…dem Gericht vorgelegten Schriftstücke sowie dem Schreiben des Bf. vom 10.11.2024, mit welchem er den zuvor undeutlichen Inhalt seines Anbringens vom 16.7.2024 klarstellte. 3. Rechtliche Beurteilung Das Anbringen des Bf. vom 16.7.2024 war insoweit unklar, als daraus nicht hervorging…
…seines Rechtsstandpunkts zur Verfügung stehen, davon auszugehen ist, dass der Steuerpflichtige einen Antrag stellen möchte, der einer inhaltlichen Erledigung zugänglich ist und daher undeutliche Anbringen als jener verfahrensrechtliche Rechtsbehelf zu deuten sind, der am ehesten dem Rechtsschutzinteresse des Steuerpflichtigen Rechnung trägt (vgl. BFG 3. 11…
…Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig. Es waren keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen, da zur Frage der Auslegung von undeutlichen Anbringen (zB VwGH 1. 9. 2015, 2012/15/0108) und zur Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichts (VwGH 29.1.2015, Ro…
…die (etwa infolge Fristversäumnis) schon von vornhinein zum Scheitern verurteilt ist, sondern einen Antrag stellen möchte, der einer inhaltlichen Erledigung zugänglich ist und daher undeutliche Anbringen als jener verfahrensrechtliche Rechtsbehelf zu deuten sind, der am ehesten dem Rechtsschutzinteresse des Steuerpflichtigen Rechnung trägt (vgl. BFG 3…
…Beschwerde beanstandet, ihr sei nicht die Möglichkeit eingeräumt worden das Zahlungserleichterungsansuchen zu verbessern, so wird die belangte Behörde darauf hingewiesen, dass es bei einem undeutlichen Anbringen die Pflicht der Behörde ist, die Absicht des Einschreiters mittels Vorhaltes zu erforschen (vgl. VwGH 20.2.1998, 96…
…Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH vom 27. Februar 2014, 2009/15/0212, und vom 24. September 2014, 2011713/0082). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist –…
…als Antrag gemäß § 299 BAO - dem Bf zu einer materiellen Entscheidung verhelfen könnte, hat sie diesen Grundsatz missachtet. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens hat die Abgabenbehörde - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu erforschen (zB VwGH 24.6.2009, 2007/15/0041…
…der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher…
…und die dort zitierten Fundstellen). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen hin auch nur andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen…
…der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher…
…Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (VwGH 20.2.1998, 96/15/0127, 24.6.2009, 2007/15/0041). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der…
…von Anbringen kommt es auf den Inhalt und auf das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist…
…zu einer materiellen Entscheidung verhelfen könnte, hat sie diesen Grundsatz missachtet. Das Anbringen des Bf. vom 11.7.2024 ist daher im Zweifel nicht als Vorlageantrag anzusehen. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens hat die Abgabenbehörde - im Hinblick auf § 115 BAO - die Absicht der Partei zu…
…dies im Gegensatz zu seinen sonstigen Ausführungen (keine Verletzung des Parkometergesetzes, verzeihliches Delikt) stehe. Auf die Rechtzeitigkeit eines Einspruchs wird kein Bezug genommen. Jedes Anbringen bedarf der Auslegung. Weist ein Anbringen einen undeutlichen Inhalt auf, so hat die Behörde nach der Rechtsprechung des VwGH gemäß §…
…nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt. Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist – im Hinblick auf § 115 BAO – die…
…der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher…
…werden (vgl. dazu auch die Stellungnahme der Abgabenbehörde zum Vorlagebericht, wonach durch die Verwendung eines amtlichen Formulars ein Antrag stets von vornherein standardisiert und inhaltlich begrenzt ist). Es handelt sich insofern nicht um ein Anbringen mit undeutlichem Inhalt, bei welchem - im Hinblick auf § 115 BAO…
…werden (vgl. dazu auch die Stellungnahme der Abgabenbehörde zum Vorlagebericht, wonach durch die Verwendung eines amtlichen Formulars ein Antrag stets von vornherein standardisiert und inhaltlich begrenzt ist). Es handelt sich insofern nicht um ein Anbringen mit undeutlichem Inhalt, bei welchem - im Hinblick auf § 115 BAO…
…eines Parteischrittes, wobei Parteierklärungen im Zweifel so auszulegen sind, dass die diese abgebende Partei nicht um ihren Rechtsschutz gebracht wird (VwGH 15.06.2004, 2003/18/0321). Weist ein Anbringen einen undeutlichen Inhalt auf, so hat die Behörde nach der Rechtsprechung des VwGH gemäß §§ 37…
…der konkreten gesetzlichen Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher…