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BFG RV/7300028/2024Objektive Tatseite der unrechtmäßigen Geltendmachung von Vorsteuern und die Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge steht noch nicht abschließend fest, umfangreiche Ermittlungen sind noch erforderlich, daher Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrensleitender Beschluss13.01.2026

…FinStrG: Das Bundesfinanzgericht kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/3300006/2015Zurückverweisung einer Finanzstrafsache, weil die Finanzstrafbehörde kein Untersuchungsverfahren durchgeführt hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss26.06.2015

…kann das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Im gegenständlichen…

BFG RV/4300002/20171. Aufhebung und Zurückverweisung des Erkenntnisses eines Spruchsenates infolge fehlender Verfahrenseinbindung gegen weitere als Beitragstäter oder Bestimmungstäter verdächtige Personen; 2. Ausmaß der Verschwiegenheitspflicht eines berufsmäßigen Parteienvertreters; 3. Erfordernisse der Protokollierung einer Niederschrift über eine mündliche Verhandlung; 4. Zurückweisung von Beschwerden mangels Legitimation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.02.2018Teil 2/2

…kann das Bundesfinanzgericht jedoch auch ausnahmsweise die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses eines Spruchsenates unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/7100468/2016Geschäftsführerhaftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2018Teil 1/2

…und ohne Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung oder Entscheidung durch den Senat - die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes über die Beschwerde. Mit Schreiben vom 24.02.2017 brachte der Bf. umfangreiche Ergänzungen samt Beilagen zur Bescheidbeschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Im Wesentlichen bringt der Bf. darin vor…

BFG RV/7100467/2016Geschäftsführerhaftung nach § 9 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2018Teil 1/2

…und ohne Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung oder Entscheidung durch den Senat - die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes über die Beschwerde. Mit Schreiben vom 24.02.2017 brachte der Bf. umfangreiche Ergänzungen samt Beilagen zur Bescheidbeschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Im Wesentlichen bringt der Bf. darin vor…

BFG RV/5101461/20101.) Steuerliche Behandlung von Tages- und Nächtigungsgeldern, wenn diese nach den Bestimmungen des Kollektivvertrages für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe ausbezahlt worden sind, auf die Arbeitsverhältnisse jedoch der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung anzuwenden ist; 2.) Steuerliche Behandlung einer Schmutzzulage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.12.2015Teil 2/2

…Abgabenbehörde. Im finanzgerichtlichen Verfahren beauftragte das Bundesfinanzgericht gemäß § 269 Abs. 2 BAO die Abgabenbehörde, umfangreiche Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durchzuführen. Diese Erhebungen umfassten die Einvernahmen von acht Dienstnehmern des Bf. als Zeugen sowie die Sichtung und Auswertung von Beweismitteln, welche im Zuge einer Hausdurchsuchung am 10…

BFG RV/5300001/2022Unzuständigkeit des erkennenden Spruchsenates
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.03.2026

…4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Gemäß …

BFG RV/1300003/2022Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache wegen fehlender Feststellungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.12.2025

…FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/5300007/2023Mündliche Verhandlung in Abwesenheit, obwohl die Ladung nicht zugestellt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.04.2025

…4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Gemäß …

BFG RV/5300006/2023Mündliche Verhandlung in Abwesenheit, obwohl die Ladung nicht rechtswirksam zugestellt wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.04.2025

…4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Gemäß …

BFG RV/2300003/2024Betriebsprüfung, finanzstrafrechtlich relevante Feststellungen in einer weiteren Prüfung, die bisher nicht Sache des finanzstrafbehördlichen Verfahrens waren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss05.12.2024Teil 1/2

…FinStrG: Das Bundesfinanzgericht kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/7300011/2024Aus dem Erkenntnis des Spruchsenates ist nicht zu ersehen, dass der Spruchsenat über alle Finanzvergehen laut Stellungnahme der Amtsbeauftragten entschieden hätte. Die Entscheidung war aufzuheben und zur neuerlichen Entscheidung über alle vorgeworfenen Finanzvergehen zurückzuverweisen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss26.03.2024

…Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/6300006/2021Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Feststellungen bei drei von vier verbundenen Tatvorwürfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.01.2023

…Abs 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/2300004/20201. Abgabenverkürzungen im Zusammenhang mit Autohandel, 2. Tatbegriff, Zuordnung der Taten zu einem Steuersubjekt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss03.09.2020Teil 4/5

…4: Das Bundesfinanzgericht kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/7300019/2018Abgabenhinterziehung statt § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, Verfahrensfehler, mündliche Verhandlung mit Schriftführerin erforderlich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.11.2018

…4: Das Bundesfinanzgericht kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/1300001/2016Absolute Verjährung im Finanzstrafverfahren; Berücksichtigung der Anhängigkeit höchstgerichtlicher Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.06.2018

… 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Gemäß § 62 Abs. 2 FinStrG obliegt die Durchführung der mündlichen Verhandlung und…

BFG RV/7300010/2017Abgabenhinterziehung, Selbstberechnungsabgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.10.2017

…4 FinStrG die Möglichkeit einer Aufhebung und Zurückverweisung enthält, so das BFG zur Entscheidung kommt, dass umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens durchzuführen sind, was verfahrensgegenständlich nicht vorliegt. Grundlage eines Schuldspruches ist, dass der objektive und subjektive Tatbestand eines Finanzvergehens gegeben ist. Zu den einzelnen Taten ist…

BFG RV/3300003/2017Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde wegen Unterlassung eines Untersuchungsverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.06.2017

…4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden…

BFG RV/2300013/2016Aufhebung und Zurückverweisung mangels Durchführung eines Untersuchungsverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.05.2017

…kann das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Im vorliegenden…

BFG RV/6300014/2014Aufhebung eines ohne Befragung des Beschuldigten ergangenen Straferkenntnisses und Zurückweisung der Finanzstrafsache zur Vornahme ergänzender Ermittlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.01.2016

…wurde erwogen: Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält, wobei diese Entscheidung gemäß § 62 Abs. 2 letzter Satz FinStrG bereits…