geartete nähere Begründung. Die überwiegende erhebliche Verschmutzung bei Rauchfangkehrern sei unbestritten geblieben. Auch das Erfordernis der Auszahlung aufgrund des Kollektivvertrages sei gegeben, sodass alle vom Gesetz…