…a BAO iVm § 278 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Mit Vorlagebericht vom 8. Mai 2014 wurde die Beschwerde…
…Da die Einkommensteuer dem Lohnabzug unterliege, seien die entsprechenden Beträge nicht zu Unrecht einbehalten worden. Dagegen wurde fristgerecht am 13.05.2022 Beschwerde erhoben und sowohl die Direktvorlage zur Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht als auch die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Zusammengefasst brachte die Bf…
…Das betrifft sämtliche Eingaben vom 24.09.2024, 03.10.2024 und 08.10.2024." 3. Gegen diesen Bescheid wurde am 29.10.2024 Beschwerde erhoben und die Direktvorlage an das Bundesfinanzgericht beantragt. Weiters wurde Verfahrenshilfe, die mündliche Verhandlung und Entscheidung durch den Senat beantragt…
…Kosten einer in-vitro-Fertilisation (IVF)....... abzuziehen. Die Bf erhob am 27.9.2024 Beschwerde, verbunden mit dem Antrag auf Direktvorlage an das BFG. Die Bf verzichtete auf die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung. Die Erledigung solle mit dem bereits beim BFG anhängigen Verfahren über den Einkommensteuerbescheid…
…wegen die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2018 verfügt hat, wird sie als unzulässig zurückgewiesen. 3.) Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 133 Abs 4 B-VG gegen dieses Erkenntnis und gegen diesen Beschluss ist nicht zulässig (§ 25 a Abs 1 VwGG). Entscheidungsgründe…
…existenzbedrohenden Steuerzahlung iHv 45.000,00 Euro kommen und somit ebenso gem § 236 BAO unbillig sein. Mit Vorlagebericht vom 14.01.2019 legte die belangte Behörde innerhalb der dreimonatigen Frist für eine Direktvorlage gem § 262 Abs 2 lit b BAO die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur…
…die Beschwerdeführerin 2023 alleinstehend. Die in einem anderen EU-Land versuchte In-Vitro-Fertilisation der Beschwerdeführerin im Jahr 2023 wäre daher in Österreich unzulässig und daher de facto unmöglich gewesen. Indem die Beschwerdeführerin 2023 die In-vitro-Fertilisation in einem anderen Land der EU versuchte…
…08.2020, form- und fristgerecht Bescheidbeschwerde. Unter Verweis auf das bisherige Vorbringen wurde die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Rückzahlung der zu Unrecht abgeführten Lohnsteuer (€ 4.275,75) sowie eine Direktvorlage an das Bundesfinanzgericht ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung gemäß § 262 Abs. 2 BAO…
…berücksichtigt worden sei. Die Verteilung der Fahrten auf Kurz-, Mittel- und Langstrecken könne nicht nachvollzogen werden. Ein außerbetrieblicher Vergleich mit Heranziehung von Branchendurchschnittswerten sei unzulässig. Aus dem Nachfolgebetrieb des AB, der von seinem Bruder IB geführt werde, seien Schichtblätter mit Stichproben entnommen worden, auf deren…
…sowie Festsetzung von Anspruchszinsen für 2008 beschlossen: Der Antrag auf Vorlage an das Bundesfinanzgericht wird gemäß § 264 Abs. 5 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe An die Beschwerdeführerin (Bf)…
…abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird (Art. 133 Abs. 4 BVG). Da derartige Fragen im beschwerdegegenständlichen Fall nicht zu lösen waren, ist eine (ordentliche) Revision unzulässig. Innsbruck, am 22. Juni 2017
…gemäß § 262 Abs 2 lit a BAO, wonach eine Beschwerdevorentscheidung unterbleiben möge, weshalb die Beschwerde "sofort" vorzulegen wäre. Eine derartige "Direktvorlage" setzt voraus, dass die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerde innerhalb von drei Monaten ab ihrem Einlangen dem Verwaltungsgericht vorlegt (§ 262 Abs 2 lit b BAO). Weder…
…im Zeitraum von März bis Juni 2018 im Gesamtbetrag von 894 Euro ergeht folgender Beschluss: 1. Der Antrag auf Vorlage an das Bundesfinanzgericht wird gemäß § 264 Abs. 5 BAO als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 9 B-VG iVm…
…3.2022 Beschwerde beantragte gemäß § 262 Abs. 2 BAO das Unterbleiben der Erlassung einer BVE und die Direktvorlage der Beschwerde an das BFG. Diese Beschwerde wurde dem BFG am 15.3.2022 ohne vorherige Erlassung einer BVE zur Entscheidung vorgelegt. 2. Beweiswürdigung: Die Feststellungen gründen…
…Juli 2025, Steuernummer ***BF1StNr1***: I. Die Beschwerde wird - soweit sie gegen die gesonderte Bescheidbegründung vom 15. Juli 2025 gerichtet ist - als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung…
…der Beschluss gefasst: Der Vorlageantrag vom 25.5.2016 wird gemäß § 264 Abs. 4 lit e BAO idgF als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin…
…im Zusammenhang mit den Beschwerden gegen den Haftungsbescheid gegen ***1*** ***2*** bislang nicht erfolgten Beschwerdevorentscheidungen oder Bescheide oder Direktvorlage an das Bundesfinanzgericht oder insgesamt folgend dem Vorlageantrag 01.11.2020, jedenfalls per Beschwerden und auch Vorlageantrag begehrten Anfechtungen und begehrten Aufhebungen der dem Haftungsbescheid gegen …
…die Entscheidung wäre rechtswidrig, wobei es sich um eine inhaltliche Rechtswidrigkeit handelt und nicht etwa um eine Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit (gemäß § 42 Abs 2 Z 2 VwGG) des Verwaltungsgerichts (vgl Unger, Konsequenzen einer Direktvorlage von Beschwerde, BFGjournal 2015, 249 (252) FN 8). Das Gewicht der…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 14. Februar 2002 gegründet und ist im Inland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig…
…das Rechtsmittelverfahren weiterzuführen. 2. Der Vorlageantrag vom 29.12.2022 (betreffend die Beschwerdevorentscheidung vom 20.12.2022 und damit den Grunderwerbsteuerbescheid vom 18. Juni 2009) wird als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. 3. Es wird festgestellt, dass das Bundesfinanzgericht (derzeit) für die Erledigung der Beschwerde vom 10…