…die Arbeitgeberin angehört, ein Beförderungsunternehmen befindet, welches die kostenlosen bzw. verbilligten Beförderungsleistungen durchführt. Da somit feststeht, dass die kostenlose bzw. verbilligte Beförderung nicht durch die Arbeitgeberin des Bf. selbst erfolgte, kann dieser nicht mit Erfolg die Steuerbefreiung des daraus erzielten geldwerten Vorteiles einfordern. Dabei ist…
…Gestatten Beförderungsunternehmen die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Arbeitnehmer oder deren Angehörigen, so ist der geldwerte Vorteil nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG steuerfrei (keine Einschränkung auf die Strecke Wohnung–Arbeitsstätte, Begünstigung steht auch für Angehörige zu). Eine Beförderung "zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…ein Dienstnehmer (hier konkret: ein ÖBB-Bediensteter) für die Zurücklegung des gesamten Arbeitsweges seinen privaten PKW und nicht (auch) den Werkverkehr (bzw. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch den Arbeitgeber), obwohl ihm die Benützung des Massenbeförderungsmittels in Kombination mit dem Auto (Park & Ride) zumutbar wäre…
…nicht entgegen. Benützt daher ein Dienstnehmer für die Zurücklegung des gesamten Arbeitsweges seinen privaten PKW und nicht (auch) den Werkverkehr (bzw. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch den Arbeitgeber), obwohl ihm die Benützung des Massenbeförderungsmittels in Kombination mit dem Auto (Park & Ride) zumutbar wäre, steht…
…hier konkret: ein Busfahrer der X-GmbH) für die Zurücklegung des gesamten Arbeitsweges seinen privaten PKW und nicht (auch) den Werkverkehr (bzw. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch den Arbeitgeber), obwohl ihm die Benützung des Massenbeförderungsmittels in Kombination mit dem Auto (Park & Ride) zumutbar wäre…
…Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Die durch Beförderungsunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und deren Angehörigen stellt einen steuerfreien Sachbezug dar…
…| 2.314.688,97 Die weiteren Beschwerdepunkte betreffend Vorsteuerabzug aus verbilligten Mahlzeiten, das Beschwerdebegehren hinsichtlich des Grundsatzes von Treu und Glauben werde nicht weiter aufrechterhalten. Da weiters die Entgelte betreffend die Beförderung von Hunden als Nebenleistung zur Personenbeförderung für das Jahr 2009 bisher nicht…
…gratis" zu benutzen, primär der Deckung des privaten Bedarfs der genannten Mitarbeiter diene. So anerkenne die Verwaltungspraxis ein überwiegendes betriebliches Interesse, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine unentgeltliche Beförderung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort ermögliche. Eine Eigenverbrauchsbesteuerung sei in solchen Fällen nicht notwendig. Im Falle der…
…4 Normverbrauchsabgabegesetz verwendet werden. c) Der Zuschuss muss direkt an den Carsharing-Anbieter oder in Form von Gutscheinen geleistet werden. 17. a) Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt. b) Gutscheine: - Bis…
…0037). Betreffend den Abzug von Vorsteuern aus der Verabreichung verbilligter Mahlzeiten an Mitarbeiter der Bf. folgt dieses Erkenntnis der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 4.6.2003, Zl. 98/13/0178). Bei der Ansehung der Beförderung von Haustieren als unselbständige Nebenleistung zur Personenbeförderung handelt es…
…Beförderung von Hunden - Umsätze à 10% USt - 2009 bis 2019: 3.1 Feststellungen im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung: Im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfungen für die Jahre 2009 bis 2012 und 2013 bis 2017 sowie einer Umsatzsteuernachschau für den Zeitraum 2018 und 2019 wurde in Tz…
… 3 Abs. 1 Z 21 EStG idF vor dem StRefG 2015/2016 "Der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen" umfasste nicht nur aktive Dienstnehmer und schloss weder Pensionisten noch andere ehemalige Arbeitnehmer aus. Die Formulierung "eigene" Arbeitnehmer…
…weil einerseits der aus der Beförderung des Arbeitnehmers im Werkverkehr resultierende Vorteil aus dem Dienstverhältnis gemäß § 26 Z 5 EStG nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört, andererseits der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei…
…12 Monate die Möglichkeit eines Werkverkehres. Würden dem Arbeitnehmer im Rahmen der Beförderung im Werkverkehr keine Kosten erwachsen, bestehe kein Anspruch auf ein Pendlerpauschale. Das gelte analog für Fälle, in denen der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung (zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) gemäß …
…der Reisekosten nicht vollständig erbracht worden sei, insbesondere durch ein vollständiges ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (es fehlten die tatsächlichen Kilometerstände und allfällige Tankbelege). Weiters komme der Bf in den Genuss unentgeltlicher oder verbilligter Beförderung durch die ÖBB. Übermittelte Rechnungen für Essen, Getränke und Spenden für diverse Feste…
…Abs. 1 EStG 1988 steuerfrei. So ist u.a. nach Z 21 dieser Bestimmung der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen steuerfrei. Es handelt sich dabei um einen branchenspezifischen Sachbezug. Die Bestimmung setzt ua. voraus…
…nichts beitragen, da es in diesen Entscheidungen zusammengefasst um die Beurteilung der Frage geht, ob und inwieweit sich der Genuss eines geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen nach § 3 Z 21 EStG 1988 auf die Inanspruchnahme bzw. Zuerkennung…
…in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördert oder befördern lässt a) mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels oder b) mit Massenbeförderungsmitteln. Nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen…
…1 Z 6 lit b oder c erfüllt, befördert oder befördern lässt. Nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Gemäß § 20 Abs…
…dass die kostenlosen bzw. verbilligten Kontoführungsgebühren für Angestellte einer Bank als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis anzusehen seien. Im Zuge der GPLA seien in Absprache mit dem Dienstgeber pro Dienstnehmer und Kalenderjahr 40 Euro als Vorteil aus dem Dienstverhältnis mit einem durchschnittlichen Prozentsatz von 40…