…der Empfänger, von relativ kurzfristen Ausnahmen abgesehen, dort tatsächlich aufhält (Ritz, BAO6, Rz 6a). Dieses Erfordernis erfüllt die Wohn- und Büroadresse des Sohnes des Bf. ungeachtet der Eigentumsverhältnisse nicht, da damit noch keine Aussage über den tatsächlichen Aufenthalt getroffen wird, zumal der Bf. in seinem…
…wohnen, weshalb es auch keine Rolle spielen kann, ob den nicht in Österreich wohnhaften Personen ein tatsächlicher Aufenthalt in Österreich nach den Bestimmungen des NAG möglich wäre oder nicht. Mit anderen Worten: Die Verordnung unterstellt, dass sich alle beteiligten Personen rechtmäßig im Inland aufhalten. Erst…
…Finanzamt sich nicht damit auseinandergesetzt habe, ob das Asylverfahren der Bf. am 31.12.2005 anhängig gewesen sei und ob ein seit mindestens 60 Kalendermonaten andauernder tatsächlicher Aufenthalt im österreichischen Bundesgebiet vorliege. Es sei dem Bescheid nicht zu entnehmen, weswegen nicht von der Anwendbarkeit des…
… 2 lit. a Z 1, 119 BAO Beweismittel beizubringen haben, aus denen sich auf den tatsächlichen Aufenthalt der Familie in den einzelnen Monaten des Beschwerdezeitraumes schließen lässt. Der Bf ist hierbei nach österreichischem Recht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Offenlegung verpflichtet (§ 119 Abs. 1 Satz 2…
…Der angegebene Wohnsitz des Gf. ist gleichzeitig der Sitz der Gesellschaft, während der tatsächliche Aufenthalt des Geschäftsführers nicht feststellbar ist. Der VwGH hat dazu entscheiden, dass es die Lieferung von Waren im vom Finanzamt festgestellten Ausmaß ausschließt, dass die A GmbH kein Unternehmer ist (Rz…
…Kindes durch die Kindesmutter übergegangen ist. Da die alleinige bzw. hauptsächliche Betreuung durch die Kindesmutter für den gesamten Antragszeitraum festgelegt wurde und auf Grund der vorliegenden Unterlagen kein überwiegender tatsächlicher Aufenthalt nachgewiesen werden konnte, muss Ihr Antrag auf Familienbeihilfe für die Zeiträume März 2011 bis…
…Es ist dem Abgabenpflichtigen nicht möglich seinen Mitwirkungsverpflichtungen nachzukommen, da es technisch unmöglich ist, den tatsächlichen Aufenthaltsort des Kunden zum Zeitpunkt der Teilnahme festzustellen, noch kann die Abgabenbehörde in der Folge die ,,materielle Wahrheit" herausfinden. In dem vorgelegten, verfassungsrechtlichen Gutachten kommt GUTACHTER1 zu dem Schluss…
…Verpflegungskosten ist unzulässig, da mangels tatsächlicher Aufenthalte der Tochter im Haushalt der Beschwerdeführerin (vgl die Ausführungen oben) keine solchen Aufwendungen entstanden sind. Für "sonstige Verpflegungskosten" werden pauschal € 25,00 monatlich angesetzt und soll dadurch der Aufwand für die Versorgung der Tochter mit Obst, Gemüse…
…Auseinandersetzung mit der entscheidungsmaßgeblichen Frage, ob das Asylverfahren des Antragstellers am 31.12.2005 anhängig war und ob ein - nach dann anzuwendender Rechtslage (vgl dazu im Folgenden) erforderlicher - seit mindestens 60 Kalendermonaten andauernder tatsächlicher Aufenthalt des Beschwerdeführers im Österreichischen Bundesgebiet vorliegt, sodass auch das Ermittlungsverfahren…
…lediglich ein Indiz, jedoch kein Nachweis für den tatsächlichen Aufenthalt der Person. Über den tatsächlichen Aufenthalt des Sohnes äußerte sich der Beschwerdeführer nicht, womit der Haushalt der Mutter als tatsächlicher Aufenthalt des Sohnes somit als erwiesen anzusehen ist. Demnach hatte der Beschwerdeführer gemäß § 2 Abs…
…6, dass der Bf. seit mehr als einem Jahr nicht mehr an der Adresse A-Gasse, W angetroffen wurde und sein tatsächlicher Aufenthalt nicht bekannt ist. Davon ausgehend habe aufgrund der vom Bf. gegenüber der Post angegebenen (oben angeführten) Ortsabwesenheiten eine Änderung der Abgabestelle iSd…
…IJ als Scheingeschäftsführer implementiert. Eine persönliche Kontaktaufnahme zu J war der Abgabenbehörde nicht möglich, bei dessen Wohnsitzadresse an der Firmenadresse handelte es sich um einen Scheinwohnsitz und war dessen tatsächlicher Aufenthalt nicht ausmittelbar. Die Firma verfügte zu keiner Zeit über Arbeitskräfte, sonstige Infrastruktur zur Entfaltung…
… 2 lit. a Z 1, 119 BAO Beweismittel beizubringen haben, aus denen sich auf den tatsächlichen Aufenthalt der Familie in den einzelnen Monaten des Beschwerdezeitraumes schließen lässt. Der Bf ist hierbei nach österreichischem Recht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Offenlegung verpflichtet (§ 119 Abs. 1 Satz 2…
…Denkbar ist auch, dass eine Haftungsinanspruchnahme zunächst deswegen nicht möglich ist, weil sich der potenziell Haftungspflichtige seiner Verantwortung zu entziehen versucht und sein tatsächlicher Aufenthalt erst nach längerer Zeit festgestellt werden kann. Eine späte Haftungsinanspruchnahme kommt auch dann in Betracht, wenn die Einhebung der Abgaben…
…welche aber nicht dort wohnen, möglicher tatsächlicher Aufenthaltsort bzw Wohnsitz von ***Name1*** und der Beschwerdeführerin), wobei für jeden zu durchsuchenden Ort eine eigene Anordnung ausgestellt wurde. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus den Ermittlungen der belangten Behörde und findet sich nachvollziehbar und schlüssig in…
…1967 ist der Sachverhalt daher dahingehend zu beurteilen, dass die Kinder jedenfalls bereits ab Antragstellung am 9.7.2009 rechtmäßig in Österreich aufhältig waren und nicht erst ab tatsächlicher Erteilung der Aufenthaltsbewilligungen durch die Behörde im Jahr 2011. Eine andere Interpretation wäre grob benachteiligend für…
…zum Schein auch den ordentlichen Wohnsitz angemeldet. Lt. Aussagen befinde sich ihr tatsächlicher Wohnsitz und ständiger Aufenthaltsort in Ungarn. Auf Grund der Kontrollen der Finanzpolizei (12.07.2011) und der polizeilichen Kontrollen (20.07.2011, 24.07.2012, 16.12.2012 und 31.07.2013…
…nicht wirksam erfolgt sei, geht daher ins Leere. Entgegen seinem Vorbringen befand sich der Bf. nicht erst nach seiner Rückkehr aus dem stationären Aufenthalt in tatsächlicher Kenntnis der Strafverfügungen, sondern bereits zwei Tage vor seinem Krankenhausaufenthalt, nämlich am 20.12.2013, dem Tag der persönlichen…
…eingebracht und wie folgt begründet: In der Berufungsentscheidung wird ausgeführt, dass gemäß § 2 Abs.1 lit d FLAG 1967 Personen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben…
…Ein Weiterbestehen einer "fiktiven" Haushaltszugehörigkeit zum Haushalt der Kindesmutter bei tatsächlicher und auf mehrere Jahre angelegter Übersiedlung des Kindes in den Haushalt des Vaters wäre ausgeschlossen (vgl. Reinalter in Lenneis/Wanke, FLAG 2.A. 2020 § 2Rz 140). Im gegenständlichen Fall dauerte der Aufenthalt betreffend ***12***…