…und Graz - auch nach den Aufstellungen der Bf. - selbst in den Jahren 2008 und 2009 jedenfalls unter einer Stunde blieb. Nach einer vom Bundesfinanzgericht durchgeführten Abfrage des Fahrplanes für 2009 (die Fahrpläne für 2008 sind nicht mehr greifbar) ergeben sich zB für Montag, den 15…
…Die Einkommensteuer, § 34 EStG 1988, Anhang II-ABC, Tz. 7, Auswärtige Berufsausbildung). Da die Fahrzeit unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel im vorliegenden Fall nicht mehr als je eine Stunde beträgt, steht der Pauschbetrag nicht zu (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG14, § 34, Rz…
…Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als…
…Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als…
…vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als eine Stunde betragen muss, damit der Freibetrag zusteht. An dieser Stelle wurden die Ausführungen des FA hierzu (siehe oben, Pkt 1.2) wörtlich angeführt. 2. Sachverhalt Der bisher aus den Akten des FA unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens bekannte Sachverhalt…
…2015 ersuchte der Bf. um Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2011 und 2012, da dem Bundesfinanzgericht falsche Fahrpläne für die Strecke übermittelt worden seien. Angesichts der Arbeitszeit seines Sohnes gebe es keine Verkehrsverbindung mit einer Fahrzeit unter einer Stunde. Der Bf. ersuche, ihm die außergewöhnliche…
…Rückfahrt) ersucht. b) Laut den bisherigen Ihnen übermittelten Auszügen von Fahrplänen gibt es Verbindungen unter einer Stunde (Hinfahrt und Rückfahrt) Um Stellungnahme wird ersucht. c) Um Bekanntgabe der Fahrzeit und der Fahrtstrecke (Hinfahrt und Rückfahrt) zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus Bahn…
…abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt aus: Die Beschwerdeführerin sei allein stehend und bereits seit 2.6.2003 in einer Einrichtung in ***1*** beschäftigt. Die Entfernung zu ihrem Hauptwohnsitz in ***2*** betrage It. Routenplaner Google Maps 55 Kilometer und die Fahrtzeit liege unter einer Stunde. Seit…
…stünden, ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden könnten. Mittels weiteren Ersuchens um Ergänzung vom 7. Februar 2011 ersuchte das Finanzamt die Bf. unter Hinweis darauf, dass ledigliche Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Behinderung stünden, als zusätzliche Kosten ohne Selbstbehalt berücksichtigt werden könnten, um Vorlage eines…
…nach den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 (VwGH 27.08.2008, 2006/15/0114) - der Nachweis geführt werden, dass die tägliche Fahrzeit vom und zum Studienort unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel mehr als je eine Stunde beträgt (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/ Knechtl/Wanke, EStG …
…und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl Nr 305, anzuwenden. Abs 2 bestimmt: Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten…
…zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. Gemäß § 2 Abs 2 VO-externe Berufsausbildung gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum…
…Revisionswerberin angesprochene Ausbildung ihres Sohnes - wie in der Beschwerde vorgebracht - in einer unter Rz 4 des zitierten Erkenntnisses VwGH 18.12.2018, Ra 2018/16/0203, erwähnten "Basisausbildung" mit einem Lehrplan und einer Stundentafel bestanden und hat diese - abgesehen allenfalls von einer Ausbildung im Waffengebrauch…
…da die Fahrzeit unter einer Stunde betrage, wobei innerstädtische Fahrten nicht einzurechnen seien. Im Vorlageantrag vom 2.9.2019 wiederholte der Bf. sein Beschwerdevorbringen und beantragte die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung. Mit Vorlagebericht vom 2.10.2019 legte das Finanzamt das gegenständliche Rechtsmittel dem Bundesfinanzgericht…
… 2 Abs. 1 der dargestellten Verordnung ist unstrittig nicht erfüllt, weil die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort nicht mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass aufgrund des Abstellens auf…
…2001, gelten "Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort ... dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei…
…von den ÖBB 44 min bzw. 49 Minuten bzw. 44 Minuten angegeben. Fahrzeiten unter einer Stunde decken sich auch mit Abfragen des BFG, bei denen die Dauer der Fahrten seitens der ÖBB für die Strecke Mattersburg Bahnhof – Bahnhof Meidling bzw. zurück zwischen 44 Minuten und…
…BAO erlassenen Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011 damit begründet, dass die Tatsache, wonach die Fahrtzeit zwischen dem Wohnort in HD und der Ausbildungsstätte in Graz unter einer Stunde liege, neu hervorgekommen sei. Da bei der Ermessensübung der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtssicherheit…
…Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt. Dabei sind die Grundsätze des § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, anzuwenden. (2) Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort gelten als…
…zuletzt genannten Verordnung gelten Ausbildungsstätten dann als nicht innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn die Fahrzeit vom Wohnort zum Ausbildungsort und vom Ausbildungsort zum Wohnort mehr als je eine Stunde unter Benützung des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels beträgt (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0114)…