…15. Jänner 2024 um 10:17 Uhr in 1190 Wien, Sieveringer Straße 15, gestanden sei, da die am 21. Mai 2024 erteilte Lenkerauskunft unvollständig gewesen sei. Dadurch habe die beschwerdeführende Partei die Rechtsvorschrift des § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für…
…sei, sodass es (jeweils) zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt in einer örtlich bezeichneten gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien abgestellt gewesen sei, nicht entsprochen habe, weil die Auskünfte unvollständig gewesen seien. Wegen Verletzung des § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 verhängte der Magistrat der Stadt Wien gemäß § 4 Abs…
…die Nachreichung der Begründung wurde angekündigt. Mit wiederum als Vorlageantrag bezeichnetem Schreiben vom 25.06.2019 wurde von der nunmehr beauftragten Vertretung begründend ausgeführt: "Gegen die angefochtene Beschwerdevorentscheidung werden die Rechtsmittelgründe unrichtiger und unvollständiger Feststellungen ebenso geltend gemacht wie die unrichtige rechtliche Beurteilung der Sache…
…Der Sicherstellungsauftrag vom 28.6.2017 würde die X-Ltd als Rechtsnachfolgerin der „XX12“ bezeichnen. Damit sei aber der Rechtsvorgänger nicht richtig bzw. unvollständig bezeichnet und es sei nicht erkennbar, als wessen Rechtsnachfolger die X-Ltd herangezogen werde. Da die Bezeichnung des Bescheidadressaten Spruchbestandteil sei…
…2010/16/0068, m.w.N.). Die Parteien haben die Möglichkeit, Unvollständigkeiten und Unschlüssigkeiten eines Gutachtens im Rahmen des Verfahrens der Behörde aufzuzeigen oder einem Gutachten (etwa durch Beibringung eines eigenen Gutachtens) auf gleicher fachlicher Ebene entgegenzutreten (vgl. VwGH 4.7.2016, Ra 2016/04…
…dass es sich hier um eine unvollständige Offenlegung handeln würde und das Gutachten erst im Zuge der Nachschau vorgelegt worden und somit eine Berücksichtigung bei der Erlassung des Erstbescheides gar nicht möglich gewesen wäre. Am 28.8.2015 erhob die Bf Beschwerde und beantragte deren…
…ausdrücklichen Hinweis, dass die Auskunft den vollen Namen und die vollständige Anschrift der betreffenden Person enthalten muss, und dass die Nichterteilung, bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung der Lenkerauskunft nach § 2 des Parkometergesetzes 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006 idgF., als Verletzung…
…Oktober 2013, innerhalb der Frist von zwei Wochen bekanntzugeben, wem Sie das gegenständliche, mehrspurige Kraftfahrzeug überlassen gehabt haben, nicht entsprochen, da die von Ihnen erteilte Auskunft unvollständig war. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch ***1*** in der Beschwerdesache NN, ***Bf1-Adr*** vertreten durch V, Adresse, über die Beschwerde vom 22.06.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21.04.2021, Steuernummer 999, betreffend Haftung gemäß § 9 BAO zu Recht…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Dr. A B, Adresse, vertreten durch C B, ebendort, dieser vertreten durch D E, MA BA, Sozialarbeit, Krankenhaus Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Behindertenpsychiatrie für Erwachsene, 1130 Wien…
…Person, der das Kraftfahrzeug zum angefragten Zeitpunkt überlassen gewesen wäre, wurde vom Beschuldigten jedenfalls nicht bekannt gegeben. Die Erteilung einer unrichtigen (vgl. etwa VwGH 23.10.1991, 91/02/0073), einer unvollständigen (vgl. VwGH 13.6.1990, 89/03/0291), einer unklaren bzw. widersprüchlichen (vgl…
…betreffenden Person enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterteilen bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung dieser Lenkerauskunft als Verwaltungsübertretung strafbar ist. Die Lenkerauskunft ist auch dann zu erteilen, wenn Sie der Meinung sein sollten, das betreffende Delikt nicht begangen oder den Strafbetrag…
…betreffenden Person enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterteilen bzw. die unrichtige, unvollständige oder nicht fristgerechte Erteilung der Lenkerauskunft als Verwaltungsübertretung strafbar ist. Die Lenkerauskunft ist auch dann zu erteilen, wenn Sie der Meinung sein sollten, das betreffende Delikt nicht begangen oder den Strafbetrag…
…Weise in Verbindung zu treten, dass sie an diese ein Schreiben mit dem Ersuchen um schriftliche Stellungnahme richtet. Dies war der Behörde jedoch aufgrund der unvollständigen Adressbezeichnung in der Lenkerauskunft nicht möglich. Eine Recherche im Internet (Quelle: Wikipedia) hat ergeben, dass es sich bei moldaw…
…möglicher weiterer Unvollständigkeiten von Aufzeichnungen auszugleichen; dabei sind die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Auch mit Hilfe der Methode des Sicherheitszuschlages soll kein anderes Ergebnis erreicht werden, als jenes, das der wahrscheinlichsten Bemessungsgrundlage nahekommt (VwGH 26.1.2012, 2009/15/0155). Werden hingegen Unvollständigkeiten der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** über den Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO der ***Bf***, vertreten durch ***2***, ***3***, im Beschwerdeverfahren betreffend die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 30. Oktober und 4. November 2019, betreffend Umsatzsteuer 2015 bis 2017 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Jänner 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 13. Dezember 2024 betreffend (erhöhte) Familienbeihilfe 03.2023-11.2025 Steuernummer ***BF1StNr1…
…zeigen, an dem Ziehen der auf Grund des Ergebnisses der durchgeführten Begutachtung zwangsläufig gebotenen Schlussfolgerung. Damit sind die Gutachten - wie vom Bundesfinanzgericht im ersten Schreiben an das Finanzamt implizit und im zweiten Schreiben ausdrücklich angeführt - unvollständig und unschlüssig: Die Beurteilung, ob eine Person fähig ist…
…ersichtlich, dass die Beschuldigte eine nicht feststellbare Anzahl an Aufträgen bar bzw. über private Konten - siehe oben erwähnte Bareinzahlungen - abrechnete und die entsprechenden Umsatzerlöse nicht in ihr Rechenwerk aufnahm. Das Rechenwerk der Beschuldigten ist in den Jahren 2016 bis 2019 unvollständig, da Umsatzerlöse bzw. Einnahmen…
Statt bisher mit € 62.187,72 errechnet sich der Strafrahmen Neu wie folgt: wegzurechnen waren die Umsatzsteuer 2013 von € 306,82 und die Umsatzsteuer 2014 von € 81,82 sowie die Einkommensteuer 2016 im Teilbetrag von € 624,00, verbleiben strafbestimmende Wertbeträge von…