…Umstandes, dass die gesetzeswidrige Bekanntgabe der Schätzungsergebnisse ohnehin keinerlei Rechtswirkung entfaltete, sei der Vollständigkeit halber aber auch auf die unrichtige Berechnung der Rechtsmittelfrist in der öffentlichen Bekanntmachung vom 28.02.2011 hingewiesen. Ginge man von der Bekanntgabe der Bodenschätzungsergebnisse mit 02.05.2011 aus, begänne…
…noch nicht erhalten habe. Die Beschwerde wurde insoweit eingeschränkt, als sie sich nunmehr auf die nach Ansicht des Bf. unrichtige Berechnung der Einkommensteuer (Pkt. 3 der Beschwerde) bezieht. Das Finanzamt habe in der Beschwerdevorentscheidung erläutert, dass es aufgrund der Steuerreform zu einer stark gesunkenen Lohnsteuer…
…für diese Fahrzeuge bei der Beschwerdeführerin . C) Erwägungen 1) Wiederaufnahme des Verfahrens Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes war es rechtswidrig, dass die Abgabenbehörde die im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung, getroffene Feststellung, dass eine unrichtige Berechnungsgrundlage zur Berechnung der Normverbrauchsabgabe für die Monate April, Juli, August, September…
…einzureichen, in der die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder der auf den Voranmeldungszeitraum entfallende Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 UStG 1994 selbst zu berechnen war. Dabei waren selbstverständlich sämtliche Umsätze des Unternehmens bzw. eine übergegangene Umsatzsteuerschuld nach …
…niemals „als haftungsunterworfener Vertreter der X-GmbH fungiert“ habe, fehle es „schon faktisch an der Funktion … als Geschäftsführer“. Weiters werde der dem Haftungsbescheid vorangegangene Umsatzsteuerbescheid 2004 wegen unrichtiger Sachverhaltsfeststellungen bekämpft; diesbezüglich schließe sich der Bf. der von der erstschuldnerischen GmbH erhobenen Berufung vollinhaltlich an…
…und den für diesen Zeitraum selbst bemessenen, am 29.09.2023 entrichteten EKB-S in Höhe von 2.584.491,64 € zurückzuzahlen. Eine unrichtige Berechnung des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar. 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus…
…festzusetzen und den für diesen Zeitraum selbst bemessenen, am 29.09.2023 entrichteten EKB-S in Höhe von 987.543,87 € zurückzuzahlen. Eine unrichtige Berechnung des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar. 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus…
…und den für diesen Zeitraum selbst bemessenen, am 29.09.2023 entrichteten EKB-S in Höhe von 3.778.761,91 € zurückzuzahlen. Eine unrichtige Berechnung des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar. 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus…
…Darin moniert di e Bf. einerseits die unrichtige Berechnung d es in Österreich zu versteuernden Betrages der Betriebspension: Demnach seien vom Bruttoarbeitslohn iHv Euro xxxxx die Aufwendungen für Kranken - (ds Euro xxxxx) und Pflegeversicherung (ds Euro xxx) in Abzug zu bringen, sodass der Gesamtbetrag der…
…13/2014 beim Bundesfinanzgericht als „Beschwerde“ zu behandeln ist, rügte der Beschwerdeführer die seines Erachtens unrichtige Berechnung des Selbstbehaltes für die Begräbniskosten seiner Mutter und die Kürzung dieser. Dem Beschwerdeführer seien nach den vorgelegten Rechnungen gesamt € 6.195,82 an Aufwendungen für ein am…
…bedingten Umsatzausfalles, sowie die allgemeine Förderberechtigung der Bf zum Gegenstand hatten. In den Rückerstattungsbescheiden betreffend die Ausfallsboni wurde ergänzend ausgeführt, dass für die Zeiträume März bis Mai 2021 zudem eine unrichtige Berechnungsmethode angewendet worden sei. 2. In den Beschwerden vom 06.02.2025, die sich…
…Schließlich wurde noch vorgebracht, dass eine unrichtige Berechnung (33 % anstatt 25 %) der Kapitalertragsteuer vorgenommen worden sei. In Bezug auf die Umsatzsteuer wurde ergänzend vorgebracht, dass im Beschwerdefall ein Steuerberater mit den Umsatzsteuervoranmeldungen und den Umsatzsteuerjahreserklärungen beauftragt gewesen sei und diesem der Sachverhalt umfassend bekannt war…
…bekannt gegebene und abgeführte Betrag der derzeitigen gesetzlichen Lage entspricht. Damit liegt keine unrichtige Berechnung vor, und die Abweisung des Antrages auf Festsetzung des EKB-S mit 0,00 Euro erfolgte zu Recht. Die von der Bf relevierte Verfassungswidrigkeit des EKBSG wird vom Bundesfinanzgericht nicht…
…201 Abs. 1 BAO muss auf Antrag des Abgabepflichtigen eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Eine unrichtige Berechnung werde aber nicht behauptet, womit die Voraussetzung für eine bescheidmäßige Festsetzung des EKB-S gem. § 201…
…201 Abs. 1 BAO muss auf Antrag des Abgabepflichtigen eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Eine unrichtige Berechnung werde aber nicht behauptet, womit die Voraussetzung für eine bescheidmäßige Festsetzung des EKB-S gem. § 201…
…201 Abs. 1 BAO muss auf Antrag des Abgabepflichtigen eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Eine unrichtige Berechnung werde aber nicht behauptet, womit die Voraussetzung für eine bescheidmäßige Festsetzung des EKB-S gem. § 201…
…bekannt gegebene und abgeführte Betrag der derzeitigen gesetzlichen Lage entspricht. Damit liegt keine unrichtige Berechnung vor, und die Abweisung des Antrages auf Festsetzung des EKB-S mit 0,00 Euro erfolgte zu Recht. Die von der Bf ausschließlich relevierte Verfassungswidrigkeit des EKBSG wird vom Bundesfinanzgericht…
…dass der von ihr selbstberechnete, bekannt gegebene und abgeführte Betrag der derzeitigen gesetzlichen Lage entspricht. Damit liegt keine unrichtige Berechnung vor, und die Abweisung des Antrages auf Festsetzung des EKB-S mit 0,00 Euro erfolgte zu Recht. 5.1. Die von der Bf relevierte…
…am 29.09.2023 entrichteten EKB-S in Höhe von 1.576.758,35 Euro zurückzuzahlen. Eine unrichtige Berechnung des EKB-S ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar. 2. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus den vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht vorgelegten Unterlagen und ist…
…0,00 € samt Rückzahlung des sich daraus ergebenden Guthabens. Begründet wurde der Antrag ausschließlich mit der Verfassungswidrigkeit der Regelungen des EKBSG. Eine unrichtige Berechnung des EKB-S ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen sind unstrittig und ergeben sich aus…