RIS AI
28 004 Treffer242 msnur geltende Fassungen
UFSF RV/0235-F/02Zulässigkeit einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens; Abzugsfähigkeit der Abbruchkosten sowie des Restbuchwertes als (nachträgliche) Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2003

…normiert, dass mit dem die Wiederaufnahme bewilligenden oder verfügenden Bescheid unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides die das wieder aufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Eine Entscheidung über diese verbundenen Bescheide setzt zwingend voraus, dass diese beiden Bescheide auch ausdrücklich mit Berufung angefochten werden…

BFG RV/3100686/2012Auswahlermessen im Hinblick auf die Geltendmachung der Kapitalertragsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.06.2021Teil 1/2

…nunmehr angefochtenen Haftungsbescheiden vom 30. November 2010 gerade nicht um gemäß § 299 Abs. 2 BAO verbundene Bescheide handelt. 1.6. Auch der weitere Verweis des Finanzamtes Österreich in seinem Schreiben vom 23. April 2021 auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung (VwGH 25.2.2010, 2009/16/0254)…

UFSZ1W ZRV/0078-Z1W/02Überführung von Waren in das Verfahren der aktiven Veredelung ohne Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.11.2003

…Kommentar, 2799). Demnach bilden nicht nur vereinigte Hauptabgabenbescheide Bescheide für sich, die im Rechtsmittelverfahren jeder für sich ein selbständiges Schicksal in Bezug auf Rechtskraft und Gesamtänderungsbefugnis haben, sondern auch Abgabenbescheide und damit verbundene Bescheide über abgeleitete Nebenabgaben, wie zum Beispiel Verspätungszuschlagsbescheide (VwGH 10.3.1967…

BFG RV/7104479/2016Eine Beschwerde gegen die Zuteilung von Abfallbehältern ist keine Eingabe in Abgabensachen iSd § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 GebG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.07.2022

…gemäß § 295 Abs. 1 BAO von Amts wegen aufgehoben. Dies beweise, dass es sich um untrennbar verbundene Bescheide handle, auch wenn der Grundlagenbescheid nicht in einem Abgabenverfahren erlassen worden sei. Der Umstand, dass der Grundlagenbescheid und der Abgabenbescheid in unterschiedlichen Verfahren erlassen worden seien, ändere…

UFSW RV/2925-W/091. Normverbrauchsabgabepflicht eines Wohnmobiles 2. Materielle Rechtskraft von Bescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.05.2011

…Stoll, S 942, mit Literaturverweis). Im Vordergrund der Lehre von der materiellen Rechtskraft steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine…

UFSG RV/0733-G/06Zurückweisung einer Berufung wegen entschiedener Sache (res judicata)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2007

…wenn die Abgabenbehörde in ein und derselben Sache bereits einmal rechtskräftig entschieden hat. Die mit der Rechtskraftwirkung von Bescheiden verbundene Folge bedeutet, dass in den Bestand von rechtskräftigen Bescheiden nur insoweit eingegriffen werden kann, als entsprechende (auf Durchbrechung der Rechtskraft gerichtete) gesetzliche Tatbestände vorgesehen sind…

UFSW RV/3816-W/08Erlassung neuer Sachbescheide, nachdem die Erstbescheide mittels stattgebender BVE aufgehoben wurden, steht res iudicata entgegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.05.2011

…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen sind…

UFSW RV/0647-W/09Erlassung neuer Sachbescheide, nachdem die Erstbescheide mittels stattgebender BVE aufgehoben wurden, steht res iudicata entgegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.05.2011

…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen sind…

UFSS RV/0369-S/04Erlöschen des Anspruches auf Familienbeihilfe, Zurückweisung wegen bereits entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2005

…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden…

UFSW RV/0391-W/11Erlassung neuer Sachbescheide, nachdem die Erstbescheide mittels stattgebender BVE aufgehoben wurden, steht 'res iudicata' entgegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2011

…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen sind…

UFSL RV/1034-L/08Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO bei Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2011

…im Abgabenverfahren, ÖStZ 1995, 233). Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiederrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides. Im Vordergrund steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind, und dass über eine Sache endgültig entscheiden ist, sondern…

BFG RV/3100161/2021ne bis in idem
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2021

…§ 92 Tz 5). Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiederrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides. Im Vordergrund steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind, und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist…

UFSW RV/2414-W/09Dienstgeberbeitrag, erneute Vorschreibung nach Aufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2012

…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für alle Mal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen…

UFSI RV/0181-I/02Sachidentität betreffend beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2012

…September 1996 sämtliche in Rechtskraft. Die mit der materiellen Rechtskraft von Bescheiden verbundene Wirkung besteht darin, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind, sondern dass die Bescheide auch für die Abgabenbehörde verbindlich und unabänderbar sind. Vertritt nun die Abgabenbehörde nach Erlassung von in…

UFSL RV/0510-L/06Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung, abgeschlossener Zeitraum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2011

…den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…

BFG RV/7102651/2021GPLA - Schätzung Gastronomiebetrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2026

…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen sind…

BFG RV/7101209/2017Keine neuerliche Festsetzung von DB, DZ gemäß § 201 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2023

…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen sind…

BFG RV/5100642/2012ne bis in idem
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.07.2014

…Wolfgang Bichler in ÖStZ 1995, 233). Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides. Im Vordergrund steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind, und dass über eine Sache ein für allemal…

UFSI RV/0253-I/11Zulässigkeit einer Wiederaufnahme - Geringfügigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2012

…iSd § 20 BAO erfolgen. Die Geringfügigkeit der Nachzahlungsbeträge ergebe sich aus dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit, weil der mit der Erlassung dieser Bescheide verbundene Verwaltungsaufwand (Dauer der Betriebsprüfung, Aufwand iZm der Bescheidausfertigung, Kosten der EDV-Bescheide) ein Mehrfaches betrage. Es werde auf § 118 BAO hingewiesen, wonach…

UFSL RV/0739-L/09Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO bei Wiederaufnahme des Feststellungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…im Abgabenverfahren, ÖStZ 1995, 233). Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiederrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides. Im Vordergrund steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind, und dass über eine Sache endgültig entscheiden ist, sondern…