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BFG RV/5300007/20181. Verkürzungszeitpunkt bei hinterzogenen Kapitalertragsteuern, 2. Aufhebung eines Spruchsenatserkenntnisses und Zurückverweisung der Finanzstrafsache infolge im Spruch unzureichend erfasster Tatbestände
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.04.2022

…161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist, hier…

BFG RV/7300011/2024Aus dem Erkenntnis des Spruchsenates ist nicht zu ersehen, dass der Spruchsenat über alle Finanzvergehen laut Stellungnahme der Amtsbeauftragten entschieden hätte. Die Entscheidung war aufzuheben und zur neuerlichen Entscheidung über alle vorgeworfenen Finanzvergehen zurückzuverweisen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss26.03.2024

… 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung…

BFG RV/7300069/2024Hinterziehung von Kapitalertragsteuern über 2 1/2 Jahre; Aufhebung und Zurückverweisung erst rund 5 Jahre nach Einlangen der Beschwerde; Verfolgungsverjährung zwischen (fristgerechter) Einleitung des Finanzstrafverfahrens und "weiterer" Einleitung durch die Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat (wegen anderer Abgabenhinterziehungen); aufgrund einer begründeten Vertagungsbitte ist für alle Finanzvergehen absolute Verjährung eingetreten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.09.2025Teil 1/2

…161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist, hier…

BFG RV/2300003/2024Betriebsprüfung, finanzstrafrechtlich relevante Feststellungen in einer weiteren Prüfung, die bisher nicht Sache des finanzstrafbehördlichen Verfahrens waren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss05.12.2024Teil 2/2

…nicht bei erweiterter Tatverdachtslage die Zuständigkeitsgrenze für ein gerichtliches Finanzstrafverfahren überschritten wird. Es ist somit eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens durch die Finanzstrafbehörde erforderlich, daher war mit Aufhebung des Erkenntnisses des Spruchsenates und Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde vorzugehen. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese verfahrensleitende…

BFG RV/6300006/2021Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Feststellungen bei drei von vier verbundenen Tatvorwürfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.01.2023

…die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Gem § 161 Abs 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die…

BFG RV/5300018/2017Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache infolge eingetretener Gerichtszuständigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss27.10.2021

…Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist bzw. - dem gleichzuhalten - wenn wie im gegenständlichen Fall eine staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit zur Führung der Erhebungen als gegeben erachtet wird. Da in weiterer Folge die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren hinsichtlich des in gerichtliche Zuständigkeit fallenden Verfahrensgegenstandes gemäß §…

BFG RV/2300007/20171. Verdacht einer Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer infolge unterlassener zeitgerechter Vorsteuerberichtigungen; 2. Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss20.11.2018Teil 1/2

…161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist. Die…

BFG RV/7300019/2018Abgabenhinterziehung statt § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, Verfahrensfehler, mündliche Verhandlung mit Schriftführerin erforderlich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.11.2018

…oder die Beschwerde als unbegründet abzuweisen. Abs. 4: Das Bundesfinanzgericht kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die…

BFG RV/7300026/2023Vorsteuern zu Unrecht geltend gemacht, Verbandsverantwortlichkeit für den Entscheidungsträger
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.02.2024Teil 2/6

…Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist bzw. - dem gleichzuhalten - wenn wie im gegenständlichen Fall eine staatsanwaltschaftliche Zuständigkeit zur Führung der Erhebungen als gegeben erachtet wird. Da in weiterer Folge die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren hinsichtlich des in gerichtliche Zuständigkeit fallenden Verfahrensgegenstandes gemäß §…

BFG RV/4300002/20171. Aufhebung und Zurückverweisung des Erkenntnisses eines Spruchsenates infolge fehlender Verfahrenseinbindung gegen weitere als Beitragstäter oder Bestimmungstäter verdächtige Personen; 2. Ausmaß der Verschwiegenheitspflicht eines berufsmäßigen Parteienvertreters; 3. Erfordernisse der Protokollierung einer Niederschrift über eine mündliche Verhandlung; 4. Zurückweisung von Beschwerden mangels Legitimation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.02.2018Teil 2/2

… 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht jedoch auch ausnahmsweise die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses eines Spruchsenates unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden…

BFG RV/5300002/20201. Verdacht verheimlichter Einkünfte eines Zahnarztes aus einer kieferchirurgischen Tätigkeit in der Privatordination seines Bruders; 2. Beschwerden gegen die Anordnung und Durchführung einer Hausdurchsuchung und eines Auskunftsersuchens nach § 99 Abs. 6 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2021Teil 2/3

…Finanzstrafbehörde zugekommenen Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr allenfalls noch durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Ob die ihm zum Zeitpunkt der Anordnung der Hausdurchsuchung zur Last gelegten Finanzvergehen tatsächlich begangen hat, ist somit jedenfalls dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 ff FinStrG bzw…

BFG RV/7300023/2017Hinterziehung, Baubranche, Deckungsrechnungen, Prüfung der Kontobewegungen im Zusammenhang mit Barzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.04.2018Teil 1/2

…nicht erscheinen kann. Er hat sich bereits bei der letzten Verhandlung sehr aufgeregt, was seiner Gesundheit schadet. Der Berichterstatter trägt den Sachverhalt und die Ergebnisse des Untersuchungsverfahrens vor. Der Verteidiger trägt die Beschwerde vor und beantragt wie dort. Ergänzend wird ausgeführt, dass der Bf. (Jahrgang…

BFG RV/7300071/2018Schmuggel eines Fahrzeuges, nur grob fahrlässige Handlungsweise
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.06.2019

…und der Vater auch regelmäßig nach Wien kommt, wäre die Antwort aller Wahrscheinlichkeit umfangreicher und anders ausgefallen, dass das Fahrzeug nur mit österreichischem Kennzeichen gefahren werden darf. Damit verbunden wäre die Konsequenz der Verzollung bzw. vermutlich einer Einzeltypisierung des Fahrzeuges. Der Unterschied ist leicht erkennbar…

BFG RV/4300002/20171. Aufhebung und Zurückverweisung des Erkenntnisses eines Spruchsenates infolge fehlender Verfahrenseinbindung gegen weitere als Beitragstäter oder Bestimmungstäter verdächtige Personen; 2. Ausmaß der Verschwiegenheitspflicht eines berufsmäßigen Parteienvertreters; 3. Erfordernisse der Protokollierung einer Niederschrift über eine mündliche Verhandlung; 4. Zurückweisung von Beschwerden mangels Legitimation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.02.2018Teil 1/2

…Anklageprinzip insoweit nicht zur Anwendung, als der Spruchsenat auch ohne vorherige förmliche Einleitung eines Untersuchungsverfahrens und ohne diesbezügliche Stellungnahme des Amtsbeauftragten unter bestimmten Umständen und bei Vorliegen der sonstigen rechtlichen Voraussetzungen unter Wahrung deren Verteidigungsrechte Finanzstraftäter zur Verantwortung ziehen kann, etwa wenn im Zuge einer…

BFG RV/5300042/2018Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer durch einen Ankündigungsunternehmer; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.04.2019

…Akteninhalt nicht ableitbar. C. Ein Rechtsmittel des Amtsbeauftragen liegt nicht vor. D. In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht hat der Beschuldigte zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ergänzend angegeben wie folgt: Er sei OP-Assistent im Klinikum der BB, arbeite dort 20 Stunden pro…

BFG RV/3300006/2015Zurückverweisung einer Finanzstrafsache, weil die Finanzstrafbehörde kein Untersuchungsverfahren durchgeführt hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss26.06.2015

… 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte…

BFG RV/2300013/2016Aufhebung und Zurückverweisung mangels Durchführung eines Untersuchungsverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss02.05.2017

… 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte…

BFG RV/3300003/2017Zurückverweisung an die Finanzstrafbehörde wegen Unterlassung eines Untersuchungsverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss30.06.2017

…mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Für das neue verwaltungsbehördliche Erkenntnis gelten § 161 Abs. 2 und 3 FinStrG sinngemäß. Die Bestimmung des § 161 Abs…

BFG RV/7300028/2024Objektive Tatseite der unrechtmäßigen Geltendmachung von Vorsteuern und die Höhe der strafbestimmenden Wertbeträge steht noch nicht abschließend fest, umfangreiche Ermittlungen sind noch erforderlich, daher Aufhebung und Zurückverweisung
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrensleitender Beschluss13.01.2026

… 161 Abs. 4 FinStrG: Das Bundesfinanzgericht kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss…

BFG RV/5300001/2022Unzuständigkeit des erkennenden Spruchsenates
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.03.2026

…Z 3 des Arbeitsverfassungsgesetzes) wegen eines im Rahmen dieser Funktion begangenen Finanzvergehens verhandelt wird. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich…