… 2. für sich oder ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthaltes weder Sozialleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen.... Die Kindesmutter und Antragstellerin ist polnische Staatsbürgerin und besitzt eine EU- Anmeldebescheinigung (Selbständiger) ab 06.04.2022…
…Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen." Art 1 der VO 883/2004 gibt folgende Begriffe vor: "i) ,Familienangehöriger' 1. i) jede Person, die…
…jemand dann, wenn er entweder in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständiger ist (§ 51 Abs. 1 Zi 1) oder er für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügt, sodass er während des Aufenthalts keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss (§ 51 Abs. 1…
…dass gem. § 51 Abs. 3 NAG der Wegfall der das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht begründenden Umstände (Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger, ausreichende Existenzmittel, umfassender Krankenversicherungsschutz, Ausbildung) der Behörde unverzüglich bekannt zu geben ist. Am selben Tag, am 25. Mai 2016, wurden betreffend die Kinder des Bf. Anmeldebescheinigungen…
…51 Abs. 3 NAG der Wegfall der das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht begründenden Umstände (Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger, ausreichende Existenzmittel, umfassender Krankenversicherungsschutz, Ausbildung) der Behörde unverzüglich bekannt zu geben seien. Mit 30.6.2013 wurde der Bezug der ungarischen Familienbeihilfenleistungen durch die Bf. ausgesetzt. Der Bescheid…
…Monate berechtigt, wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder 3. […] Gemäß § 51…
…sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen 2. umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder ..... Daher halten sich EU/EWR-Bürger, die…
…Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich oder ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthaltes weder Sozialleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen,.... Eine „Beschäftigung“ iSd VO (EG) 883/2004 ist gemäß Art. 1 lit…
…ist oder für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen müssen, und er und seine Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen (vgl. Aigner/Wanke in Lenneis/Csaszar/Wanke, FLAG …
…als drei Monate berechtigt, wenn sie (Z 1) in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; (Z 2) für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthaltes weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder …
…jemand dann, wenn er entweder in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständiger ist (§ 51 Abs. 1 Zi 1) oder er für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügt, sodass er während des Aufenthalts keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss (§ 51 Abs. 1…
…auf Grund der Freizügigkeitsrichtlinie EWR-Bürger zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie gemäß Z 2 für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch…
…Nach § 5 (1) NAG sind EWR-Bürger zum Aufenthalt berechtigt, wenn sie in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind und für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Da dies im Zeitraum von 4/2020-3/2021 nicht der Fall war…
…folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: - er in Österreich entweder Arbeitnehmer oder Selbstständiger ist (§ 51 Abs. 1 Z 1 NAG) - er für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügt, sodass er während seines Aufenthaltes keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss (§ 51 Abs…
…wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich oder ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthaltes weder Sozialleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder...." Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates…
…einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen oder c) - bei einer privaten oder öffentlichen Einrichtung, die von dem Aufnahmemitgliedstaat aufgrund seiner Rechtsvorschriften oder seiner Verwaltungspraxis anerkannt oder finanziert wird, zur Absolvierung einer Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung als Hauptzweck eingeschrieben ist und - über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im…
…wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich oder ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthaltes weder Sozialleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder 3. als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine Ausbildung…
…wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, so dass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder 3. als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine…
…wenn sie 1. in Österreich Arbeitnehmer oder Selbständige sind; 2. für sich oder ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthaltes weder Sozialleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder ..." Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats…
…einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen oder c) bei einer privaten oder öffentlichen Einrichtung, die von dem Aufnahmemitgliedstaat aufgrund seiner Rechtsvorschriften oder seiner Verwaltungspraxis anerkannt oder finanziert wird, zur Absolvierung einer Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung als Hauptzweck eingeschrieben ist und über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im…