…b). Gestatten Beförderungsunternehmen die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Arbeitnehmer oder deren Angehörigen, so ist der geldwerte Vorteil nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG steuerfrei (keine Einschränkung auf die Strecke Wohnung–Arbeitsstätte, Begünstigung steht auch für Angehörige zu). Eine Beförderung "zwischen Wohnung und…
…nicht entgegen. Benützt daher ein Dienstnehmer für die Zurücklegung des gesamten Arbeitsweges seinen privaten PKW und nicht (auch) den Werkverkehr (bzw. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch den Arbeitgeber), obwohl ihm die Benützung des Massenbeförderungsmittels in Kombination mit dem Auto (Park & Ride) zumutbar wäre, steht…
…hier konkret: ein Busfahrer der X-GmbH) für die Zurücklegung des gesamten Arbeitsweges seinen privaten PKW und nicht (auch) den Werkverkehr (bzw. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch den Arbeitgeber), obwohl ihm die Benützung des Massenbeförderungsmittels in Kombination mit dem Auto (Park & Ride) zumutbar wäre…
…ein Dienstnehmer (hier konkret: ein ÖBB-Bediensteter) für die Zurücklegung des gesamten Arbeitsweges seinen privaten PKW und nicht (auch) den Werkverkehr (bzw. die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung durch den Arbeitgeber), obwohl ihm die Benützung des Massenbeförderungsmittels in Kombination mit dem Auto (Park & Ride) zumutbar wäre…
…Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Die durch Beförderungsunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und deren Angehörigen stellt einen steuerfreien Sachbezug dar. Unter Beförderungsunternehmen sind solche zu verstehen, die der gewerblichen Personenbeförderung dienen [zB ÖBB-Personenverkehr AG, ÖBB-Postbus GmbH, Straßenbahn-, Autobus- oder…
…gratis" zu benutzen, primär der Deckung des privaten Bedarfs der genannten Mitarbeiter diene. So anerkenne die Verwaltungspraxis ein überwiegendes betriebliches Interesse, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine unentgeltliche Beförderung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort ermögliche. Eine Eigenverbrauchsbesteuerung sei in solchen Fällen nicht notwendig. Im Falle der…
…gratis" zu benutzen, primär der Deckung des privaten Bedarfs der genannten Mitarbeiter diene. So anerkenne die Verwaltungspraxis ein überwiegendes betriebliches Interesse, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine unentgeltliche Beförderung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort ermögliche. Eine Eigenverbrauchsbesteuerung sei in solchen Fällen nicht notwendig. Im Falle der…
…vom Werkstättenpersonal bereits bei deren Fahrten zur oder von der Arbeitsstätte erkannt werden. Eine Behebung auftretender technischer Mängel wird fast ausschließlich in den Werkstätten der Bf. mit entsprechenden Werkzeugen erfolgen können. Soweit im vorliegenden Fall die Gratis-Beförderungsleistungen der in Rede stehenden Mitarbeiter der Bf…
…entrichten". Unentgeltlich zu befördern sei jedoch "der Führhund eines blinden Passagieres und […] kleine Hunde, die vom Fahrgast getragen oder auf dem Schoß gehalten werden." Die Bf. sei demnach verpflichtet, für die Mitnahme bestimmter Hunde einen ermäßigten Fahrpreis zu verlangen. Nach den Beförderungsbedingungen der Bf…
…ob die Befreiung des geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen durch Beförderungsunternehmen eine sachliche Ausnahme von der Einkommensteuerpflicht ist, würde jedenfalls eine Ausdehnung dieser Befreiung auf Beförderungsleistungen auch durch andere Beförderungsunternehmen zu einer (allenfalls weiteren) unsachlichen Ungleichbehandlung…
…können, die von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert werden. - Bis zu einem Wert von 2 Euro pro Arbeitstag zur Bezahlung von Lebensmitteln, die nicht sofort konsumiert werden müssen. 18. Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt. 19…
…dass es sich nicht rechtfertigen lasse, den Haustrunk und die unentgeltliche Beförderung steuerfrei zu belassen, während andere Sachbezüge steuerpflichtig seien. Das Finanzamt legte die Beschwerden ohne Erlassung von Beschwerdevorentscheidungen an die damals zuständige Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Beschwerden wurde erwogen: Gemäß…
…oder nur um einen ehemaligen Mitarbeiter ohne Firmenpensionsbezug handelt) zu gelten. 3. Der Wortlaut des § 3 Abs. 1 Z 21 EStG idF vor dem StRefG 2015/2016 "Der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen" umfasste nicht nur…
…der aus der Beförderung des Arbeitnehmers im Werkverkehr resultierende Vorteil aus dem Dienstverhältnis gemäß § 26 Z 5 EStG nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört, andererseits der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen gemäß …
…12 Monate die Möglichkeit eines Werkverkehres. Würden dem Arbeitnehmer im Rahmen der Beförderung im Werkverkehr keine Kosten erwachsen, bestehe kein Anspruch auf ein Pendlerpauschale. Das gelte analog für Fälle, in denen der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung (zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) gemäß …
…der Reisekosten nicht vollständig erbracht worden sei, insbesondere durch ein vollständiges ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (es fehlten die tatsächlichen Kilometerstände und allfällige Tankbelege). Weiters komme der Bf in den Genuss unentgeltlicher oder verbilligter Beförderung durch die ÖBB. Übermittelte Rechnungen für Essen, Getränke und Spenden für diverse Feste…
…nichts beitragen, da es in diesen Entscheidungen zusammengefasst um die Beurteilung der Frage geht, ob und inwieweit sich der Genuss eines geldwerten Vorteils aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen nach § 3 Z 21 EStG 1988 auf die Inanspruchnahme bzw. Zuerkennung…
…der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen steuerfrei. Es handelt sich dabei um einen branchenspezifischen Sachbezug. Die Bestimmung setzt ua. voraus, dass die eigenen Arbeitnehmer/Dienstnehmer oder deren Angehörige befördert werden. Damit sind nur alle aktiven Dienstnehmer von Beförderungsunternehmen…
…ein aus der kostenlosen oder begünstigten Beförderung entstehender Vorteil nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört. Die ratio legis in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz erfordert die Erstreckung der Rechtsfolgeanordnung, sodass auch im Fall der verbilligten (oder unentgeltlichen) Beförderung der eigenen Arbeitnehmer bei Beförderungsunternehmen gemäß …
…16 Abs. 1 Z 6 lit b oder c erfüllt, befördert oder befördern lässt. Nach § 3 Abs. 1 Z 21 EStG 1988 ist der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung der eigenen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen bei Beförderungsunternehmen von der Einkommensteuer befreit. Gemäß §…