…unmittelbare Förderung vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfüllt. Dies kann auch durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist. Gem. § 41 Abs 1 BAO muss die Satzung der Körperschaften eine ausschließliche und unmittelbare…
…5. a. Gemeinnützige Vereine müssen nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung gemeinnütziger Zwecke zumindest überwiegend im Bundesgebiet dienen (VwGH 10.9.1990, 89/13/0177 zu einem Verein für die Ausbildung und Fortbildung journalistischer und programmgestaltender Mitarbeiter österreichischer Medienunternehmen). Gemeinnützig sind Zwecke…
…der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung…
…hilfsbedürftige Personen keine Verfolgung unmittelbar gemäß § 34 ff BAO steuerlich begünstigter Zwecke darstellen. Die Bf. werde in wenigen Wochen eine nochmals adaptierte Stiftungssatzung vorlegen, nach welcher die Gemeinnützigkeit der Bf. auch zukünftig gegeben sein werde. Gemäß § 35 (2) BAO liege eine Förderung der Allgemeinheit vor…
…des Natur-, Tier- und Höhlenschutzes, der Heimatkunde, der Heimatpflege und der Bekämpfung von Elementarschäden. § 40 BAO lautet: (1) Unmittelbare Förderung liegt vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfüllt. Dies kann auch durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken wie eigenes…
…ausgeführt, dass durch die Kurse zur Erlernung der sog ***1***-Meditationstechnik in erster Linie die einzelnen Kursteilnehmer in ihrer individuellen Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden würden. Eine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit liege nicht vor. Zudem bestünden in einem nicht unbeachtlichen Teil der Bevölkerung Bedenken gegenüber dem Förderziel…
…regionales Kulturgut anzusehen war (VwGH 19.09.2013, 2010/15/0117), keine ausschließliche und unmittelbare Förderung der Allgemeinheit gesehen hat, habe das Höchstgericht auch eine Betätigung einer Körperschaft auf religiösem Gebiet nur dann als gemeinnützig angesehen, wenn sich die ideelle Zielsetzung der Aktivitäten von vornherein…
…Motorsports durch den Vereinsobmann selbst würde es weder Tätigkeits- noch Geschäftsberichte über die vom Verein ausgeübten Aktivitäten geben. Eine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit sei weder nachvollziehbar noch dokumentiert, es handle sich schlicht um die Ausübung des Hobbys des Vereinsobmannes. Die leitenden Vereinsorgane würden aus dem…
…die die entgeltlichen Dienste des Vereins in Anspruch nähmen (VwGH 20.5.1987, 84/13/0267), dann liege keine ausschließliche und unmittelbare Förderung der Allgemeinheit vor . Daher sei § 3 Abs 1 Z 16 c EStG 1988 nicht anwendbar (Außenprüfungsbericht 19.3.2015). Daher käme es…
… 4a Abs. 3 bis 6 und des § 4b EStG 1988 zur unmittelbaren Förderung derselben Zwecke wie die zuwendende Körperschaft zuwendet (Z 1) oder Lieferungen oder sonstige Leistungen entgeltlich, aber ohne Gewinnerzielungsabsicht gegenüber Körperschaften erbringt, deren Tätigkeit dieselben Zwecke wie die leistungserbringende Körperschaft fördert (Z 2…
…den Status als unentbehrlichen Hilfsbetrieb nicht, weil er ja erst durch die Einnahmenerzielung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird, wenn die unmittelbare Einheit des Betriebes mit der Verwirklichung des begünstigten Zweckes gewahrt bleibt. Eine bloße materielle Förderung genügt nicht. Ein Betrieb, der nur als Geldbeschaffungsquelle für die…
…Abgrenzung nach örtlichen, beruflichen oder sonstigen Merkmalen die Zahl der in Betracht kommenden Personen dauernd nur klein sein kann. (2) Der Umstand, dass die Erträge eines Unternehmens einer Gebietskörperschaft zufließen, bedeutet für sich allein noch keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit. § 37. Mildtätig (humanitär, wohltätig) sind…
…allgemeine Aus- und Weiterbildung nicht als Einzelkosten abgerechnet werden können, was auch die Beschwerdeführerin nicht getan hat. Dass die unmittelbare Förderung von Forschung und Entwicklung durch die Mittel der Forschungsförderungsgesellschaft und der Forschungsfreibetrag demselben Zweck, nämlich der Steigerung der Forschung und Entwicklung in Österreich dienen…
…selbst wenn man dieses als regionales Kulturgut ansieht, keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit auf kulturellem oder sonstigem gemeinnützigem Gebiet erblickt werden. Dass Produktbotschaften (Kaufempfehlungen) mit Informationen allgemeiner Art (wie gegenständlich über die Region) verbunden und die Interessen der Verbraucher an einem guten Produkt in den…
…Abgrenzung nach örtlichen, beruflichen oder sonstigen Merkmalen die Zahl der in Betracht kommenden Personen dauernd nur klein sein kann. (2) Der Umstand, daß die Erträge eines Unternehmens einer Gebietskörperschaft zufließen, bedeutet für sich allein noch keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit. § 37. Mildtätig (humanitär, wohltätig) sind…
…keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. § 40 Abs. 1 BAO zufolge liegt unmittelbare Förderung vor, wenn eine Körperschaft den gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck selbst erfüllt. Dies kann auch…
…der die Begünstigung zukommen soll, nach Gesetz, Satzung, Stiftungsbrief oder ihrer sonstigen Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung der genannten Zwecke dient. Auf Verlangen der Abgabenbehörde haben Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die im Inland weder ihren Sitz noch ihre Geschäftsleitung…
…2000/31/0150 aus, dass § 40 Abs 1 Satz 2 BAO eine unmittelbare Förderung auch durch einen Dritten vorsehe, dessen Wirken dem Verein zuzurechnen sei und Tätigkeiten jeglicher Art allemal nur von physischen Personen ausgeführt werden könnten. Im Vorstand („Executive Board“) kämen fünf von sechs…
…2000/13/0150 aus, dass § 40 Abs 1 Satz 2 BAO eine unmittelbare Förderung auch durch einen Dritten vorsehe, dessen Wirken dem Verein zuzurechnen sei und Tätigkeiten jeglicher Art allemal nur von physischen Personen ausgeführt werden könnten. Im Vorstand („Executive Board“) kämen fünf von sechs…
…Da der Bf. die Ausübung des Motorsports durch die Abhaltung von Motorsportveranstaltungen unmittelbar ermöglicht, stelle die Tätigkeit eine gemeinnützige dar. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 seien Umsätze von gemeinnützigen Vereinigungen, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung und die Förderung des Körpersports ist, steuerbefreit…