…die ich von meinen Eltern zur Verfügung bekommen habe. Da ich in diesem Zeitraum die studienrechtliche Voraussetzungen erfüllt habe, steht mir die Familienbeihilfe auch diesbezüglich zu. Ich habe mein Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien am 03.03.2015 angefangen und am 26.09.2018 erfolgreich…
…das war der X.05.2007) – nämlich im Oktober 2006 begonnen hat. Die gesetzliche Studiendauer für dieses Studium bis zum ehestmöglichen Abschluss beträgt nach den betreffenden studienrechtlichen Vorschriften zwölf Semester. Daher wäre der Zeitpunkt des ehestmöglichen Abschlusses dieses Studiums für CK das Ende des SS…
…informiert hatte und sich daher nicht dem frühstmöglichen Aufnahmeverfahren unterziehen konnte. In beiden Fällen wäre nach den jeweils anzuwendenden studienrechtlichen Vorschriften ein früherer Studienbeginn vom Studienangebot her möglich gewesen. Das Finanzamt bezieht sich im Vorlagebericht erstmals und zwar zutreffend auf das Erkenntnis VwGH 19. 10…
…Polizeidienst zu beurteilen. Den genannten Erkenntnissen ist zu entnehmen, dass im Falle eines Studiums an einer Universität oder an einer Fachhochschule der frühestmögliche Zeitpunkt des Studienbeginns anhand der einschlägigen studienrechtlichen Vorschriften beurteilt werden kann. Im Fall der Ausbildung zum Polizeidienst ist für den Bewerber laut…
…1. März bis 15. Mai 2015) möglich gewesen. Der seitens der Beihilfenbehörde für zulässig erachtete Quereinstieg im Sommersemester (März 2015) sei nach studienrechtlichen Vorschriften somit verwehrt gewesen. Vielmehr sei nach Beendigung des Präsenzdienstes die erstmalige Zulassung erst für das Wintersemester 2015/2016 zu bewirken gewesen…
…G/04; UFS 4.1.2006, RV/0369-G/05). Auch ein nach den studienrechtlichen Vorschriften möglicher Quereinstieg in ein gewähltes Studium mit der Möglichkeit, bereits in diesem Semester (zB Sommersemester 2003) mit der Berufsausbildung zu beginnen und auch Prüfungen ablegen zu können, ist der…
…Auch ein nach studienrechtlichen Vorschriften möglicher Quereinstieg in ein gewähltes Studium gelte als frühestmöglicher Zeitpunkt. Nach Auskunft der Montanuniversität Leoben vom 6.12.2012 habe die ordentliche Inskriptionsfrist für das Bachelorstudium Petroleum Engineering für das Sommersemester (SS) 2012 bis 21.03.2012 gedauert und es…
…5.2017, RV/7101655/2017 zu ungünstigem Sommersemesterbeginn). Daher ist auch ein nach den studienrechtlichen Vorschriften möglicher Quereinstieg in ein gewähltes Studium mit der Möglichkeit, bereits in diesem Semester (zB Sommersemester 2003) mit der Berufsausbildung zu beginnen und auch Prüfungen ablegen zu können, der frühestmögliche…
…5.2017, RV/7101655/2017 zu ungünstigem Sommersemesterbeginn). Daher ist auch ein nach den studienrechtlichen Vorschriften möglicher Quereinstieg in ein gewähltes Studium mit der Möglichkeit, bereits in diesem Semester (zB Sommersemester 2003) mit der Berufsausbildung zu beginnen und auch Prüfungen ablegen zu können, der frühestmögliche…
…auf den damals in Geltung stehenden studienrechtlichen Vorschriften des Universitäts-Studiengesetzes 97 (UniStG) ausgeführt, dass der Wechsel bereits eines Lehramts-Faches zu einem Studienwechsel iSv § 17 StudFG führt (VwGH vom 27.2.2006,2005/10/0069). Der damaligen studienrechtlichen Regelung der Lehramtsstudien sei keine Legaldefinition…
…anzunehmen, in dem nach Beendigung des Präsenzdienstes die Inskription der gewählten Studienrichtung vorgenommen werden kann. Auch ein nach den studienrechtlichen Vorschriften möglicher "Quereinstieg" in ein gewähltes Studium mit der Möglichkeit, bereits in diesem Semester mit der Berufsausbildung zu beginnen und Prüfungen ablegen zu können, ist…
…einer Berufsausbildung, bloße Untunlichkeit reicht für die Verwirklichung dieser Tatbestände nicht aus. Daher ist auch ein nach den studienrechtlichen Vorschriften möglicher Quereinstieg in ein gewähltes Studium mit der Möglichkeit, bereits in diesem Semester mit der Berufsausbildung zu beginnen und auch Prüfungen ablegen zu können, der…
…G/04; UFS 4.1.2006, RV/0369-G/05). Auch ein nach den studienrechtlichen Vorschriften möglicher Quereinstieg in ein gewähltes Studium mit der Möglichkeit, bereits in diesem Semester (zB Sommersemester 2003) mit der Berufsausbildung zu beginnen und auch Prüfungen ablegen zu können, ist der…
…05.2017, RV/7101655/2017 zu ungünstigem Sommersemesterbeginn). Daher ist auch ein nach den studienrechtlichen Vorschriften möglicher Quereinstieg in ein gewähltes Studium mit der Möglichkeit, bereits in diesem Semester (zB Sommersemester 2003) mit der Berufsausbildung zu beginnen und auch Prüfungen ablegen zu können, der frühestmögliche…
…BAO als erwiesen angenommen werden. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Vorliegen einer Berufsausbildung nach der Maßgabe studienrechtlicher Vorschriften Gemäß § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, "für volljährige Kinder…
…werden kann. Wird diese nicht vorgenommen, erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe Auch ein nach den studienrechtlichen Vorschriften möglicher Quereinstieg in ein gewähltes Studium mit der Möglichkeit, bereits in diesem Semester (zB Sommersemester) mit der Berufsausbildung zu beginnen und auch Prüfungen ablegen zu können, ist der…
…angeführten erstmöglichen Abschlusses des Studiums in Verbindung mit der in sublit. cc angeführten gesetzlichen Studiendauer genau wie in sublit. bb als Mindeststudienzeit nach den studienrechtlichen Vorschriften verstanden hat. Der Bf. geht demgegenüber davon aus, dass ihm die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge auch nach Ablauf der…
…G/04; UFS 4.1.2006, RV/0369-G/05). Auch ein nach den studienrechtlichen Vorschriften möglicher Quereinstieg in ein gewähltes Studium mit der Möglichkeit, bereits in diesem Semester (zB Sommersemester 2003) mit der Berufsausbildung zu beginnen und auch Prüfungen ablegen zu können, ist der…
…Abs. 1 lit. j FLAG 1967 angeführten erstmöglichen Abschlusses des Studiums sowie die in sublit. bb und sublit. cc angeführte gesetzliche Studiendauer als Mindeststudienzeit nach den studienrechtlichen Vorschriften verstanden hat. Eine Berechnung der Studiendauer, wie sie dem Bf. in der Beschwerde bzw. im Vorlageantrag vorschwebt…
…Einleitungssatz des § 2 Abs. 1 lit j angeführten "erstmöglichen" Abschlusses des Studiums in Verbindung mit der in sublit cc angeführten "gesetzlichen Studiendauer" - übereinstimmend somit wie in sublit bb - als Mindeststudienzeit nach den studienrechtlichen Vorschriften verstanden haben wollte. Dies fände auch dadurch Bestätigung, dass der Gesetzgeber…