…nunmehr angefochtenen Haftungsbescheiden vom 30. November 2010 gerade nicht um gemäß § 299 Abs. 2 BAO verbundene Bescheide handelt. 1.6. Auch der weitere Verweis des Finanzamtes Österreich in seinem Schreiben vom 23. April 2021 auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung (VwGH 25.2.2010, 2009/16/0254)…
…gemäß § 295 Abs. 1 BAO von Amts wegen aufgehoben. Dies beweise, dass es sich um untrennbar verbundene Bescheide handle, auch wenn der Grundlagenbescheid nicht in einem Abgabenverfahren erlassen worden sei. Der Umstand, dass der Grundlagenbescheid und der Abgabenbescheid in unterschiedlichen Verfahren erlassen worden seien, ändere…
…§ 92 Tz 5). Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiederrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides. Im Vordergrund steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind, und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist…
…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen sind…
…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen sind…
…Wolfgang Bichler in ÖStZ 1995, 233). Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides. Im Vordergrund steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind, und dass über eine Sache ein für allemal…
…ein und derselben Sache nicht zweimal entschieden werden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeits-wirkung). Die mit der Rechtskraftwirkung von Bescheiden verbundene Folge bedeutet, dass in den Bestand von rechtskräftigen Bescheiden nur insoweit eingegriffen werden kann, als entsprechende (auf Durchbrechung der Rechtskraft gerichtete) gesetzliche Tatbestände vorgesehen sind. Anträge…
…wenn die Abgabenbehörde in ein und derselben Sache bereits einmal rechtskräftig entschieden hat. Die mit der Rechtskraftwirkung von Bescheiden verbundene Folge bedeutet, dass in den Bestand von rechtskräftigen Bescheiden nur insoweit eingegriffen werden kann, als entsprechende (auf Durchbrechung der Rechtskraft gerichtete) gesetzliche Tatbestände vorgesehen sind…
…vom 18. September 2002, 98/17/0281). Mit der Rechtskraft ist die Wirkung verbunden, dass die mit Bescheid unanfechtbar und unwiderruflich erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Wiederholungsverbot). Einer nochmaligen Entscheidung steht das Prozesshindernis der res iudicata entgegen (VwGH vom 9. Oktober 1998, 96…
…verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Die Rechtskraftwirkungen sind mit Bescheiden…
…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden…
…Unterlassung der Wiederaufnahme (wegen Geringfügigkeit der Auswirkungen) ist auch "zweckmäßig" iSd § 20 BAO, weil die Berücksichtigung des mit einer Bescheiderlassung verbundenen Verwaltungsaufwandes wegen des Grundsatzes der Sparsamkeit der Verwaltung geboten erscheint (Ritz/Koran, BAO7 § 303 BAO Rz 72). Im vorliegenden Fall beträgt die steuerliche Auswirkung…
…wenn die Abgabenbehörde in ein und derselben Sache bereits einmal rechtskräftig entschieden hat. Die mit der Rechtskraftwirkung von Bescheiden verbundene Folge bedeutet, dass in den Bestand von rechtskräftigen Bescheiden nur insoweit eingegriffen werden kann, als entsprechende (auf Durchbrechung der Rechtskraft gerichtete) gesetzliche Tatbestände vorgesehen sind…
…1 BAO daher noch nicht eingetreten. Durch die Aufhebung des aufhebenden Bescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO vom 7. Juli 2016 scheidet auch der mit dem ursprünglichen aufhebenden Bescheid verbundene, den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid - im konkreten Fall die Beschwerdevorentscheidung betreffend die Einkommensteuer 2013 vom…
…vertreten durch Mag. Ingrid Huber, WP/StB, Feldweg 7, 9241 Wernberg, vom 16. Dezember 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich, dieses vertreten durch HR Mag. ***AV1**, vom 12. November 2021 betreffend Einkommensteuer 2012 bis 2014, allesamt ergangen zu Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen…
…der Zustellung - verbundene Berücksichtigung der nicht rechtzeitigen Kenntnis vom Zustellvorgang aber ausdrücklich auf den von der belangten Behörde nicht angenommenen Fall der Abwesenheit von der Abgabestelle." Auf das tatsächliche Einsehen der Databox durch den FinanzOnline-Teilnehmer (zB Öffnen, Lesen oder Ausdrucken eines Bescheides) kommt es…
…durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt gemäß § 278 Abs. 2 BAO das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. Gemäß …
…damit verbunden die Beschwerdevorentscheidung vom 5.7.2024, Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: I. Gemäß § 278 Abs 1 BAO werden der im Spruch näher bezeichnete beschwerdeanhängige Bescheid sowie die in weiterer Folge erlassene im Spruch angeführte Beschwerdevorentscheidung aufgehoben und die Sache zur Erledigung an die Abgabenbehörde zurückverwiesen…
…der Beschwerdesache Bf, vertreten durch die Steuerberater-GmbH, über die Beschwerden vom 23.09.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes B (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 26.07.2019 betreffend Haftung für Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 für die Zeiträume 01-07/2013, 09-11/2013…
…Beschwerde der ***14***, ***13***, vom 12. April 2018, gegen den an ***Bf1*** als ehemaliger Geschäftsführer der ***1***, ***2***, gerichteten Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 16. März 2018 betreffend Haftung gemäß §§ 9 iVm 80 BAO, Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs…