Verständigung Das Bundesfinanzgericht teilt durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, zur Beschwerde vom 4. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. April 2023 betreffend Einkommensteuer 2022, Steuernummer ***BF1StNr1*** mit: Nach Auffassung des Bundesfinanzgerichts wurde in Bezug…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag Markus Hager, Hafnerstraße 11, 4020 Linz, betreffend Beschwerde vom 25. April 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 27. März 2018 betreffend Abweisung des Antrags…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 26.3.2018, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom 21.3.2018…
k) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, und die sich in Berufsausbildung befinden, wenn sie vor Vollendung des 24. Lebensjahres einmalig in der Dauer von acht bis zwölf Monaten eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei einer von…
…Zuordnung der Zahlung erlauben, legt der erkennende Richter die gesetzliche Tilgungsregel des § 1416 ABGB zugrunde, wonach bei Unklarheiten in der Willensmeinung zuerst die Zinsen und erst dann fällige Forderungen als abgedeckt gelten (vgl. auch UFS 12.12.2013, RV/0116-K/10; VwGH 22.12…
…Sachverhalt) ergibt sich unmittelbar aus den von der belangten Behörde dem Gericht vorgelegten Unterlagen. 3. Rechtliche Beurteilung Das Anbringen des Bf. vom 11.7.2024 ist insofern unklar, als aus ihm nicht hervorgeht, ob es sich dabei um einen Vorlageantrag oder ein anderes Anbringen handelt…
…beim Auto verbleiben und Parkscheine hineinlegen können. Er lege noch eine Auftragsbestätigung des Autof-Club bei. Warum sich die beiden Tage nicht „ergänzen“ sei ihm völlig unklar, entweder müsse sich der Beamte im Datum geirrt haben oder der Autof-Club. Er habe kein Fahrtenbuch geschrieben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gahleithner & Partner OG, Schottengasse 7 Tür 6, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 26. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
…dass die Frist zur Erhebung der Säumnisbeschwerde gemäß § 8 Abs. 1 abgelaufen ist. Unklare Eingabe Die mit E-Mail erfolgte Eingabe vom 28. Mai 2021 lässt nicht mit hinreichender Sicherheit entnehmen, was deren Gegenstand sein soll. Die Sachverhaltsschilderung entspricht im Wesentlichen jener im Einspruch vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, selbständiger Mitarbeiter im Baumanagement, whft. XXX, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. Juli 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 23. Juni 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Der Einkommensteuerbescheid 2024 vom 23…
weitere GZ. RM/5300003/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Pensionist und Autohändler, dzt. Justizanstalt XXX, vertreten durch Dr. Franz Xaver Berndorfer, Rechtsanwalt, Lüfteneggerstraße 12, 4020 Linz, wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde der A B, Adresse, vom 16.10.2014, persönlich überreicht am 17.10.2014, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 3.10…
… 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (VwGG) eine Revision zulässig, da Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu der Frage, ob die Unklarheit der gesetzmäßigen Einbringung einer Eingabe einem Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs. 2 BAO zugänglich ist oder anstatt eines Mängelbehebungsverfahrens diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren durchzuführen und bei Feststellung einer unzulässigen Einbringung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr Wolfgang Pagitsch in der Finanzstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, wegen eines Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG über deren Beschwerde…
…spricht nachvollziehbar und im Einklang mit dem Beschwerdevorbringen für eine solche Deutung. Die in Form und Inhalt unklare Eingabe kann daher nach den bisherigen Ausführungen gebührenrechtlich nicht zweifelsfrei als Beschwerde gegen den Baubescheid qualifiziert werden, auch wenn das LVwG letztlich die "Beschwerde gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende P-1, die Richterin P-2 sowie die fachkundigen Laienrichter P-3 und P-4 in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Keplinger Steuerberatungs GmbH & Co KG, Pfarrplatz 15/1, 3500 Krems an der Donau, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 06.06.2012 I. den Beschluss gefasst: Die Beschwerde gegen den Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2003 (Sachbescheid) wird gemäß § 261 Abs. 2…
…dass alle Leistungsbestimmungen und Vereinbarungen mit BfKompl gemacht worden wären. Aber selbst hier sei unklar, ob dieser als faktischer Geschäftsführer der LEKG oder als Geschäftsführer der KGs oder in beiden Funktionen diese Vereinbarungen geschlossen habe. Konkret zu den angeblichen Leistungen der Bf wird nach der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, WgKompl, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 11. Juli 2012 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung 12.2011, die gemäß § 253 BAO…