…aus dem vom Bf. vorgelegten unbeglaubigten Grundbuchsauszug vom 4.5.2018. Die Feststellung, dass sich die Ortschaft ***12*** nicht in einer strukturschwachen Region befindet, gründet sich auf folgende Überlegungen: [...] Auf diese Internetrecherche hat das Finanzamt im Vorlagebericht hingewiesen und ist der Bf. dem Ergebnis dieser…
…Eltern (Verkaufsverbot zu Lebzeiten der Eltern, dauerhaftes Wohnrecht der Eltern) nicht möglich bzw. wirtschaftlich auch nicht zumutbar. c.) Die Oststeiermark gelte nachweislich als strukturschwache Region, ein etwaiger Verkauf des Hauses (sofern überhaupt durchführbar) und Kauf eines gleichwertigen Besitzes in Wien, sei aus wirtschaftlichen Gründen nicht…
…nur möglich, weil es der Arbeitgeber ihr gestatte, ihre Tätigkeit an 3 Wochentagen vom Heimarbeitsplatz aus zu erbringen. Sie sei in einer strukturschwachen Region wohnhaft und verfüge beim gegenwärtigen Arbeitgeber über eine stabile und gut bezahlte Arbeitsstelle. Gleichwertige Arbeitsplätze seien dort nicht vorzufinden. Zudem wurde…
…Beschwerde vom 22.12.2017 begründete der Steuerpflichtige die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes damit, dass er in einer strukturschwachen Region lebt und die Verlegung des Wohnsitzes mit unzumutbaren wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist. Zusätzlich wird vom Pflichtigen angeführt, dass er kurz vor der Pensionierung steht…
…der Kindererziehung widme und die Kinder am Familienwohnsitz in die Schule gehen würden. Laut Richtlinien sei die Wohnsitzverlegung von strukturschwachen Regionen in ein Ballungszentrum mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar, womit ein Werbungskostenabzug auf Grund der doppelten Haushaltsführung für die Dauer des…
…diesbezüglich von einem vorübergehenden Zustand ausgehen, da er in der Steiermark stark verwurzelt sei. Eine Wohnsitzverlegung aus strukturschwachen Regionen ohne ausreichenden regionalen Arbeitsmarkt in ein Ballungszentrum sei mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Aufwendungen…
…Lage in einem strukturschwachen Gebiet zu erheblichen Vermögenseinbußen führen und die Anschaffung einer adäquaten Wohnung in A wäre aus dem Erlös nicht möglich. Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof in einzelnen Fällen zu Recht erkannt, dass die Verlegung des Wohnsitzes aus einer strukturschwachen Region in ein Ballungszentrum…
…zu beurteilende Vertragsgestaltung, nämlich insbesondere ein erst ab 12/2010 zu zahlender - nicht indexangepasster und somit nicht wertgesicherter - Bestandzins von lediglich ca. 2 Euro je m2 erweist sich auch in einer strukturschwachen Region wie dem XX als fremdunüblich. Wie der Bf vorgehalten wurde, beträgt der…
…2005/14/0046; VwGH 24.9.2007, 2007/15/0044) und Rz 345 LStR 2002 die Verlegung des Wohnsitzes aus einer strukturschwachen Region in ein Ballungszentrum unzumutbar sein kann. Hierbei geht es in aller Regel um Fälle, in denen sich der Familienwohnsitz in einer Kleingemeinde…
…2005/14/0046; 24.9.2007, 2007/15/0044) und Rz 345 LStR 2002 die Verlegung des Wohnsitzes aus einer strukturschwachen Region in ein Ballungszentrum unzumutbar sein kann. Hierbei geht es in aller Regel um Fälle, in denen sich der Familienwohnsitz in einer Kleingemeinde befindet…
…würden, den Zeitraum der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung auszudehnen, wie etwa keine Ausbildungsmöglichkeiten für Kinder im Beschäftigungsort, nachweislich besonders schwierige Wohnungssuche, Schwierigkeiten die Wohnung am Familienwohnsitz in einer strukturschwachen Region zu verkaufen, keine ausreichende Wohnmöglichkeit am Arbeitsort, Betrieb einer Landwirtschaft am Familienwohnsitz, Pflegenotwendigkeit nach Angehöriger, deren…
…2005/14/0046; VwGH 24.9.2007, 2007/15/0044) die Verlegung des Wohnsitzes aus einer strukturschwachen Region in ein Ballungszentrum unzumutbar sein kann. Hierbei geht es in aller Regel um Fälle, in denen sich der Familienwohnsitz in einer Kleingemeinde befindet und eine Landwirtschaft in…
… VwGH 24.9.2007, 2007/15/0044) und Rz. 345 LStR 2002 die Verlegung des Wohnsitzes aus einer strukturschwachen Region in ein Ballungszentrum unzumutbar sein kann. Hierbei geht es in aller Regel um Fälle, in denen sich der Familienwohnsitz in einer Kleingemeinde befindet und eine…
…doppelten Haushaltsführung können nach der Rechtsprechung auch wirtschaftliche Umstände sprechen. So kann u.a. die Verlegung eines Wohnsitzes aus einer strukturschwachen Region in ein Ballungszentrum unzumutbar sein, was in der Regel in Fällen zutreffen wird, in denen sich der Familienwohnsitz in einer Kleingemeinde befindet und…
…2005/14/0046; VwGH 24.9.2007, 2007/15/0044) die Verlegung des Wohnsitzes aus einer strukturschwachen Region in ein Ballungszentrum unzumutbar sein kann. Hierbei geht es in aller Regel um Fälle, in denen sich der Familienwohnsitz in einer Kleingemeinde befindet und eine Landwirtschaft in…
…2005/14/0046; VwGH 24.9.2007, 2007/15/0044) die Verlegung des Wohnsitzes aus einer strukturschwachen Region in ein Ballungszentrum unzumutbar sein kann. Hierbei geht es in aller Regel um Fälle, in denen sich der Familienwohnsitz in einer Kleingemeinde befindet und eine Landwirtschaft in…
…Bank geschlossen ist. Die Arbeitszeiten sind darüber hinaus nicht zuletzt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unterjährig stark schwankend. Unser Mandant lebt in einer strukturschwachen Region und verfügt beim gegenwärtigen Arbeitgeber über eine stabile und gut bezahlte Arbeitsstelle. Gleichwertige Arbeitsplätze sind im *Gegend* nicht vorzufinden. Zudem wird auf…
…27.2.2008, 2005/13/0037). Der Bf hat in seiner Beschwerde nicht vorgebracht, die Verlegung des Familienwohnsitzes sei aus wirtschaftlichen Gründen (zB aus einer besonders strukturschwachen Region kommend) nicht zumutbar. Auch die Erwerbstätigkeit der Ehefrau ist aufgrund ihres geringen Ausmaßes nicht geeignet, eine Wohnsitzverlegung…
…Ehepaar wahrnehmen, dass eine Wohnsitzverlegung von der strukturschwachen Region in A-Stadt in ein Ballungszentrum mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden und daher nicht zumutbar ist. Im Schreiben vom 12.Juli 2016 wurde weiteres um Stellungnahme zu den für das Kindeswohl sprechenden Gründe ersucht, die zur…
… 27.12.2006, 2005/15/0011). Der Bf hat in seiner Beschwerde nicht vorgebracht, die Verlegung des Familienwohnsitzes sei aus wirtschaftlichen Gründen (zB aus einer besonders strukturschwachen Region kommend) nicht zumutbar. Er hat auch nicht dargetan, dass seine Frau wesentliche Einkünfte aus der Landwirtschaft erzielt…