…Einkommensteuergesetz 1988 genannte Gesellschaft (Anlage 2 Z 1 lit. f zum EStG 1988); sie ist unstrittig mit den in § 9 Abs. 3 Teilstriche 1 bis 3 KStG 1988 (ein weiterer Teilstrich wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014, BGBl. I Nr. 13, gestrichen) genannten Rechtsformen vergleichbar (insbesondere…
…vorliegenden österreichischen Fall wird diese Steuervergünstigung (vergleichbar mit den Regelungen in den Niederlanden bzw Luxemburg) jedoch nur Unternehmensgruppen mit steuerlich im Inland ansässigen Muttergesellschaften oder inländischen eingetragenen Zweigniederlassungen (Betriebsstätten) gebietsfremder Muttergesellschaften, denen die Beteiligung zuzurechnen ist, gewährt. Die Gesellschaften der beschwerdegegenständlich beantragten Unternehmensgruppe mit der…
…vorliegenden österreichischen Fall wird diese Steuervergünstigung (vergleichbar mit den Regelungen in den Niederlanden bzw Luxemburg) jedoch nur Unternehmensgruppen mit steuerlich im Inland ansässigen Muttergesellschaften oder inländischen eingetragenen Zweigniederlassungen (Betriebsstätten) gebietsfremder Muttergesellschaften, denen die Beteiligung zuzurechnen ist, gewährt. Die Gesellschaften der beschwerdegegenständlich beantragten Unternehmensgruppe mit der…
…haben die Mitgliedstaaten ein Wahlrecht, den Kapitalgesellschaften alle anderen Gesellschaften, Personenvereinigungen oder juristischen Personen gleichzustellen, die einen Erwerbszweck verfolgen. Österreich hat dieses Wahlrecht hinsichtlich der GmbH (AG) & Co KG ausgeübt. Nach § 4 Abs. 2 KVG gelten Kommanditgesellschaften sowie Vergleichbare Gesellschaften, die nach ausländischem Recht gegründet…
…steuerpflichtige - in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und - den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes…
…steuerpflichtige -- in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und -- den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes…
…steuerpflichtige -- in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und -- den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes…
…beschränkt steuerpflichtige in der Anlage 2 zum EStG in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes…
…steuerpflichtige - in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen vergleichbaren Gesellschaften und - den Kapitalgesellschaften vergleichbare Gesellschaften, die den Ort der Geschäftsleitung und den Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes…
…" Gesellschaften iSd § 1 Z 2 NeuFöG sind zufolge § 1 Abs. 2 der Verordnung (VO) zum NeuFöG, BGBl II 1999/278 idgF: Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften des Handelsrechts, eingetragene Erwerbsgesellschaften ("eingetragene Personengesellschaften" idF BGBl II 2015/390 ab 28.11.2015; dh. OG, KG, EEG) und vergleichbare ausländische…
…133 Abs. 4 B-VG). Die Beantwortung der Frage, ob eine vergleichbare Tätigkeit des die Betriebsführung der Bf. beherrschenden Gesellschafters bereits in der Vergangenheit vorgelegen hat, welche letztendlich ausschlaggebend für die Lösung der gegenständlichen Rechtsfrage war, hatte im Beschwerdefall im Rahmen der Beweiswürdigung bezogen auf…
…einzelnen Gesellschafter das Im-Vordergrund-Stehen steuerlicher Vorteile im Sinne einer Renditeverdoppelung ausgeschlossen werden." III. Gleichwertige objektive Umstände wie jene des Regelbeispiels (nicht im Gesetz normiert): Dass im vorliegenden Fall ein Modell vorläge, das dem Regelbeispiel des § 2 Abs. 2a EStG 1988 (Renditeverdoppelung) vergleichbare objektive…
…Treugeber (eine Vielzahl natürlicher Personen) treuhändig verwaltete. Zur Bewerbung dieser Anteile wurden Kapitalmarktprospekte aufgelegt. In weiterer Folge gelangte durch Treuhandvereinbarungen Kapital in die Gesellschaft, welches zur Finanzierung in Form der atypischen Beteiligungen an die Zielgesellschaft weitergegeben werden konnte. Im Gegenzug erhielten die Treugeber im ersten…
…einzelnen Gesellschafter das Im-Vordergrund-Stehen steuerlicher Vorteile im Sinne einer Renditeverdoppelung ausgeschlossen werden." II. Gleichwertige objektive Umstände wie jene des Regelbeispiels (nicht im Gesetz normiert): Dass im vorliegenden Fall ein Modell vorläge, das dem Regelbeispiel des § 2 Abs. 2a EStG 1988 (Renditeverdoppelung) vergleichbare objektive…
…eine Vielzahl natürlicher Personen) treuhändig verwaltete. Zur Bewerbung dieser Anteile wurde ein Kapitalmarktprospekt aufgelegt. In weiterer Folge gelangte durch Treuhandvereinbarungen Kapital in die Gesellschaft, welches zur Finanzierung in Form der atypischen Beteiligungen an die Zielgesellschaft weitergegeben werden konnte. Im Gegenzug erhielten die Treugeber im ersten…
…Terminologie verwendet. [...] Verfahrensgang Nach Einreichung der Erklärungen samt Beilagen wurden den Bf. im Feststellungsbescheid der I AG & atypisch stille Gesellschaft (in der Folge Zielgesellschaft) des Jahres 2008 folgende Einkünfte zugerechnet: 1. ***Bf1***: ein Betrag von -€ 1.679.493,29 (Verlustzuweisung -€ 1.520…
…einzelnen Gesellschafter das Im-Vordergrund-Stehen steuerlicher Vorteile im Sinne einer Renditeverdoppelung ausgeschlossen werden." II. Gleichwertige objektive Umstände wie jene des Regelbeispiels (nicht im Gesetz normiert): Dass im vorliegenden Fall ein Modell vorläge, das dem Regelbeispiel des § 2 Abs. 2a EStG 1988 (Renditeverdoppelung) vergleichbare objektive…
…für die LEKG bestehen durch den möglichen Weiterverkauf von Werbeflächen und Partnerpatzierungen an seine Werbekunden mit beliebig hohem Deckungsbeitrag, Nachdem eine solche Plattform mit diesem Leistungsspektrum am Österreichischen als auch internationalen Markt kaum vergleichbar existiert, hat die LEKG ein wertvolles und sehr gut verwertbares Medium…
…sind; andererseits Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. Eine Mitunternehmerschaft entsteht im Fall des Zusammenschlusses am Zusammenschlussstichtag (vgl BFG 11.10.2023, RV/7101930/2013; in diesem Fall hat sich eine vergleichbare Publikums-KG als atypisch Stille an mehreren Unternehmen beteiligt). Die…
…diesen vergleichbaren ausländischen Körperschaften) für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht eine Mindeststeuer in der Höhe von 5 % eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals zu entrichten. Bei ausländischen Körperschaften ist mindestens auf die gesetzliche Mindesthöhe des Stammkapitals für Gesellschaften mit…