…Jahr 1991 in Österreich aufhältig und berufstätig ist. Für beide Arten der doppelten Haushaltsführung gilt allgemein, dass die Beibehaltung des Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst ist…
…sei, eine "fremdübliche" Form der Abrechnung vorzulegen. Die Wohnung in Wien beizubehalten sei für den neuen Job ab ***32***.2013 notwendig gewesen. Die unübliche Entfernung des Arbeitsortes vom Familienwohnsitz sei aus seiner Sicht vorübergehend gewesen, da er ja eine Versetzung nach Oberösterreich angestrebt habe, was…
…unter den gegebenen Umständen jedenfalls privat veranlasst gewesen, weil die nicht beruflich bedingte Verlegung des Familienwohnsitzes in unüblich weite Entfernung von einer als Familienwohnsitz geeigneten Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes der Privatsphäre zuzuordnen gewesen wäre. Der bloße, keinerlei Ausdruck in der Realität findende Wunsch…
…aus (VwGH 22.11.2006, 2005/15/0011 u.a.). Nach der VwGH-Judikatur ist es Sache des Steuerpflichtigen, der die Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als beruflich veranlasst geltend macht, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die…
…unüblich weite Entfernung dar (vgl. VwGH 25.2.2003, Zl. 99/14/0340). Im vorliegenden Fall ist nach den Ausführungen des Bf. in der Beschwerde sein Wohnort in der Slowakei rund 75 km vom Beschäftigungsort entfernt. Laut einer Abfrage mittels google-maps beträgt die Entfernung…
…durch den VwGH die Feststellung der Abgabenbehörde, wonach die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz bei einer Strecke von 83 Kilometer zumutbar ist, ausdrücklich bestätigt. Für den VwGH stellt eine solche Strecke keine unüblich weite Entfernung dar (vgl. VwGH 25.2.2003, 99/14/0340). Der…
…Z 6 lit. c angeführten Betrag übersteigen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nie durch die Erwerbstätigkeit, sondern (immer) durch Umstände veranlasst, die außerhalb…
…Arbeitsort (Rz 347) (2008) Der Familienwohnsitz befand sich in der Nähe des Arbeitsplatzes des Steuerpflichtigen. Nunmehr wird er aus privaten Gründen in unüblich weite Entfernung verlegt. Die Ehegattin tritt am neuen Familienwohnsitz ein Dienstverhältnis an und erzielt relevante Einkünfte. Stehen dem Steuerpflichtigen Werbungskosten für doppelte…
…bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. 2.) Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in "unüblich weiter Entfernung" von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst ist…
…bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. 2.) Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, dass die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in "unüblich weiter Entfernung" von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, nicht durch die Erwerbstätigkeit, sondern durch Umstände veranlasst ist…
…Rückkehr an einen von der Arbeitsstätte 83 km entfernten Familienwohnsitz als zumutbar erachtet wurde, weil dies keine unüblich weite Entfernung darstelle und ein Großteil der Strecke auf der Autobahn zurückgelegt werden könne. Bezug nehmend auf die oa Erkenntnisse vom 19.9.1995, 91/14/0227…
…Rückkehr an einen von der Arbeitsstätte 83 km entfernten Familienwohnsitz als zumutbar erachtet wurde, weil dies keine unüblich weite Entfernung darstelle und ein Großteil der Strecke auf der Autobahn zurückgelegt werden könne. Bezug nehmend auf die oa Erkenntnisse vom 19.9.1995, 91/14/0227…
…verschiedensten privaten Gründen, denen erhebliches Gewicht zukomme, nicht zugemutet werden könne. Für die Anerkennung von Kosten der doppelten Haushaltsführung fordere der VwGH zunächst eine "unüblich weite Entfernung" des Tätigkeitsorts vom Familienwohnsitz, wobei die Verwaltungspraxis eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr grundsätzlich dann annehme, wenn der Familienwohnsitz…
…die in den zitierten Erkenntnissen, aber unter den gegebenen Umständen keine unüblich weite Entfernung darstellt. Somit sind die Voraussetzungen für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung nicht erfüllt und die beantragten Aufwendungen für Familienheimfahrten und die Kosten für die Wohnung des Bw. an seinem Beschäftigungsort sind…
…und unterhielt deshalb in diesem Zimmer keinen Haushalt im einkommensteuerrechtlichen Sinn. Dem Bw. war die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz zumutbar: 85 km stellen keine unüblich weite Entfernung dar und können vom Bw. unter Verwendung seines Kraftfahrzeuges - auf einem Großteil der Strecke unter Benutzung der…
…gelegentlich je nach Straßenzustand und Witterungsverhältnissen gewählt worden sei. Die Verwaltungspraxis konkretisiert eine unüblich weite Entfernung des Tätigkeitsortes vom Familienwohnsitz mit einer Entfernung von mehr als 120 km. An dieser Entfernung orientiert sich grundsätzlich auch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und die Spruchpraxis des Unabhängigen Finanzsenates…
…die steuerliche Beurteilung der Geltendmachung der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung im Jahr 2018 nicht relevant. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei die Beibehaltung eines Familienwohnsitzes aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblich weiter Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt werde, nicht durch die Erwerbstätigkeit…
…Rückkehr an einen von der Arbeitsstätte 83 km entfernten Familienwohnsitz als zumutbar erachtet wurde, weil dies keine unüblich weite Entfernung darstelle und ein Großteil der Strecke auf der Autobahn zurückgelegt werden könne. Bezug nehmend auf die oa Erkenntnisse vom 19.9.1995, 91/14/0227…
…Anerkennung von Kosten der doppelten Haushaltsführung fordert der VwGH zunächst eine "unüblich weite Entfernung" des Tätigkeitsorts vom Familienwohnsitz (Kofler, Die steuerliche Berücksichtigung der doppelten Haushaltsführung, taxlex 2008, S 9). Die Verwaltungspraxis (Rz 342 LStR 2002) konkretisiert dies mit einer Entfernung von mehr als 120 km…
…Judikaturnachweisen). Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies, dass die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung schon auf Grund des Fehlens der unüblich weiten Entfernung des Tätigkeitsorts vom Familienwohnsitz (die Entfernung beträgt nur 62 bis 64,6 km, siehe oben) und des Vorliegens von guten Verkehrsverbindungen…