…normiert, dass mit dem die Wiederaufnahme bewilligenden oder verfügenden Bescheid unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides die das wieder aufgenommene Verfahren abschließende Sachentscheidung zu verbinden ist. Eine Entscheidung über diese verbundenen Bescheide setzt zwingend voraus, dass diese beiden Bescheide auch ausdrücklich mit Berufung angefochten werden…
…nunmehr angefochtenen Haftungsbescheiden vom 30. November 2010 gerade nicht um gemäß § 299 Abs. 2 BAO verbundene Bescheide handelt. 1.6. Auch der weitere Verweis des Finanzamtes Österreich in seinem Schreiben vom 23. April 2021 auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung (VwGH 25.2.2010, 2009/16/0254)…
…Kommentar, 2799). Demnach bilden nicht nur vereinigte Hauptabgabenbescheide Bescheide für sich, die im Rechtsmittelverfahren jeder für sich ein selbständiges Schicksal in Bezug auf Rechtskraft und Gesamtänderungsbefugnis haben, sondern auch Abgabenbescheide und damit verbundene Bescheide über abgeleitete Nebenabgaben, wie zum Beispiel Verspätungszuschlagsbescheide (VwGH 10.3.1967…
…gemäß § 295 Abs. 1 BAO von Amts wegen aufgehoben. Dies beweise, dass es sich um untrennbar verbundene Bescheide handle, auch wenn der Grundlagenbescheid nicht in einem Abgabenverfahren erlassen worden sei. Der Umstand, dass der Grundlagenbescheid und der Abgabenbescheid in unterschiedlichen Verfahren erlassen worden seien, ändere…
…Stoll, S 942, mit Literaturverweis). Im Vordergrund der Lehre von der materiellen Rechtskraft steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine…
…wenn die Abgabenbehörde in ein und derselben Sache bereits einmal rechtskräftig entschieden hat. Die mit der Rechtskraftwirkung von Bescheiden verbundene Folge bedeutet, dass in den Bestand von rechtskräftigen Bescheiden nur insoweit eingegriffen werden kann, als entsprechende (auf Durchbrechung der Rechtskraft gerichtete) gesetzliche Tatbestände vorgesehen sind…
…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen sind…
…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen sind…
…233). Nach herrschender Lehre bedeutet materielle Rechtskraft im Verwaltungsverfahren die Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und die Verbindlichkeit von Bescheiden. Im Vordergrund dieser Lehre steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal entschieden…
…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen sind…
…im Abgabenverfahren, ÖStZ 1995, 233). Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiederrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides. Im Vordergrund steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind, und dass über eine Sache endgültig entscheiden ist, sondern…
…§ 92 Tz 5). Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiederrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides. Im Vordergrund steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind, und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist…
…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für alle Mal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen…
…September 1996 sämtliche in Rechtskraft. Die mit der materiellen Rechtskraft von Bescheiden verbundene Wirkung besteht darin, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind, sondern dass die Bescheide auch für die Abgabenbehörde verbindlich und unabänderbar sind. Vertritt nun die Abgabenbehörde nach Erlassung von in…
…den grundlegenden Pfeilern der Verfahrensordnung und ist mit dem Begriff "Rechtskraftwirkung von Bescheiden" untrennbar verbunden. Die formelle Rechtskraft ist ausschließlich prozessualer Natur und bedeutet die Unanfechtbarkeit eines Bescheides im ordentlichen Rechtsmittelverfahren. Die materielle Rechtskraft eines Bescheides steht der Erlassung weiterer Bescheide in derselben Sache entgegen…
…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen sind…
…mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind und dass über eine Sache ein für allemal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen sind…
…Wolfgang Bichler in ÖStZ 1995, 233). Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiderrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides. Im Vordergrund steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind, und dass über eine Sache ein für allemal…
…iSd § 20 BAO erfolgen. Die Geringfügigkeit der Nachzahlungsbeträge ergebe sich aus dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit, weil der mit der Erlassung dieser Bescheide verbundene Verwaltungsaufwand (Dauer der Betriebsprüfung, Aufwand iZm der Bescheidausfertigung, Kosten der EDV-Bescheide) ein Mehrfaches betrage. Es werde auf § 118 BAO hingewiesen, wonach…
…im Abgabenverfahren, ÖStZ 1995, 233). Materielle Rechtskraft bedeutet im Verwaltungsverfahren nach herrschender Lehre Unwiederrufbarkeit, Unwiederholbarkeit und Verbindlichkeit des Bescheides. Im Vordergrund steht die mit Bescheiden verbundene Wirkung, dass diese nicht nur für die Partei unanfechtbar sind, und dass über eine Sache endgültig entscheiden ist, sondern…