…Körperschaftsteuer | € 3.500,00 Für die nächsten Veranlagungsjahre stehen nach der Veranlagung zur Körperschaftsteuer 2006 folgende Beträge als verrechenbare Mindeststeuer zur Verfügung: | Eigene Mindeststeuer | € 22.090,02 | B-AG | € 1.967,00 | Summe | € 24…
- die anrechenbaren ausländischen Steuern, - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2) und - die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied unmittelbar übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft. 2. Das Ergebnis des Gruppenträgers (§ 9 Abs. 3) oder des Hauptbeteiligten einer Beteiligungsgemeinschaft als Gruppenträger ist mit…
…6 Z 2 zweiter Satz, - die zu berücksichtigenden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern und - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2)." Nach § 24a Abs…
…nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, die anzurechnenden inländischen Steuern, die anrechenbaren ausländischen Steuern und die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2). (2) Der Feststellungsbescheid im Sinne des Abs. 1 ergeht an das jeweilige…
…UFS) vom 21. Februar 2011, RV/1435-L/07, wonach die übernehmende Körperschaft bei einer Verschmelzung die verrechenbare Mindeststeuer der übertragenden Körperschaft in jenem Veranlagungszeitraum geltend machen könne, in welchem der Verschmelzungsstichtag liege. Dies sei aber im gegenständlichen Fall das Veranlagungsjahr 2011. Dagegen stünden allfällige…
…2014 den Abzug von Verlustvorträgen im Ausmaß von € 584.457,20 jedenfalls zulassen müssen. In diesem Zusammenhang bestehe zum 31.12.2014 ein Betrag von € 26.561,98 als verrechenbare Mindeststeuer, die bei der Veranlagung der Wirtschaftsjahre 2015 bis 2017 zu berücksichtigen sei. …
…an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern, - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2) und - die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied unmittelbar übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft. 2…
…nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern und - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2). (2) Der Feststellungsbescheid im Sinne des Abs. 1 ergeht an das jeweilige…
…ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, • die anzurechnenden inländischen Steuern, • die anrechenbaren ausländischen Steuern, • die verrechenbare Mindeststeuer (Abs 4 Z 2) und • die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft. 2. Das Ergebnis des Gruppenträgers…
…an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern, - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2) und - die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft." Die Erläuternden…
…2 KStG ist im Feststellungsbescheid Gruppenträger abzusprechen über Das eigene Einkommen, die zurechenbaren Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie allenfalls nachzuversteuernde Verluste, die anzurechnenden inländischen Steuern, die anrechenbaren ausländischen Steuern und die verrechenbare Mindeststeuer. Gem. § 24a Abs…
…Gruppenmitglieder, an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern, - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2) und - die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft. 2…
…die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anrechenbaren ausländischen Steuern und - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2)." Gemäß § 24a Abs. 4 KStG 1988 gilt hinsichtlich der Mindeststeuer Folgendes: "1. Eine Mindeststeuer ist für jedes mindeststeuerpflichtige Gruppenmitglied und den Gruppenträger zu berechnen und vom Gruppenträger zu entrichten…
…an denen eine ausreichende finanzielle Verbindung besteht, sowie deren allenfalls nachzuversteuernde Verluste, - die anzurechnenden inländischen Steuern, - die anzurechnenden ausländischen Steuern, - die verrechenbare Mindeststeuer (Abs. 4 Z 2) und - die Aufteilung des vom Gruppenmitglied zuzurechnenden Ergebnisses auf die Mitbeteiligten einer dem Gruppenmitglied unmittelbar übergeordneten Beteiligungsgemeinschaft." |…
… 9 Abs. 6 Z 1 KStG 1988, die anzurechnenden inländischen Steuern, die anrechenbaren ausländischen Steuern und die verrechenbare Mindeststeuer abzusprechen, wofür nur das laufende Ergebnis des Gruppenmitglieds, ohne Zurechnung von Ergebnissen untergeordneter Gruppenmitglieder zu berücksichtigen sei. Der Ansicht, dass hierfür eine ‚Stand-Alone‘ Betrachtung ausschlaggebend…
…minus 0,11 Gutschrift) festgesetzt. Im Bescheid wurde darauf hingewiesen, dass für die nächsten Veranlagungsjahre verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer in Höhe von 13.358,76 Euro zur Verfügung stehe. Die GmbH wurde am 25.09.2003 gelöscht. Für 2003 erfolgte keine Veranlagung und keine Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer. …
…16 EUR als verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer zur Verfügung stehen würden. Als Begründung wurde angeführt, dass gemäß § 24 Abs. 4 Z 1 KStG 1988 bei unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften (bzw. diesen vergleichbaren ausländischen Körperschaften) für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in der Höhe…
…Mit Beschwerdevorentscheidung vom 13.03.2019 wurden die Beschwerden als unbegründet abgewiesen und darin - zusammengefasst - festgehalten, dass die Bf. als unbeschränkt steuerpflichtige inländische Kapitalgesellschaft eine jährliche Mindeststeuer gemäß § 24 Abs. 4 KStG 1988 zu entrichten habe. Im Schreiben vom 03.04.2019 begehrte Herr C…
…fest, ohne die geltend gemachte Mindestkörperschaftsteuer anzurechnen. In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass die übernehmende Körperschaft bei einer Verschmelzung die verrechenbare Mindestkörperschaftsteuer in jenem Veranlagungszeitraum geltend machen könne, in welchem der Verschmelzungsstichtag liege. Da im gegenständlichen Fall der Verschmelzungsstichtag der 31. Dezember 2011…
…die Körperschaftsteuer mit 5.116,00 € festsetzte. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag vom 2.9.2016 wurde eingewendet, dass die Summe der verrechenbaren Mindestkörperschaftsteuer 14.801,44 € betrage und 927,01 € noch nachzuverrechnen seien. Der Vorlageantrag enthält nachstehende rechnerische Darstellung: | Verrechnung lt…