…und wie folgt zu entscheiden: Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes muss Verfahrenshilfe nicht in jedem sondern nur in den Verfahren bewilligt werden, in denen ein Rechtsanwalt als unentgeltlicher Verfahrenshelfer beispielsweise wegen der Vermögensverhältnisse der Partei, ihrer Fähigkeiten im Umgang mit Behörden und dem Bundesfinanzgericht…
…Nr. 9/2006, beschlossen: I. Gemäß § 40 Abs. 1 VwGVG wird der Antrag auf Beigebung eines Verteidigers abgewiesen. II. Gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG iVm § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch die Antragstellerin nicht zulässig. III…
…2005, 2005/11/0094). Nach der Rechtsprechung des EGMR sind bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Beigebung eines Verfahrenshelfers im Zusammenhang mit dem Kriterium der "zweckentsprechenden Verteidigung" primär die Bedeutung und Schwere des Delikts und die Schwere der drohenden Sanktion zu berücksichtigen (vgl EGMR 24…
…09.2005, 2005/11/0094). Nach der Rechtsprechung des EGMR sind bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Beigebung eines Verfahrenshelfers im Zusammenhang mit dem Kriterium der "zweckentsprechenden Verteidigung" primär die Bedeutung und Schwere des Delikts und die Schwere der drohenden Sanktion zu berücksichtigen (vgl. das…
…BGBl I 2017/24 keine inhaltliche Änderung eingetreten (vgl 1255 BlgNR XXV. GP). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind als Gründe für die Beigebung eines Verteidigers besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage, besondere persönliche Umstände des Beschuldigten und die besondere Tragweite des Rechtsfalles für die…
…c EMRK auszulegen. Nach dieser Rechtsprechung sind bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Beigebung eines Verfahrenshelfers iZm dem Kriterium der zweckentsprechenden Verteidigung primär die Bedeutung und Schwere des Delikts und die Schwere der drohenden Sanktion zu berücksichtigen (vgl EGMR 24.05.1991, 12.744/87…
…BGBl I 2017/24 keine inhaltliche Änderung eingetreten (vgl 1255 BlgNR XXV. GP). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind als Gründe für die Beigebung eines Verteidigers besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage, besondere persönliche Umstände des Beschuldigten und die besondere Tragweite des Rechtsfalles für die…
…des § 77 Abs. 3 FinStrG angegeben, dass für eine Bewilligung dieses Antrages alle Voraussetzungen fehlten. Die Beigabe eines unentgeltlichen Verteidigers sei nur in Verfahren möglich, in denen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses einem Spruchsenat obliege. Im gegenständlichen Finanzstrafverfahren (wegen § 51…
…Binder in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über den Antrag des Beschuldigten vom 3.5.2017 um Gewährung von Verfahrenshilfe (Beigabe eines unentgeltlichen Verteidigers) im Zusammenhang mit einem Beschwerdeverfahren gegen das Erkenntnis des Finanzamtes ***FA1*** als Finanzstrafbehörde, Strafnummer (StrNr.) ***12***, vom 4.4.2017…
… 143 FinStrG, gemäß § 145 FinStrG, bei der bezeichneten Finanzstrafbehörde einen Antrag auf Beigabe eines (unentgeltlichen) Verteidigers nach § 77 Abs. 3 FinStrG ein. Dieser Antrag wurde von der genannten Finanzstrafbehörde mit Bescheid vom 6.11.2014 als unbegründet abgewiesen und dies im Wesentlichen, nach Wiedergabe des…
…Abs. 2 lit. b FinStrG), bei der bezeichneten Finanzstrafbehörde einen Antrag auf Beigabe eines (unentgeltlichen) Verteidigers „für das gesamte Verfahren“ nach § 77 Abs. 3 FinStrG ein. Dieser Antrag wurde von der Finanzstrafbehörde mit Bescheid vom 9.1.2015 (als unbegründet) abgewiesen und dies im Wesentlichen…
…der Verteidigung nicht ohne Beeinträchtigung des für ihn zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts tragen könne. Er ersuche um Beistellung eines Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers und um Fristerstreckung der Ladung zur mündlichen Verhandlung für den 14.07.2023, bis der Antrag auf unentgeltliche Beistellung eines Verteidigers…
…b) über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen; c) sich selbst zu verteidigen oder den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu erhalten und, falls er nicht über die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers verfügt, unentgeltlich den Beistand eines Pflichtverteidigers zu erhalten…
…b) über ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung seiner Verteidigung zu verfügen; c) sich selbst zu verteidigen oder den Beistand eines Verteidigers seiner Wahl zu erhalten und, falls er nicht über die Mittel zur Bezahlung eines Verteidigers verfügt, unentgeltlich den Beistand eines Pflichtverteidigers zu erhalten…
…Steuerberater und Verteidiger aufgesucht, welcher ihn entsprechend beraten habe. Der Ankauf der genannten Liegenschaft wäre möglich geworden, weil der frühere Eigentümer C verstorben war und seine Erbin F Verkaufsinteresse gezeigt habe. Anfang August 2014 habe noch kein Plan bestanden, seinen Eltern ein unentgeltliches dingliches Wohnungsgebrauchsrecht…
…auch das Vorbringen des Beschuldigten bzw. des einschreitenden Verteidigers, wonach die befasste Steuerberatungskanzlei von der Einrichtung des Servitutes des lebenslänglichen unentgeltlichen Wohnungsgebrauchsrechtes zu Gunsten der Eltern des Beschuldigten erst im Verlauf der Außenprüfung im Frühjahr 2016 informiert worden ist), ist er unverändert von einer Vermietung…
…einen gemäß § 121a Bundesabgabenordnung (BAO) schenkungsmeldungspflichtigen Vorgang bei dem von ihm vertretenen C, nämlich dessen unentgeltlichen Erwerb der Geldforderung seines Vaters gegenüber seiner Person in Höhe von € 151.986,80 durch Schulderlass im Mai 2011, nicht angezeigt und hiedurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs…
…bekannt gegeben, dass die Stellungnahme des Verteidigers zur Wahrung des Parteiengehörs bereits der Amtsbeauftragten übermittelt wurde. Zu den aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gibt die Beschuldigte an: V: Das haben Sie beim Spruchsenat angegeben: "Die Beschuldigte ist derzeit Dienstnehmerin eines Pharmaunternehmens mit Sitz in ***36***; bezieht…
…ist dieser zudem in der Lage, auch ohne Beigabe eines Verteidigers sein Anliegen entsprechend zu artikulieren und diesbezügliche Beweisanträge zu stellen (vgl. VfGH 25.6.2015, G 7/2015, wonach grundsätzlich kein Gebot zur Beigebung eines unentgeltlichen Verfahrenshelfers besteht, wenn ein Fall nicht komplex ist…
…ist dieser zudem in der Lage, auch ohne Beigabe eines Verteidigers sein Anliegen entsprechend zu artikulieren und diesbezügliche Beweisanträge zu stellen (vgl. VfGH 25.6.2015, G 7/2015, wonach grundsätzlich kein Gebot zur Beigebung eines unentgeltlichen Verfahrenshelfers besteht, wenn ein Fall nicht komplex ist…