…des Beschwerdeführers hinsichtlich Trennung und Unterhalt ähneln - ebenso wie letztere - im Rahmen der freien Beweiswürdigung gem. § 167 Abs. 2 BAO, als Gefälligkeitsbestätigungen einzustufen. Von der "Innehabung" einer Wohnung in der Schweiz im Sinne des § 26 BAO, welche die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über eine Wohnung…
…zu ändern vermögen, hätte doch eine solche Beurteilung nicht rückwirkend zur Folge, dass ***Bf1*** und ***Vater-Bf1*** keine tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über die entnommenen bzw. zur Zahlung von privaten Aufwendungen verwendeten Geldmittel im Zeitpunkt der Zuführung ebenjener an die Gesellschafter bzw. an deren Gläubigern…
… 29 BAO berechtigt, wonach für das Vorliegen einer Betriebsstätte ua die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über die entsprechende Einrichtung gegeben sein muss. Dass die Beschwerdeführerin jedoch zu irgendeinem Zeitpunkt die Verfügungmacht über die Wohnung von Frau [H] gehabt habe, wird nicht nur im Vorlageantrag ausdrücklich…
…unrichtig, wenn in der Begründung davon ausgegangen werde, dass eine Kennzeichnung des abgestellten Fahrzeuges mit dem Ausweis in allen Fällen unzulässig gewesen sei. Eine tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht hätte die Bf. über das gegenständliche Fahrzeug nicht gehabt. Die Behauptung, es läge vorsätzliches Verhalten vor, sei…
…Angaben in der Sachverhaltsdarstellung des deutschen Finanzamtes - konnte der Bf. nach Ablauf von drei Monaten, also ab Jänner 2013 "rechtlich und tatsächlich" über sein Anlagekonto disponieren, also Verfügungen (in Form einer Wiederveranlagung) treffen. Dass ihm dies nicht bekannt gewesen sei oder dies in Widerspruch zu…
…Maßgebend ist die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung (VwGH 26.11.1991, 91/14/0041). Eine vorübergehende (notdürftige) Unterkunft stellt keine Wohnung dar. Der Steuerpflichtige muss die Wohnung unter objektiv erkennbaren Umständen innehaben, also für den eigenen Wohnbedarf tatsächlich nützen können…
… 26 Bundesabgabenordnung in Österreich und unterliegt in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht. Unter ,Wohnung' sind Räume zu verstehen, die nach den Verhältnissen des Steuerpflichtigen ein seinen Bedürfnissen angemessenes Wohnen regelmäßig zulassen. Maßgebend ist die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung (VwGH 26.11…
…und seiner Tochter im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Daraus resultiert die die rechtliche Verfügungsgewalt ergänzende tatsächliche Verfügungsmacht des Bf. über sein Wohnhaus. Hinweise, wonach der Bf. seine Verfügungsmacht über die Räumlichkeiten verloren hätte, liegen nicht vor. Dass der aus dem Eigentumsrecht des Bf. resultierenden rechtlichen…
…vor dem Umzug in das neue Wohnhaus) und B, vor. Der Bf. hat über das Wohnhaus in B, die rechtmäßige, tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt. Er besitzt die Schlüsselgewalt über das Haus. Das Haus ist luxuriös eingerichtet und bietet ein für die konkreten Lebensverhältnisse des Bf…
…in jenem Jahr, in dem der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahmen erhält (VwGH 05.03.1986, 85/13/0085). Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist eine Einnahme dann zugeflossen, wenn der Empfänger über sie rechtlich und wirtschaftlich bzw. tatsächlich verfügen kann, sich der…
…und nach Rückfrage bei einer steuerlichen Vertretung hätte es keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Geschäftsabwicklung gegeben. Dies müsse auch für Herrn ***3*** gelten. Herr ***3*** sei Unternehmer gewesen, dieser habe das Handelsgewerbe ausgeübt und es fehle jede tatsächliche und rechtliche Grundlage für die Behauptung…
…untersuchen. Weil die Erforschung der materiellen Wahrheit, die Erforschung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse geboten ist, § 115 Abs. 3 BAO jede Absage an einseitig fiskalische Vorgangsweisen betont, gilt die Verpflichtung, Nachforschungen "zum Nachteil und zu Gunsten" einer Partei zu betreiben (vgl. dazu auch Ritz, BAO6…
…2006 und 31.5.2007 jeweils 24.000,00 an Geschäftsführerbezügen aufwandsmäßig geltend gemacht und in Form einer Rückstellung ausgewiesen. Der Zufluss rückgestellter Geschäftsführerbezüge setzt die rechtliche und faktische Verfügungsmacht voraus. Die rechtliche Verfügungsmacht über die Geschäftsführerbezüge ist bei einem Mehrheitsgesellschafter gegeben. Die tatsächliche Verfügungsmacht…
…Form, dass das KFZ bis zum Ablauf der für sie bedeutsamen Frist beim Verkäufer verbleiben sollte. Erforderlich ist für eine tatsächliche Verschaffung der Verfügungsmacht, dass die wirtschaftliche Substanz des Gegenstandes vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht und dies von den Beteiligten endgültig gewollt ist. Dies…
…weiterhin bei ***Kommanditist-Bf*** und ein Eigentumsübergang im Sinne des § 24 BAO sei nicht erfolgt. Laut erteilter Rechtsauskunft der zugezogenen Rechtsanwälte bleibe jedoch dem zivilrechtlichen Eigentümer bei einer derartigen Konstellation nur das ausschließliche formale (=sachenrechtliche) Eigentum im Grundbuch ohne jede tatsächliche rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht…
…"rechtlich und wirtschaftlich" (VwGH 19.6.2002, 98/15/0142) verfügen kann. Ein Eigentumsübergang nach den Vorschriften den bürgerlichen Rechts ist nicht erforderlich (VwGH 12.12.78, 2090/78), wohl aber eine objektive und tatsächliche Verfügungsmacht eines in Geld ausdrückbaren Vorteils und nicht nur einer…
…glaubt oder glauben soll, mit einem - im vorliegenden Fall – deutschen Unternehmen zu tun zu haben. Entscheidend ist allein, ob nach den tatsächlichen Umständen und nicht nur zum Schein eine feste Geschäftseinrichtung vorliegt, durch die die Tätigkeit des Unternehmens ausgeübt wird. (vgl. BFG vom 17.07…
… 26 Abs.1 BAO erforderliche rechtliche und tatsächliche Verfügungsmacht über eine inländische Wohngelegenheit nicht dargetan. Ein "abgeleiteter Wohnsitz" des Bf im Elternhaus ist aufgrund dessen eigenen Wohnsitzes - zunächst in Graz und danach in der Schweiz - auszuschließen. Auf Basis der festgestellten Umstände ist ein inländischer Wohnsitz…
…Es ist daher die Feststellung zu treffen, dass der Beschwerdeführer über den Euro-Betrag aus der gegenständlichen Veräußerung von Kryptowährungen verfügen konnte, ihm kam die rechtliche und wirtschaftliche bzw tatsächliche Verfügungsmacht zu. 2. Beweiswürdigung Als unstrittig erweist sich, dass der Beschwerdeführer aus der Veräußerung von…
…Zollinland, die Verfügungsmacht im umsatzsteuerrechtlichen Sinn über den eingeführten Gegenstand hatte, also im eigenen Namen über diesen Gegenstand verfügen konnte (VwGH 856/78 vom 25.9.1978). Die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht muss eine tatsächliche sein, eine rechtliche Verfügungsmacht ist nicht unbedingt notwendig (VwGH 20.5.1988…