…werde anhand des festgestellten Zollwertes gleicher Waren für in der betreffenden Sendung befindlichen Anzahl und des Zollsatzes von 2,7% vom Wert zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von 20% der Bemessungsgrundlage berechnet. Die Zollschuld sei aufgrund unrichtiger Angaben in den Zollanmeldungen zu niedrig festgesetzt worden…
…in den die Zollbehörde anlässlich der Abfertigungen weitere Unterlagen verlangt hat, den unrichtigen Wertangaben entsprechende Unterlagen den Zollbehörden vorlegt, ist bewusst, dass diese unrichtigen Angaben zur Folge haben, dass bei der Einfuhr der Waren in das Zollgebiet der Europäischen Union die Abgaben in zu niedriger…
…werde anhand des festgestellten Zollwertes gleicher Waren für in der betreffenden Sendung befindlichen Anzahl und des Zollsatzes von 2,7% vom Wert zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von 20% der Bemessungsgrundlage berechnet. Die Zollschuld sei aufgrund unrichtiger Angaben in den Zollanmeldungen zu niedrig festgesetzt worden…
…Vielzahl von Fällen unrichtige Wertangaben macht und vorgibt, es handle sich um Geschenksendungen, und die in den Fällen, in den die Zollbehörde anlässlich der Abfertigungen weitere Unterlagen verlangt hat, den unrichtigen Wertangaben entsprechende Unterlagen den Zollbehörden vorlegt, ist bewusst, dass diese unrichtigen Angaben zur Folge…
…Einer Person, die entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten in verschiedenen Dokumenten in einer Vielzahl von Fällen unrichtige Wertangaben macht und Sendungen, denen Kaufgeschäfte zugrunde liegen, als Geschenksendungen deklariert, ist bewusst, dass diese unrichtigen Angaben zur Folge haben, dass bei der Einfuhr der Waren in das Zollgebiet…
…schuldig befunden, als Geschäftsführer der im Spruch bezeichneten Firma dadurch, dass er im Zeitraum von Juni 2013 bis November 2013 den Angestellten der genannten Spedition für die Eröffnung und Erstellung der im Spruch bezeichneten Ausfuhranmeldungen vorsätzlich unrichtige bzw. überhöhte Rechnungen zur Verfügung gestellt habe, die…
…übergeführt worden. Als Grundlage für diese Verzollungen hätten grundsätzlich die Angaben in den die Sendungen begleitenden Zollinhaltserklärungen "Customs Declaration Dispatch Note - CP72" sowie offensichtlich unrichtig herbeigeführte Scheinrechnungen und Zahlungsnachweise gedient, die den tatsächlichen Wert verschleiern sollten. Einerseits wären Wertangaben weit unter dem tatsächlichen Wert erfolgt…
…übergeführt worden. Als Grundlage für diese Verzollungen hätten grundsätzlich die Angaben in den die Sendungen begleitenden Zollinhaltserklärungen "Customs Declaration Dispatch Note - CP72" sowie offensichtlich unrichtig herbeigeführte Scheinrechnungen und Zahlungsnachweise gedient, die den tatsächlichen Wert verschleiern sollten. Einerseits wären Wertangaben weit unter dem tatsächlichen Wert erfolgt…
…mit 20 % der Bemessungsgrundlage. Als Grundlage für diese Verzollungen dienten grundsätzlich die Angaben in den die Sendungen begleitenden Zollinhaltserklärungen "Customs Declaration Dispatch Note - CP72" sowie offensichtlich unrichtig herbeigeführte Scheinrechnungen und Zahlungsnachweise, die den tatsächlichen Wert verschleiern sollten. Einerseits erfolgten Wertangaben weit unter dem tatsächlichen Wert…
…2 FinStrG (in den Fällen der unrichtigen Angaben zum Zollwert der eingeführten Waren) erfolgt ist. Demnach hatten u.a. die vom damaligen Geschäftsführer der Bf. bei den Importverzollungen systematisch verwendeten unrichtigen Wertangaben bzw. Falschangaben der Frachtkosten sowie unrichtigen Zolltarifnummern zahlreiche Verkürzungen der Eingangsabgaben zur Folge…
…Zollamt Wien, Zollstelle Post, gestellt wurden, auf Grund zu niedrig erklärter Zollwerte die Waren aber abgabenfrei belassen wurden. Die Wertangaben erfolgten jeweils auf Grund der vom Lieferanten beigelegten Rechnungen. Die Eingangsabgaben wurden mit Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 9. September 2011, Zl. 420000/65034…
…03.2016 und 05.09.2016 hat die **XGmbH** als Anmelderin bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr Handelsdokumente (Proforma-Rechnungen der ***X1*** bzw. Rechnungen der ***NNGmbH***) mit auffallend niedrigen Wertangaben je Modellauto vorgelegt. Diese Werte können nicht zur Ermittlung des Transaktionswertes herangezogen werden…
…eines Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG zu erfüllen, unter Verletzung einer [ihrer] zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch unrichtige Angaben (unvollständige Erklärung in Feld F., b) im Einfuhrblatt Carnet A.T.A. Nr. qqqqqq hinsichtlich von 543 Stück im Anhang bzw. im Carnet näher…
…eines Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG zu erfüllen, unter Verletzung einer [ihrer] zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch unrichtige Angaben (unvollständige Erklärung in Feld F., b) im Einfuhrblatt Carnet A.T.A. Nr. qqqqqq hinsichtlich von 543 Stück im Anhang bzw. im Carnet näher…
…eine Abgabenhinterziehung bzw. einen Schmuggel in unterschiedlichen Beteiligungsformen begangen zu haben. Es wurden demnach einerseits bei Verzollungen gefälschte, vor allem einen unrichtigen, niedrigeren Warenwert und geringere Mengen sowie falsche, großteils nicht existente Versender und Empfänger ausweisende Unterlagen zur Abgabenfestsetzung vorgelegt und andererseits falsche, geringere Stückzahlen…
…eine Abgabenhinterziehung bzw. einen Schmuggel in unterschiedlichen Beteiligungsformen begangen zu haben. Es wurden demnach einerseits bei Verzollungen gefälschte, vor allem einen unrichtigen, niedrigeren Warenwert und geringere Mengen sowie falsche, großteils nicht existente Versender und Empfänger ausweisende Unterlagen zur Abgabenfestsetzung vorgelegt und andererseits falsche, geringere Stückzahlen…
…eine Abgabenhinterziehung bzw. einen Schmuggel in unterschiedlichen Beteiligungsformen begangen zu haben. Es wurden demnach einerseits bei Verzollungen gefälschte, vor allem einen unrichtigen, niedrigeren Warenwert und geringere Mengen sowie falsche, großteils nicht existente Versender und Empfänger ausweisende Unterlagen zur Abgabenfestsetzung vorgelegt und andererseits falsche, geringere Stückzahlen…
…sich ergibt, dass keinesfalls Zollabgaben oder Einfuhrumsatzsteuer der Beschwerdeführerin vorgeschrieben werden können. b) Die Waren wurden vor Auslieferung an den Kunden der Ware der Bestimmungszollstelle gestellt. Die anders lautenden Sachverhaltsfeststellungen im Bescheid sind unrichtig. Auch aus diesen Gründen ist Artikel 203 ZK nicht anwendbar. Unabhängig…
…z. B. wahrheitsgemäße Warenbezeichnung, richtige Einreihung im Gebrauchszolltarif, korrekte Wertangabe im Einheitspapier), die Echtheit der beigefügten Unterlagen (z.B. hinsichtlich Präferenzbescheinigung oder der Einfuhrgenehmigung) und die Einhaltung aller rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Überführung der Waren in das betreffende Zollverfahren. Gemäß. Art.1 Z…
…ergänzend aus, dass die Feststellung der Behörde „vom Notar wurden in der Vermögenserklärung die Liegenschaften EZZ 2, 3, 1 und 4 je Grundbuch ORT mit einem Einheitswert von € 74.982,-- angesetzt“ unrichtig sei. Die Vermögenserklärung werde nicht vom Notar, sondern vom Erben erstattet. Angeführt…