…iSd § 2 Abs.3 EStG 1988 Hauptfrage im Einkommensteuerveranlagungsverfahren ist. Die Veranlagung der Einkommensteuer des Steuerpflichtigen ist die grundsätzliche Erhebungsform der Einkommensteuer; sämtliche anderen Erhebungsformen wie Lohnsteuer- und Kapitalertragsteuerabzugsverfahren sind Vorerhebungsverfahren zur Einkommensteuerveranlagung (siehe dazu BFG 6.8.2019, RV/7100355/2014). Da die Frage…
…FinStrG, dass die für den Beschuldigten geltenden Bestimmungen bereits auch für derartige Verdächtige anzuwenden sind, wenn gegen sie schon vor der Einleitung des Finanzstrafverfahrens eine Verfolgungshandlung (§ 14 Abs. 3 FinStrG) gerichtet wurde. Es gilt in einem derartigen Vorerhebungsverfahren der objektive Beschuldigtenbegriff, woraus sich ableitet, dass…
…161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist, hier…
… 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung…
…161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist, hier…
…nicht bei erweiterter Tatverdachtslage die Zuständigkeitsgrenze für ein gerichtliches Finanzstrafverfahren überschritten wird. Es ist somit eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens durch die Finanzstrafbehörde erforderlich, daher war mit Aufhebung des Erkenntnisses des Spruchsenates und Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde vorzugehen. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese verfahrensleitende…
…die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Gem § 161 Abs 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die…
…Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist bzw. - dem gleichzuhalten - wenn wie im gegenständlichen Fall eine staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit zur Führung der Erhebungen als gegeben erachtet wird. Da in weiterer Folge die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren hinsichtlich des in gerichtliche Zuständigkeit fallenden Verfahrensgegenstandes gemäß §…
…161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist. Die…
…oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Abs. 4: Das Bundesfinanzgericht kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die…
…Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist bzw. - dem gleichzuhalten - wenn wie im gegenständlichen Fall eine staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit zur Führung der Erhebungen als gegeben erachtet wird. Da in weiterer Folge die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren hinsichtlich des in gerichtliche Zuständigkeit fallenden Verfahrensgegenstandes gemäß §…
…unvorhergesehene Ereignis dargestellt wird." In einem gesonderten Schriftsatz vom 20. März 2023 bezeichnet als: "Ergänzung zum Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 Abs. 1 BAO vom 10. Februar 2023" bezeichnete die Bf. das unvorhergesehene Ereignis als: "(bestrittene) formelle Mangelhaftigkeit des Antrages gem. …
…erstellten Sachverständigengutachten, ein Sozialversicherungsauszug, umfangreiche Unterlagen vom Verein ***2***, Unterlagen des Jugendamtes MA 11, ein Clearingbericht der Volksanwaltschaft und ein Patientenbrief des Therapiezentrums ***3*** angeschlossen. Mit Vorhalt vom 3.9.2024 forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin auf, die in der Beschwerde angekündigten Unterlagen, einen vollständigen…
…der Beilagen XXII. GP - Regierungsvorlage - Materialien, Seite 32 unten, wurde die Aufnahme dieser Bestimmung in die BAO wie folgt begründet: "Zu Z 3 (§ 209a): Die Ergänzung des § 209a BAO stellt sicher, dass dann, wenn für eine Abgabe die Verjährung zum Teil eingetreten ist, sie aber…
…Damit fällt aber auch der Vorwurf einer "verdeckten Gewinnausschüttung" in sich zusammen. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass aus der Bilanz der ***VW_Neu*** für das Jahr 2006 ersichtlich ist, dass nach dem Erwerb des Unternehmens der ***VW*** weitere 10 Millionen Euro an Zuschuss an die…
…zu berücksichtigen wäre. Diese Rechtsansicht sei nicht zutreffend. Gemäß der Bestimmung des § 16 EStG erfülle die nachgewiesene Berufsunfähigkeitsversicherung diese Kriterien, sodass die bezahlten Prämien als Werbungkosten abzuziehen wären. Der Bf habe eine umfangreiche Reisetätigkeit zu bestreiten, welche mit seiner Professur verbunden sei. Mit dieser Reisetätigkeit…
…auch nicht Inhalt des gegenständlichen Verfahrens, das nun allein auf einer Betriebsprüfung ohne Einbezug der Geschäftsführer der Steuerschuldnerin beruht. Diese Vorgangsweise begründet einen schweren Verfahrensfehler, da meine Parteirechte gröblichst verletzt worden sind. Der Bescheid ist daher aufzuheben zur neuerlichen Durchführung und Ergänzung des Verfahrens. d…
…sein, werde die Entscheidung über die Berufung/Beschwerde gegen den (Abweisungs)Bescheid 2009 vom 29.11.2012 beantragt und dazu ergänzend vorgebracht: Es könne schon sein, dass der Dienstgeber "E-GmbH" die in den Monaten Juli, August und September 2009 vom jeweiligen Bruttolohn des Bf…
…2014 (Stellungnahme), die Entscheidung über die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 vom 4.9.2013 durch das Bundesfinanzgericht beantragt und dazu ergänzend vorgebracht und vorgelegt wie folgt: Wie aus der mit rekommandierter Eingabe vom 3.7.2013 vorgelegten Meldebestätigung des Beschwerdeführers hervorgeht, ist der Beschwerdeführer…
…kann hier nur in der Änderung (insbesondere durch Ergänzung) des festgestellten Sachverhaltes bestehen, weil die rückwirkende Änderung der tatsächlichen Ereignisse naturgemäß nicht möglich ist. Das dem Bundesfinanzgericht zu Gebote stehende rechtliche Mittel ist hier die Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens und Erlassung eines neuen Erkenntnisses in der…