…Treu und Glauben nicht allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit geschützt. Die Behörde ist nämlich verpflichtet, von einer gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Legalitätsprinzip stärker als jeder andere Grundsatz…
…der Grundsatz von Treu und Glauben jedoch nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit (vgl zB VwGH 27.2.2014, 2011/15/0106; vgl zudem die bei Ritz, BAO6 § 114 Rz 9 angeführten Nachweise der…
…Der aus § 114 BAO abgeleitete Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen, eine allenfalls auch unrichtige abgabenrechtliche Beurteilung für die Vergangenheit auch in der Gegenwart beizubehalten. Der Umstand, dass eine in der Vergangenheit erfolgte Überprüfung durch die Behörde eine bestimmte…
…der Grundsatz von Treu und Glauben jedoch nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit (vgl zB VwGH 27.2.2014, 2011/15/0106; vgl zudem die bei Ritz, BAO6 § 114 Rz 9 angeführten Nachweise der…
…und dann - nach Wiederaufnahme der Verfahren - eine völlig andere Rechtsmeinung vertreten werde, ist sie auf die folgende höchstgerichtliche Judikatur zu verweisen: Treu und Glauben bestehen nicht darin, ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit zu schützen…
…Treu und Glauben vor. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nämlich nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit. Vielmehr müssten besondere Umstände vorliegen, die ein Abgehen von der bisherigen Auffassung durch die Finanzverwaltung unbillig…
…Treu und Glauben vor. Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nämlich nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit. Vielmehr müssten besondere Umstände vorliegen, die ein Abgehen von der bisherigen Auffassung durch die Finanzverwaltung unbillig…
…eine allenfalls auch unrichtige abgabenrechtliche Beurteilung für die Vergangenheit auch in der Gegenwart beizubehalten. Der Grundsatz von Treu und Glauben würde allenfalls nur dann zur Anwendung kommen, wenn der Beschwerdeführer seitens der Abgabenbehörde ausdrücklich zu einer bestimmten Vorgehensweise aufgefordert worden wäre und sich nachträglich die…
…allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit zu schützen. Außerdem stellt das Bundesfinanzgericht fest, dass durch vorangegangene Prüfungen nicht derselbe Sachverhalt gleich beurteilt wurde und damit eben keine "bestätigte" Rechtsansicht vorliegt. In der Prüfung durch Prüferin ***Z4*…
…Entrichtung vorgeschrieben. 2) Zollrechtliche Grundlagen und abgabenrechtliche Beurteilung des Sachverhaltes: Gemäß Art. 91 Abs. 1 lit. a) Zollkodex können Nichtgemeinschaftswaren, ohne dass diese Waren Einfuhrabgaben, anderen Abgaben oder handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im externen Versandverfahren zwischen zwei innerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelegenen Orten befördert werden…
…der Abgabe weder sachlich noch persönlich unbillig war, nicht. Abgesehen davon schützt der Grundsatz von Treu und Glauben nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit. Vielmehr müssten besondere Umstände vorliegen, die ein Abgehen von der…
…Im Sinne der für die abgabenrechtliche Beurteilung im anhängigen Verfahren maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise sind die dem Hinweis auf eine Übertragung der "Mehrwertsteuerschuld nach § 19" in den Rechnungen über die Rohbauerrichtung zugrundeliegenden Veranlassungen daher beiden Vertragsparteien zuzuordnen. Das Fehlen eines schriftlich dokumentierten Hinweises der MEG auf…
…0156). Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist daher der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll, wobei es sich dabei nicht zwangsläufig um jenen Zustand handeln muss, in dem sich das Grundstück im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befindet (VwGH 19.4.1995…
…erkannte Beurteilung auch künftig beibehalten wird. Laut VwGH (vgl. stellvertretend für viele Erkenntnisse: VwGH 27.2.2014, 2011/15/0106) schützt der Grundsatz von Treu und Glauben nämlich nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung in der Vergangenheit…
… 295a BAO in der für den gegenständlichen Veranlagungszeitraum geltenden Fassung sieht vor, dass ein Bescheid auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden kann, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches…
…der objektiv unrichtigen Steuererklärungen zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass durch die Abgabe dieser unrichtigen Steuererklärungen (=Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne des § 119 BAO) eine zu geringe Abgabenfestsetzung herbeigeführt wird. Daran kann nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes in…
…Das sei unabhängig von einer Transparenz der L-Anstalt. Das FA habe keine Tatsachen festgestellt, die geeignet wären, die bisherige Intransparenz-Beurteilung zu widerlegen. Es äußere nur unrichtige, unbewiesene und in Widerspruch zu den vorliegenden Urkunden stehende profiskalische Vermutungen, die sich darauf stützen, der Bf…
…in einer abgabenrechtlichen und strafrechtlichen Bereinigung von in der Vergangenheit bewirkten Abgabenverkürzungen liegt (weitreichende Abgeltungs- und Amnestiewirkung), widersprechen und fände auch keine entsprechende Rechtsgrundlage (vgl. dazu zB auch BFG 19.12.2016, RV/5101113/2016). Fakt ist, dass die Schadensgutmachung durch den sich aus der…
…derartige, der Anfechtung unterliegende Zahlungen an die Abgabenbehörde in der Vergangenheit gelegene und vom Vertreter zu verantwortende Versäumnisse bei der zeitgerechten Abgabenentrichtung nicht beseitigt werden könnten. Andernfalls läge es im Belieben des Vertreters, sich durch die Verwirklichung eines einzelnen Anfechtungstatbestandes jeder abgabenrechtlichen Geschäftsführerhaftung zu entledigen…
…ausnahmsweise Säumnis. Da in der Vergangenheit schon wiederholt verspätete Abgabenentrichtungen aufgetreten seien, hätte eine erhöhte (besondere) Überwachungspflicht bestanden. Mangels eines fehlenden groben Verschuldens an der Säumnis wäre der Antrag auf Aufhebung des Säumniszuschlages abzuweisen. Im Vorlageantrag vom 16.02.2024 wurde ergänzend vorgebracht, dass über…