…1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde bzw. das Bundesfinanzgericht von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Dem Täter wäre jedoch eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist…
…Dazu wäre auch zu berücksichtigen, dass die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Dazu wird im folgenden Beschwerdepunkt zu den bei der Verhängung der Strafe zu berücksichtigenden Schuld- und Tatumstände ergänzendes Vorbringen erstattet. 3. Schuld- und Tatumstände: Wie bereits im Einspruch…
…StG geregelte Möglichkeit der Erteilung einer Ermahnung ab. Gemäß dieser gesetzlichen Bestimmung ist jedoch das kumulative Vorliegen beider in dieser Gesetzesstelle genannten Kriterien, nämlich ein geringfügiges Verschulden und lediglich unbedeutende Folgen Voraussetzung. Von geringem Verschulden im Sinne des § 21 VStG ist nur dann zu sprechen…
…angeführten Lieferkonditionen "DDP"-frei Haus verzollt unrichtig seien, vereinbart sei die Lieferkondition "DAP" gewesen. Das Verschulden der Bf sei geringfügig und die Tat habe nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen. Die Erteilung einer Verwarnung sei jedoch geboten, um die Bf von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Mit…
…Verband eine Verwarnung erteilt." Die Begründung des Verwarnungsbescheides lautet wie folgt: "Das Finanzvergehen ist auf Grund des Ergebnisses des Untersuchungsverfahrens erwiesen. Da das Verschulden geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat, war von der Verhängung einer Strafe abzusehen…
…Mitarbeiterin3*** und der falschen Sachbezugswerteverordnung von Fr. ***Mitarbeiterin4*** sowie festgestellter Abfuhrdifferenzen erwiesen sei. Da das Verschulden des Täters geringfügig sei und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen habe, sei von der Verhängung einer Strafe abzusehen, die Erteilung einer Verwarnung jedoch geboten…
…Mitarbeiterin3*** und der falschen Sachbezugswerteverordnung von Fr. ***Mitarbeiterin4*** sowie festgestellter Abfuhrdifferenzen erwiesen sei. Da das Verschulden des Täters geringfügig sei und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen habe, sei von der Verhängung einer Strafe abzusehen, die Erteilung einer Verwarnung jedoch geboten…
…des Untersuchungsverfahrens des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde, Strafsachenstelle Nord und der Stellungnahme vom 24.04.2023 des Beschwerdeführers als erwiesen anzusehen. Da das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat, war von der Verhängung einer Strafe abzusehen…
…§ 33 bis 37 und 45 und 46, wenn der strafbestimmende Wertbetrag oder die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge € 1.500,00 nicht übersteigt. Da im vorliegenden Fall nicht von unbedeutenden Folgen gesprochen werden, waren schon deshalb die Voraussetzungen für die Anwendung des § 25 FinStrG nicht…
…157 FinStrG hat das Bundesfinanzgericht von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Dem Täter ist jedoch eine Verwarnung zu erteilen…
…FinStrG dem beschuldigten Verband eine Verwarnung erteilt wird. Begründung: Das Finanzvergehen ist auf Grund der Ergebnisse des Untersuchungsverfahrens erwiesen. Da das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat, war von der Verhängung einer Buße abzusehen…
… 49a Abs. 1 FinStrG darstellende und dem Bf. anzulastende Tat insofern keine bzw. nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen habe, als die Abgabenbehörde (dennoch) Kenntnis von der Vereinbarung erlangt habe, und das Täterverschulden als geringfügig einzustufen sei, sei von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens und von…
…führte die Finanzstrafbehörde aus, dass das Finanzvergehen auf Grund der Ergebnisse des Untersuchungsverfahrens erwiesen sei. Da das Verschulden der Täterin geringfügig sei und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen habe, sei von der Verhängung einer Strafe abzusehen. Die Erteilung einer Verwarnung…
…die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Jänner 2015, in der ausgeführt wird, das Finanzvergehen sei von der Finanzbehörde als geringfügig bewertet worden und hätte die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen. Der Bf. sei im Glauben gewesen, rechtmäßig gehandelt zu haben…
…haben. Gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG sei jedoch, da das Verschulden geringfügig war und die Tat keine, oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen habe, von der Verhängung einer Strafe abgesehen und der Bf. eine Verwarnung erteilt worden. Eine Begründung, weshalb eine Verwarnung ausgesprochen wurde…
…Vorsatz auszugehen, sei nicht nachvollziehbar, da es sich nur um geringfügige bzw. unbedeutende Folgen handle. Der Bf. verzichtete auf die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung und beantragte die Einstellung des Verfahrens. Mit dem Erkenntnis vom 02.06.2016 erkannte die Finanzstrafbehörde den Bf. der Finanzordnungswidrigkeit nach §…
…auch das zu Beschwerdeentscheidungen im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren berufene Bundesfinanzgericht) jedoch von der Verhängung einer (derartigen) Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Dem Täter ist jedoch (bescheidmäßig) eine Verwarnung zu erteilen…
…nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Da im gegenständlichen Fall mehr als unbedeutende Folge vorliegen - unbedeutende Folgen wurden z.B. in folgenden Rechtssachen…
…Begründet wurde der Bescheid damit, dass das Finanzvergehen auf Grund des Ergebnisses des Untersuchungsverfahrens erwiesen sei. Da das Verschulden der Täterin gering sei und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen habe, sei von der Verhängung einer Strafe abzusehen; Die Erteilung einer…
…Einleitung oder von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen…