…im Sinne des § 34 Abs. 1 FinStrG gegeben. Bei einer derartig weitgehenden Vernachlässigung von abgabenrechtlichen Pflichten in Bezug auf die Reiseaufwendungen war die Verwirklichung einer Abgabenverkürzung für den Bf. insoweit geradezu als wahrscheinlich vorhersehbar. Zweifellos war der Bf. arbeitsmäßig und durch die Krankheit seiner Frau…
…darauf an, ob ein ungewöhnliches und auffallend sorgfaltswidriges Handeln des Geschäftsführers des Verbandes gegenständlich vorgelegen sei. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die A-GmbH, wie aus dem Erkenntnis ohnehin ersichtlich sei, von der gleichen Steuerberatungskanzlei seit 1996 betreut werde und auch Frau P. seit März…
…VwGH vom 12.5.1999, 99/01/0189). Ein grobes Verschulden ist daher nur dann gegeben, wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. War die Versäumung voraussehbar…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach…
…VwGH vom 8.8.1996, 96/14/0072). Ein grobes Verschulden ist daher nur dann gegeben, wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. War die Versäumung voraussehbar…
…VwGH vom 8.8.1996, 96/14/0072). Ein grobes Verschulden ist daher nur dann gegeben, wenn eine auffallende und ungewöhnliche Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eintritt des Schadens als wahrscheinlich und nicht bloß als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. War die Versäumung voraussehbar…
…führte die Bf.in aus, dass eine grobe Fahrlässigkeit betreffend die Geltendmachung von Vorsteuern nicht vorliege. Rechtlich wurde die Judikatur des OGH zu grobem Verschulden (grober Fahrlässigkeit) dargestellt: "Punkt 2.1: Der OGH versteht unter grober Fahrlässigkeit eine "ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung (…); soferne der Schaden…
…führte die Bf.in aus, dass eine grobe Fahrlässigkeit betreffend die Geltendmachung von Vorsteuern nicht vorliege. Rechtlich wurde die Judikatur des OGH zu groben Verschulden (grober Fahrlässigkeit) dargestellt: "Punkt 2.1: Der OGH versteht unter grober Fahrlässigkeit eine "ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung (…); soferne der Schaden…
…vom 20. September 1983, 82/14/0159). Nach allgemeiner Begriffsbestimmung des OGH ist ansonsten grobe Fahrlässigkeit nur dann anzunehmen, wenn eine ungewöhnliche und auffallende Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht vorliegt, die den Eindruck eines Schadens nicht nur als möglich, sondern sogar als wahrscheinlich erscheinen lässt. Sie erfordert…
…die Erwägung stützt, dass die die Abgabepflichtige belastende Zusammenballung von Steuern eindeutig auf eine Vernachlässigung der abgabenrechtlichen Pflichten durch die Abgabepflichtige zurückzuführen sei (VwGH 24.9.2002, 2002/14/0082). Die Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten durch Nachsicht setzt einen hierauf gerichteten Antrag voraus, wobei die Antragstellerin…
…sich in den Gesetzesmaterialien folgendes nachlesen: Der Handlungsunwert, das ist das Maß an objektiver Sorgfaltswidrigkeit bzw. an Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht, muss „ungewöhnlich und auffallend" sein. Es sollen nur mehr jene Fälle als grob fahrlässig eingestuft werden, die das „gewöhnliche Maß an nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen…
…wenn eine ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt und der Eintritt des schädigenden Erfolges als wahrscheinlich und nicht bloß als möglich voraussehbar war (26.6.2003, 2002/16/0162). Auffallend sorglos handelt, wer die für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den…
…Vernachlässigung der abgabenrechtlichen Pflichten die Abgabenschulden ständig zugenommen haben; wenn der Abgabepflichtige für die Anpassung der Vorauszahlungen und für die sukzessive Abdeckung seiner laufenden Abgabenverpflichtungen nicht in zumutbarer Weise Sorge getragen hat, obwohl dies möglich gewesen wäre; wenn überhaupt ein entsprechender Zahlungswille fehlt; bei Vernachlässigung…
…Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Grobe Fahrlässigkeit ist anzunehmen, wenn eine ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt und der Eintritt des schädigenden Erfolges als wahrscheinlich und nicht bloß möglich vorhersehbar war (VwGH 06.11.2002, 99/16/0197). War die Säumnis voraussehbar und hätte…
…eintreten würde. Grobe Fahrlässigkeit ist aber nur anzunehmen, wenn eine ungewöhnliche, auffallende Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt und der Eintritt des schädigenden Erfolges als wahrscheinlich und nicht bloß als möglich voraussehbar war (VwGH 6.11.2002, 99/16/0197). Grobes Verschulden liegt außerdem vor, wenn das…
…Erklärungspflichten verletzt hat, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nicht nachgekommen ist, damit Anlässe zu Schätzungen bestanden haben und durch Vernachlässigung der abgabenrechtlichen Pflichten die Abgabenschulden ständig zugenommen haben, wenn der Abgabepflichtige für die sukzessive Abdeckung seiner Abgabenverpflichtungen nicht in zumutbarer Weise Sorge getragen hat, wenn überhaupt ein…
…Vernachlässigung der gebotenen Sorgfalt der Behörde nicht an, daher ist nicht entscheidend, ob die Übernahme der Unrichtigkeit auf ein Verschulden der Behörde zurückzuführen ist (vgl. VwGH 30.10.2001, 98/14/0085). Im gegenständlichen Fall wurde die vom Bf. den Abgabenerklärungen zugrundegelegte Rechtsansicht selbst von…
…Noch haben sie den faktischen Geschäftsführer in irgendeiner Weise überprüft, ob er den von ihm übernommen abgabenrechtlichen Pflichten der GmbH nachgekommen ist. Durch fehlende Erkundigungen und Nachfragen haben sie dadurch ihre Sorgfaltspflicht als Geschäftsführerin komplett vernachlässigt. Doch stellt diese (grob) fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht einer…
…Zeitpunkt nicht rechtswirksam gewesen. Zur groben Fahrlässigkeit und Außerachtlassung der Sorgfaltspflicht wird Folgendes ausgeführt: Grob fahrlässig handelt, wer ungewöhnlich und auffallend Vernachlässigung einer Sorgfaltspflicht vorliegt und der Eintritt des schädigenden Erfolgs als wahrscheinlich und nicht bloß als möglich voraussehbar ist (Ellinger/ Sutter/ Urtz, BAO 3 …