… 217 Abs. 7 BAO stellen, weil ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden träfe. Diesbezüglich wäre aber anzumerken, dass A als ehemaliger Steuerberater und solcherart befugter Verteidiger in Finanzstrafsachen mit jahrzehntelanger Berufserfahrung selbstverständlich in Kenntnis der wesentlichen Verfahrensaspekte eines Finanzstrafverfahrens gewesen ist und ihm jedenfalls…
…die Erstellung einer solchen Aufstellung für jeden Monat nahezu ein Ding der Unmöglichkeit sei. Auf entsprechenden Vorhalt, dass diese Aufstellung nicht geeignet sei, ein Verschulden an der Säumigkeit zu widerlegen, wurde mit Eingabe vom 11. Juni 2019 eine Aufstellung der Saldostände des "Betriebsmittelkontos" zum 15…
…insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt." Der Säumniszuschlag im Sinne des § 217 BAO ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind (grundsätzlich) unbeachtlich (vgl…
…Lohnabgaben 10/21 und K 10-12/21, da unserer Mandantin an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Die E war am 12.11.2021 zur Überweisung fällig. Leider kam es - aufgrund einer massiven coronabedingte Arbeitsüberlastung (mit einem ständigen Auf- und Zusperren bei den Kunden…
…unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Insbesondere würde die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraussetzen (VwGH 10.11.1995, 92/17/0286). Gem. § 217 Abs. 7 BAO seien Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an…
…im Zusammenhang mit der nicht termingerechten Einreichung einer Voranmeldung nicht automatisch, dass damit den Abgabepflichtigen auch kein grobes Verschulden an der verspäteten Entrichtung der Vorauszahlung treffen kann. Gerade die wiederholte Säumigkeit bei der Abgabenentrichtung, die getrennt von der gegebenenfalls nur ausnahmsweise verspätet erfolgten Einreichung einer…
…den Grad des Verschuldens als gering zu beurteilen, sind nicht ersichtlich. Was das steuerliche Verhalten der ***3*** anbelangt, so ist dieser anzulasten, dass bereits in den Vorjahren 2010-2012 ihrer Verpflichtung zur Abgabe von Umsatz- und Körperschaftsteuererklärungen nicht nachgekommen ist. Die Säumigkeit bei der Wahrnehmung…
…C/2. Das Antragsrecht des § 217 Abs 7 BAO auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Diese Bestimmung normiert einen Begünstigungstatbestand. Ein derartiges Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird…
…sich sohin als eine objektive Säumnisfolge dar. Ob dem Abgabepflichtigen an der Säumnis ein Verschulden treffe, sei für die Verwirkung des Säumniszuschlages bedeutungslos. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien, ebenso wie die Dauer des Verzuges, grundsätzlich unbeachtlich. Der Säumniszuschlag stelle auch keine Schadenersatzregelung…
…grundsätzlich unbeachtlich (vgl. Ritz, BAO6, § 217 Tz 2f). Das Vorliegen eines Zahlungsverzuges in den hier zu beurteilenden zwei Säumnisfällen ist unbestritten. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden…
…erst am 17.02.2017 eingebracht wurde, war dieser nicht mehr zeitgerecht und konnte daher auch keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten. Mangelndes grobes Verschulden an der Säumnis wegen unrichtiger Auskunft eines Organs der zuständigen Abgabenbehörde sowie wegen unterlassener Aufklärungspflicht der Behörde: Der Bf. vertritt die Ansicht…
… 217 Abs. 7 BAO mangels Vorliegens eines groben Verschuldens. Dazu führte die BF im Wesentlichen aus, dass sie kein grobes Verschulden an der Säumigkeit treffe, da sie die Benachrichtigung über die EVZ aufgrund eines kanzleiinternen Fehlers im Kontrollsystem der steuerliche Vertreterin nicht erhalten habe und…
…noch im Vorhalteverfahren zu klären, wobei mit 6.7.2018 an die Partei ein neuerliches Ergänzungsersuchen abgefertigt worden sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Säumnisbeschwerden sind mit Erkenntnis abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist (§ 284 Abs 4 BAO…
…der Abgabenschulden. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, seien grundsätzlich unbeachtlich (z.B. VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Die Verwirklichung des Säumniszuschlages setze kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus (z.B. VwGH 18.10.1999, 98/17/0139). Rechtzeitig am 14. November 2013…
…um die faktische Effizienz eines Rechtsbehelfes zu gewährleisten. Zusammenfassend ist die Beschwerdevorentscheidung verfehlt, weil auf die notwendigen Vorfragen wie auf den Einwand des mangelnden Verschuldens an einer Säumnis mit keinem Wort eingegangen wurde, oder die angebotenen Beweise gewürdigt oder Beweise aufgenommen wurden. Hinsichtlich sämtlicher Säumniszuschläge…
…hinausgehenden Verschulden auszugehen, weil das Fehlen jeglicher Kontrollmaßnahmen in der Büroorganisation der Bf keinesfalls mehr als minderer Grad des Versehens anzusehen ist. Hinzu kommt, dass gerade die ins Treffen geführte Erkrankung der langjährigen Mitarbeiterin, welche immer die Überweisungen getätigt habe, ein erhöhtes Maß an Sorgfalt…
…E 127 zitierte höchstgerichtliche Judikatur). Da keine Umstände ersichtlich sind, aufgrund derer angenommen werden könnte, dass die Beschwerdeführerin an der Verwaltungsübertretung kein Verschulden trifft, muss von einem fahrlässigem Verhalten der Beschwerdeführerin ausgegangen werden. Aus diesem Grund sind auch die subjektiven Voraussetzungen der Strafbarkeit als erwiesen…
…zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt: Mit Bescheid vom 11.7.2016 wurde gegenüber…
…Bf. betreffenden Unterlagen im Rahmen der durch die Staatsanwaltschaft angeordneten Hausdurchsuchung eine Erlassung der Bescheide ohne Möglichkeit der im Ermittlungsverfahren unabdingbaren Einsichtnahme und Überprüfung der Unterlagen durch das Finanzamt nicht möglich war und ist. Das Finanzamt trifft daher an der Verspätung kein Verschulden (§ 284 Abs…
…am 21. November 2012 entrichtet worden sei. Auf Antrag des Abgabepflichtigen seien gemäß § 217 Abs. 7 BAO Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. Bei Inanspruchnahme eines Begünstigungstatbestandes, wie ihn § 217 Abs. 7 BAO darstelle, müsse der…