…angezeigt sei. Im Hinblick auf die oben dargelegte Beweiswürdigung ist davon auszugehen, dass sich der Bf den Ausgaben für seine stationäre neurologische Rehabilitation in der Klinik Pirawarth vom ***XX bis YY*** aus tatsächlichen Gründen nicht entziehen konnte. Da dem Bf die Ausgaben somit zwangsläufig erwachsen…
…nicht entziehen kann. Durch Krankheit verursachte Aufwendungen sind außergewöhnlich im Sinn des § 34 Abs. 1 EStG 1988 und sie erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Der Begriff der Krankheitskosten ist weit auszulegen. Darunter fallen neben Arzt- und Krankenhauskosten auch Medikamentenkosten sowie Kosten für Heilbehelfe und Hilfsmittel…
…Krankheit vorliege (keine Schönheitsoperation usw), die Behandlung in direktem Zusammenhang mit dieser Krankheit stehe und eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder Heilung der Krankheit darstelle. Die Aufwendungen erwüchsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig (VwGH 15.11.1995, 94/13/0142). Die gesetzliche Sozialversicherung habe auch für…
…der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. (4) Die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2 Abs…
…9) Nach § 34 Abs. 3 EStG 1988 erwächst dem Steuerpflichtigen eine Belastung zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Solche tatsächliche Gründe, die die Zwangsläufigkeit der Belastung zu begründen vermögen, können insbesondere in der Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit…
…11.2.2022, Ra 2020/13/0062 ergibt sich die Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten aufgrund des (hier nicht bestrittenen) Vorliegens einer Krankheit. Die Zwangsläufigkeit ergibt sich bei Krankheitskosten aus der Tatsache der Krankheit. Tatsächliche Gründe, die die Zwangsläufigkeit der Belastung zu begründen vermögen, können insbesondere in…
…vgl. www.caritas-pflege.at/wien/pflege-zuhause/heimhilfe oder https://www.hilfswerk.at/oesterreich/jobs-und-karriere/berufsbilder/heimhilfe/) und den dadurch verursachten Fahrten gesetzlich verpflichtet war. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes besteht auch keine sittliche Verpflichtung zu einer solch umfassenden persönlichen Hilfestellung. Tatsächliche Gründe…
…worden war, weil bei einem Reparaturstau, welcher bei tatsächlicher regelmäßiger Instandhaltung durch den dortigen Beschwerdeführer nicht vorgelegen hätte, von einem konkreten - exogenen - schädigenden Ereignis nicht gesprochen werden konnte. Dies ist im vorliegenden Fall grundsätzlich anders. So kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, ob…
…Die mit der Unterbringung in einem Altersheim verbundenen Kosten stellen außergewöhnliche Belastungen dar, sofern die Unterbringung durch Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht wird (VwGH 21.11.2013, 2010/15/0130 ). Tatsächliche Gründe, die die Zwangsläufigkeit der Belastung zu begründen vermögen, können insbesondere in der Krankheit…
…einer sittlichen Verpflichtung des Bf. zur Kostenübernahme bestätigt hätten. X. In der (abweisenden) Beschwerdevorentscheidung vom 10.05.2016 wurde das Vorliegen einer Zwangsläufigkeit iSd § 34 Abs. 3 EStG 1988 verneint: Tatsächliche Gründe seien nur solche, die den Bf. unmittelbar betreffen. Eine rechtliche Verpflichtung liege hier…
…Beh. bereits anerkannt. Der Verwaltungsgerichtshof sprach im Erkenntnis vom 11.2.2016, 2013/13/0064, unter Bezugnahme auf die Vorjudikatur aus, dass tatsächliche Gründe, die eine Zwangsläufigkeit der Belastung (§ 34 Abs. 3 EStG 1988) zu begründen vermögen, insbesondere auch in einer Betreuungsbedürftigkeit des Steuerpflichtigen gelegen…
…der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. (4) Die Belastung berücksichtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2 Abs…
…34 Abs. 3 EStG 1988 ist dann zu bejahen, wenn der Steuerpflichtige sich der Belastung aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung müssen alle Voraussetzungen gleichzeitig gegeben sein. Fehlt daher etwa das Merkmal der Zwangsläufigkeit, so erübrigt…
…indiziert und hochgradig sinnvoll. Der Einkommensteuerbescheid 2010 erging am 30. Jänner 2012. Anstelle der beantragten tatsächlichen Kosten auf Grund einer Behinderung wurde lediglich der pauschale Freibetrag des § 35 Abs. 3 EStG 1988 (99 Euro bei einer festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 %) berücksichtigt. Das Finanzamt…
…bei einem Einkommen | von höchstens 7 300 Euro | 6%. | mehr als 7 300 Euro bis 14 600 Euro | 8%. | mehr als 14 600 Euro bis 36 400 Euro | 10%. | mehr als 36 400 Euro | 12%. Tatsächliche Gründe…
…der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. (4) Die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2 Abs…
…gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Und die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen vor Abzug der außergewöhnlichen Belastung zu berechnenden…
… VwGH 31.03.2017, Ra 2016/13/2017). Durch Krankheit verursachte Aufwendungen sind damit außergewöhnlich; sie erwachsen aus tatsächlichen bzw. bei Unterhaltsverpflichtung aus rechtlichen Gründen zwangsläufig. Alle vorstehenden Voraussetzungen müssen zugleich gegeben sein. Gemäß § 34 Abs. 4 EStG 1988 beeinträchtigt die Belastung wesentlich die wirtschaftliche…
…der Belastung ist nach § 34 Abs. 3 EStG 1988 gegeben, wenn sich der Steuerpflichtige dieser aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt nach § 34 Abs. 4 erster Satz EStG 1988 vor, soweit die Belastung einen aus…
…der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. (3) Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. (4) Die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2 Abs…