…allein auf Grund seiner Gesellschafterstellung, weswegen ein Verschulden an der Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten bzw. an deren Ausfall im gegenständlichen Fall nicht zu prüfen war, da nicht tatbestandsrelevant. Hinsichtlich des Vorbringens zur Haftung für die Umsatzsteuer 2005, nämlich, dass die Bf. im Jahr 2005 nicht…
…nicht aber der Gesellschafterstruktur. Wirtschaftlich bleibt die Entscheidungsbefugnis über das Schicksal der Gesellschaft in den selben Händen. Die tatbestandsrelevante Gesellschafterstruktur bleibt damit im wesentlichen unverändert, womit allein durch die Zwischenschaltung kein Identitätswechsel iSd § 8 Abs 4 Z 2 KStG vorliegen kann. Die herrschende Lehre (wiedergegeben…
Im Anschluss an ein neuerliches Ergänzungsersuchen vom 7.2.2012 hat das Finanzamt ABC eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen verfügt und einen - mit der gegenständlichen Berufung angefochtenen - geänderten Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2007 erlassen, in welchem Herrn NameBf ua der Vorsteuerabzug aus verschiedenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, Anschrift , über die Beschwerde vom 01.02.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Grieskirchen Wels vom 07.01.2015, betreffend Kraftfahrzeugsteuer für die Zeiträume 4-12…
…der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekanntgegeben wurde. Ob den Beschuldigten ein Verschulden an der nicht zeitgerechten Meldung dieser Selbstbemessungsabgaben trifft, wäre übrigens nicht tatbestandsrelevant, da es sich lediglich um einen objektiven Strafbefreiungsgrund handelt. Die Tathandlung nach § 49 Abs…
…weswegen ein Verschulden an der Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten bzw. an deren Ausfall im gegenständlichen Fall nicht zu überprüfen war, da nicht tatbestandsrelevant. Aus dem Einwand der Beschwerdeführerin, sie wäre vom Landesgericht für Strafsachen Wien vom Vorwurf der Abgabenhinterziehung exkulpiert worden, lässt sich nichts gewinnen…
…die Tochter zur Schule gebracht habe. Es liege lediglich eine Nutzungsberechtigung der Leasingbank für den Beschwerdeführer und seine Ehefrau vor. Der gewöhnliche Wohnsitz des Beschwerdeführers habe zum tatbestandsrelevanten Zeitpunkt in Wien und demnach im Zollgebiet der Europäischen Union gelegen. Der Beschwerdeführer lebe mit seiner Ehefrau…
…in der Höhe von 16,97 Euro fest. In der Begründung wurde neben der Wiedergabe von Rechtsvorschriften ausgeführt, der gewöhnliche Wohnsitz des Beschwerdeführers sei zum tatbestandsrelevanten Zeitpunkt in Adresse1, und demnach im Zollgebiet der Europäischen Union gelegen. Das verfahrensgegenständliche Fahrzeug stelle ein eingangsabgabepflichtige Nicht-Unionsware…
…zugelassen. Der Bf. war bei der A. nicht angestellt und bekam von dieser auch kein Gehalt. Der Bf. ist Staatsbürger von Bosnien und hatte im tatbestandsrelevanten Zeitpunkt (8. Jänner 2012) seinen gewöhnlichen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Adr1. Er war bei der Firma B. angestellt. Seine Kinder…
…(*RECHTSGUTACHTERIN*, Rechtliches Gutachten, 21). Im Zivilprozess bedeute der Indizienbeweis einen mittelbaren Beweis, dessen Ziel es ist, tatbestandsrelevante Tatsachen, die nicht direkt bewiesen werden können, mittelbar, also mithilfe des Beweises anderer Tatsachen zu beweisen. Im abgabenrechtlichen Verfahren ziele der Indizienbeweis darauf ab, verschiedene konkrete Hilfstatsachen zu…
…Beschwerdeführer keine Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr durch Verzollung vorgenommen und damit das Fahrzeug vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Beschwerdeführers lag zum tatbestandsrelevanten Zeitpunkt in Wien. Am 11. Mai 2012 erging vom Finanzamt ein „Ersuchen um Ergänzung“…
…somit im öffentlichen Interesse aus der Absicht des Gesetzgebers außerhalb des Glückspielgesetzes veranstaltete Glücksspiele einer Bemessung zu unterziehen. Von Seiten des Steuerpflichtigen erfolgte keine rechtzeitige Offenlegung der tatbestandsrelevanten Sachverhalte. Bei der Ermessensübung ( § 20 BAO) wurde dem Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (der Rechtsrichtigkeit)…
…somit im öffentlichen Interesse aus der Absicht des Gesetzgebers außerhalb des Glückspielgesetzes veranstaltete Glücksspiele einer Bemessung zu unterziehen. Von Seiten des Steuerpflichtigen erfolgte keine rechtzeitige Offenlegung der tatbestandsrelevanten Sachverhalte. Bei der Ermessensübung ( § 20 BAO) wurde dem Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (der Rechtsrichtigkeit)…
…somit im öffentlichen Interesse aus der Absicht des Gesetzgebers außerhalb des Glückspielgesetzes veranstaltete Glücksspiele einer Bemessung zu unterziehen. Von Seiten des Steuerpflichtigen erfolgte keine rechtzeitige Offenlegung der tatbestandsrelevanten Sachverhalte. Bei der Ermessensübung ( § 20 BAO) wurde dem Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (der Rechtsrichtigkeit)…
…somit im öffentlichen Interesse aus der Absicht des Gesetzgebers außerhalb des Glückspielgesetzes veranstaltete Glücksspiele einer Bemessung zu unterziehen. Von Seiten des Steuerpflichtigen erfolgte keine rechtzeitige Offenlegung der tatbestandsrelevanten Sachverhalte. Bei der Ermessensübung ( § 20 BAO) wurde dem Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (der Rechtsrichtigkeit)…
…somit im öffentlichen Interesse aus der Absicht des Gesetzgebers außerhalb des Glückspielgesetzes veranstaltete Glücksspiele einer Bemessung zu unterziehen. Von Seiten des Steuerpflichtigen erfolgte keine rechtzeitige Offenlegung der tatbestandsrelevanten Sachverhalte. Bei der Ermessensübung ( § 20 BAO) wurde dem Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (der Rechtsrichtigkeit)…
…somit im öffentlichen Interesse aus der Absicht des Gesetzgebers außerhalb des Glückspielgesetzes veranstaltete Glücksspiele einer Bemessung zu unterziehen. Von Seiten des Steuerpflichtigen erfolgte keine rechtzeitige Offenlegung der tatbestandsrelevanten Sachverhalte. Bei der Ermessensübung ( § 20 BAO) wurde dem Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (der Rechtsrichtigkeit)…
…somit im öffentlichen Interesse aus der Absicht des Gesetzgebers außerhalb des Glückspielgesetzes veranstaltete Glücksspiele einer Bemessung zu unterziehen. Von Seiten des Steuerpflichtigen erfolgte keine rechtzeitige Offenlegung der tatbestandsrelevanten Sachverhalte. Bei der Ermessensübung ( § 20 BAO) wurde dem Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (der Rechtsrichtigkeit)…
…somit im öffentlichen Interesse aus der Absicht des Gesetzgebers außerhalb des Glückspielgesetzes veranstaltete Glücksspiele einer Bemessung zu unterziehen. Von Seiten des Steuerpflichtigen erfolgte keine rechtzeitige Offenlegung der tatbestandsrelevanten Sachverhalte. Bei der Ermessensübung ( § 20 BAO) wurde dem Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (der Rechtsrichtigkeit)…
…von der Abgabenbehörde wahrzunehmen. Da es im streitgegenständlichen Fall aufgrund des fragmentarischen Ermittlungsverfahrens der Abgabenbehörde dazu käme, dass erstmals vom Bundesfinanzgericht eine von er Abgabenbehörde vermutete Sachlage tatbestandsrelevant nahezu vollständig ermitteln und beurteilen müsste, würde es nicht die ihm zugedachte Kontrollfunktion, sondern die Aufgaben der…