…in dem sie die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld übersteigt, wie eine Vorauszahlung im Sinne des § 45 des Einkommensteuergesetzes 1988 anzurechnen ist. Die Anrechnung ist mit jenem Betrag begrenzt, mit dem die im Veranlagungsjahr oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen entstehende tatsächliche Körperschaftsteuerschuld den sich aus den Z 1…
…in dem sie die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld übersteigt, wie eine Vorauszahlung im Sinne des § 45 des Einkommensteuergesetzes 1988 anzurechnen. Die Anrechnung ist mit jenem Betrag begrenzt, mit dem die im Veranlagungsjahr oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen entstehende tatsächliche Körperschaftsteuerschuld den sich aus den Z 1 bis…
…ab, dass die Mindestkörperschaftsteuer keine einkommensunabhängige Abgabe sei, sondern in ihrer Ausgestaltung eine Vorauszahlung auf die Höhe der tatsächlichen Körperschaftsteuerschuld in einem bestimmten Veranlagungszeitraum sei, dass es sich beim Verfall der Mindestkörperschaftsteuer um eine Abgabe auf Einlagen, die auf die Höhe des Kapital Bezug nehme…
…Unter bestimmten Voraussetzungen könne die Antragstellerin jedoch Ausschüttungen an ihre Anteilsinhaber steuerlich in Abzug bringen, sodass ihre tatsächliche Körperschaftsteuerschuld auf Null reduziert werde. Hierzu müsse die Antragstellerin mindestens 90 Prozent ihrer steuerpflichtigen Einkünfte (ohne Berücksichtigung der realisierten Wertsteigerungen auf Vermögen) und 90 Prozent der inländischen…
…die Anteilsinhaber ausgeschüttet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen könne die Antragstellerin jedoch Ausschüttungen an ihre Anteilsinhaber steuerlich in Abzug bringen, sodass ihre tatsächliche Körperschaftsteuerschuld auf null reduziert werde. Hierzu müsse die Antragstellerin mindestens 90 Prozent ihrer steuerpflichtigen Einkünfte (ohne Berücksichtigung der realisierten Wertsteigerungen auf Vermögen) und…
…Unter bestimmten Voraussetzungen könne die Antragstellerin jedoch Ausschüttungen an ihre Anteilsinhaber steuerlich in Abzug bringen, sodass ihre tatsächliche Körperschaftsteuerschuld auf null reduziert werde. Hierzu müsse die Antragstellerin mindestens 90 Prozent ihrer steuerpflichtigen Einkünfte (ohne Berücksichtigung der realisierten Wertsteigerungen auf Vermögen) und 90 Prozent der inländischen…
…Unter bestimmten Voraussetzungen könne die Antragstellerin jedoch Ausschüttungen an ihre Anteilsinhaber steuerlich in Abzug bringen, sodass ihre tatsächliche Körperschaftsteuerschuld auf null reduziert werde. Hierzu müsse die Antragstellerin mindestens 90 Prozent ihrer steuerpflichtigen Einkünfte (ohne Berücksichtigung der realisierten Wertsteigerungen auf Vermögen) und 90 Prozent der inländischen…
…Unter bestimmten Voraussetzungen könne die Antragstellerin jedoch Ausschüttungen an ihre Anteilsinhaber steuerlich in Abzug bringen, sodass ihre tatsächliche Körperschaftsteuerschuld auf null reduziert werde. Hierzu müsse die Antragstellerin mindestens 90 Prozent ihrer steuerpflichtigen Einkünfte (ohne Berücksichtigung der realisierten Wertsteigerungen auf Vermögen) und 90 Prozent der inländischen…
… 24, Rz 74 mwN). Mindeststeuer fällt nur an, wenn die tatsächliche KöSt-Schuld geringer als der Mindeststeuerbetrag gem § 24 Abs 4 Z 1 bis 3 KStG ist. Dass die "tatsächliche Körperschaftsteuerschuld" als Vergleichsgröße heranzuziehen ist, ergibt sich aus den in § 24 Abs 4 Z 4…
…in dem sie die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld übersteigt, wie eine Vorauszahlung im Sinne des § 45 des Einkommensteuergesetzes 1988 anzurechnen. Die Anrechnung ist mit jenem Betrag begrenzt, mit dem die im Veranlagungsjahr oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen entstehende tatsächliche Körperschaftsteuerschuld den sich aus den Z 1 bis…
…in dem sie die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld übersteigt, wie eine Vorauszahlung im Sinne des § 45 des Einkommensteuergesetzes 1988 anzurechnen. Die Anrechnung ist mit jenem Betrag begrenzt, mit dem die im Veranlagungsjahr oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen entstehende tatsächliche Körperschaftsteuerschuld den sich aus den Z 1 bis…
…in dem sie die tatsächliche Körperschafsteuerschuld übersteigt, wie eine Vorauszahlung im Sinne des § 45 EStG 1988 anzurechnen. Die Anrechnung ist mit jenem Betrag begrenzt, mit dem die im Veranlagungsjahr oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen entstehende tatsächliche Körperschaftsteuerschuld den sich aus den Z 1 bis 3…
…den Begriff "tatsächliche Körperschaftsteuerschuld" besteht nicht. Der Begriff kann jedoch aus jenem der "Einkommensteuerschuld" im Sinne der §§ 45 und 46 EStG 1988 abgeleitet werden. Die Einkommensteuerschuld ist jener Steuerbetrag, der auf die im Zuge der Veranlagung ermittelte Bemessungsgrundlage entfällt. Die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld ist die Körperschaftsteuer…
… 24, II. Mindeststeuer Rz 74). Mindeststeuer fällt nur an, wenn die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld geringer als der Mindeststeuerbetrag gemäß § 24 Abs. 4 Z 1 bis 3 KStG ist Dass die "tatsächliche Körperschaftsteuerschuld" als Vergleichsgröße heranzuziehen ist, ergibt sich aus den in § 24 Abs. 4 Z 4…
…beschränkt. Die Mindestkörperschaftsteuer und die von Dritten für Rechnung der X einbehaltene Kapitalertragsteuer stellen bloße Vorauszahlungen auf die Körperschaftsteuer dar, die erst nach Anrechnung der Auslandssteuern auf die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld anzurechnen sind und daher den nachzusehenden Betrag nicht mindern. II. Begründung Fällige Abgabenschuldigkeiten können gemäß …
…Höhe der Ertragsteuerschuld hinaus ist nicht zulässig. Was für die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld gilt, muss daher auch für die tatsächliche Einkommensteuerschuld gelten.Daher ist eine Gutschrift der Mindestkörperschaftsteuer über die Höhe der Einkommensteuerschuld des Rechtsnachfolgers hinaus jedenfalls nicht zulässig (BFG 28.09.2018, RV/4100519/2013…
…in dem sie die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld übersteigt, wie eine Vorauszahlung im Sinne des § 45 des Einkommensteuergesetzes 1988 anzurechnen. Die Anrechnung ist mit jenem Betrag begrenzt, mit dem die im Veranlagungsjahr oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen entstehende tatsächliche Körperschaftsteuerschuld den sich aus den Z 1 bis…
…in dem sie die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld übersteigt, wie eine Vorauszahlung im Sinne des § 45 des Einkommensteuergesetzes 1988 anzurechnen. Die Anrechnung ist mit jenem Betrag begrenzt, mit dem die im Veranlagungsjahr oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen entstehende tatsächliche Körperschaftsteuerschuld den sich aus den Z 1 bis…
…ist nicht zulässig. Was für die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld gilt, muss daher auch für die tatsächliche Einkommensteuerschuld gelten. Daher ist eine Gutschrift der Mindestkörperschaftsteuer über die Höhe der Einkommensteuerschuld des Rechtsnachfolgers hinaus jedenfalls nicht zulässig. In dieses Bild fügen sich die ErlRV BudgetbegleitG 2012, 1494 BlgNR…
…in dem sie die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld übersteigt, wie eine Vorauszahlung im Sinne des § 45 des Einkommensteuergesetzes 1988 anzurechnen. Die Anrechnung ist mit jenem Betrag begrenzt, mit dem die im Veranlagungsjahr oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen entstehende tatsächliche Körperschaftsteuerschuld den sich aus den Z 1 bis…