…Jahr 1991 in Österreich aufhältig und berufstätig ist. Für beide Arten der doppelten Haushaltsführung gilt allgemein, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst ist…
…sei, eine "fremdübliche" Form der Abrechnung vorzulegen. Die Wohnung in Wien beizubehalten sei für den neuen Job ab ***32***.2013 notwendig gewesen. Die unübliche Entfernung des Arbeitsortes vom Familienwohnsitz sei aus seiner Sicht vorübergehend gewesen, da er ja eine Versetzung nach Oberösterreich angestrebt habe, was…
…unter den gegebenen Umständen jedenfalls privat veranlasst gewesen, weil die nicht beruflich bedingte Verlegung des Familienwohnsitzes in unüblich weite Entfernung von einer als Familienwohnsitz geeigneten Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes der Privatsphäre zuzuordnen gewesen wäre. Der bloße, keinerlei Ausdruck in der Realität findende Wunsch…
…unüblich weite Entfernung dar (vgl. VwGH 25.2.2003, Zl. 99/14/0340). Im vorliegenden Fall ist nach den Ausführungen des Bf. in der Beschwerde sein Wohnort in der Slowakei rund 75 km vom Beschäftigungsort entfernt. Laut einer Abfrage mittels google-maps beträgt die Entfernung…
…Rückkehr an einen von der Arbeitsstätte 83 km entfernten Familienwohnsitz als zumutbar erachtet wurde, weil dies keine unüblich weite Entfernung darstelle und ein Großteil der Strecke auf der Autobahn zurückgelegt werden könne. Bezug nehmend auf die oa Erkenntnisse vom 19.9.1995, 91/14/0227…
…Rückkehr an einen von der Arbeitsstätte 83 km entfernten Familienwohnsitz als zumutbar erachtet wurde, weil dies keine unüblich weite Entfernung darstelle und ein Großteil der Strecke auf der Autobahn zurückgelegt werden könne. Bezug nehmend auf die oa Erkenntnisse vom 19.9.1995, 91/14/0227…
…verschiedensten privaten Gründen, denen erhebliches Gewicht zukomme, nicht zugemutet werden könne. Für die Anerkennung von Kosten der doppelten Haushaltsführung fordere der VwGH zunächst eine "unüblich weite Entfernung" des Tätigkeitsorts vom Familienwohnsitz, wobei die Verwaltungspraxis eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr grundsätzlich dann annehme, wenn der Familienwohnsitz…
…die steuerliche Beurteilung der Geltendmachung der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung im Jahr 2018 nicht relevant. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt werde, nicht durch die Erwerbstätigkeit…
…Rückkehr an einen von der Arbeitsstätte 83 km entfernten Familienwohnsitz als zumutbar erachtet wurde, weil dies keine unüblich weite Entfernung darstelle und ein Großteil der Strecke auf der Autobahn zurückgelegt werden könne. Bezug nehmend auf die oa Erkenntnisse vom 19.9.1995, 91/14/0227…
…Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind (VwGH 26.5.2010, 2007/13/0095). Die Beibehaltung eines (Familien)Wohnsitzes aus der Sicht der Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, wird nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst ist, die…
…bewertenden Grundstücke dezidiert eingegangen. Die im Gutachten genannten Abschläge sind nicht nachvollziehbar und absolut unüblich in dieser Größenordnung. Zum Gutachten ist zu sagen, dass aus eigenen Recherchen des Prüfers im Zuge der Betriebsprüfung und des Beschwerdeverfahrens, andere Werte als wie im Gutachten ermittelt, festgestellt wurden…
…Subunternehmerverträge unbefristet abgeschlossen werden würden, dies unter Einräumung beidseitiger Kündigungsmöglichkeiten. Auch in anderen Branchen sei eine unbefristete Bindung von Vertragspartnern zur Erbringung von Leistungen nicht unüblich. Aus einem unbefristeten Vertragsverhältnis könne in keiner Weise auf eine Dienstnehmereigenschaft des Subunternehmers geschlossen werden! Die Tätigkeit der Subunternehmer…
…Berücksichtigung von für doppelte Haushaltsführung aufgewendete Kosten als Werbungskosten erkannte der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass die Beibehaltung eines (Familien-)Wohnsitzes aus der Sicht der Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst ist…
…Beschwerde mit abweisender Beschwerdevorentscheidung. In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkannt habe, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblich weiter Entfernung von der Erwerbstätigkeit nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst sei, die außerhalb der Erwerbstätigkeit lägen…
…100 (Abgabeninformationssystemabfrage, eigene Angabe des Berufs des Bf.). Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt erkannt, dass die Beibehaltung eines (Familien)Wohnsitzes aus der Sicht der Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst ist, die außerhalb…
…die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst ist, die außerhalb der Erwerbstätigkeit liegen (vgl. die grundsätzlichen Ausführungen im Erkenntnis vom 9. Oktober 1991, 88/13/0121). In dem zitierten Erkenntnis wird weiter ausgeführt: Der…
…Pendlerpauschale trifft. Im Sinne der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist in solchen Fällen grundsätzlich davon auszugehen, dass die Beibehaltung eines (Familien)Wohnsitzes aus der Sicht der Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst ist…
…24.11.2011, 2008/15/0296). In ständiger Rechtsprechung hat der Verwaltungsgerichtshof erkannt, dass die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst ist, die außerhalb der…
…Z 6 lit. d angeführten Betrag übersteigen". Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt erkannt, dass die Beibehaltung eines (Familien)Wohnsitzes aus der Sicht der Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst ist, die außerhalb der…
…28.11.2007, 2003/14/0104). In ständiger Rechtsprechung hat der Verwaltungsgerichtshof erkannt, dass die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes aus der Sicht der Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst ist, die außerhalb der…