…Umstand im Verfahren nicht geltend gemacht wurde (VwGH 26.1.1995, 92/16/0145). Nachdem das FA X als solches - ohne Bezug zur dort eingerichteten FinPol-Dienststelle - für die strittige Abgabenfestsetzung unzuständig war, konnte die als Bescheid intendierte Erledigung betreffend Festsetzung der KfzSt 10-12…
…Die Bescheidbegründung sei nicht nachvollziehbar, zumal für einen Rückstand in Höhe von 12.781,96 bis 02.01.2017 Stundung bewilligt worden sei. Dieser Rückstand betreffe strittige Abgabenfestsetzungen, hinsichtlich derer nach wie vor beim VwGH ein Verfahren anhängig sei. Diese Stundung habe jedoch keinen Eingang…
…sich auf Grund des Rechtsstreits nachträglich ein abwickelbares Vermögen ergeben könnte, sodass die Rechtspersönlichkeit insoweit als fortdauernd anzusehen wäre. Sind keine Zahlungen auf die strittige Abgabenschuld erfolgt, besteht somit keine Aussicht auf einen Rückzahlungsanspruch, und wurde das Vorliegen eines anderweitigen Vermögens und damit Abwicklungsbedarfes nicht…
…nicht strittig ist. Von der Richterin wird den Parteien der Auszug aus den Finanzanwendungen (E6) vorgehalten und Rückfrage gehalten betreffend dem in Vollstreckung befindlichen Betrag. Es wird erörtert, ob eine Vorgangsweise nach § 206 Abs. 1 lit. b BAO und somit eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im anhängigen Verfahren die Besteuerung eines 2010 durch Teilschuldnachlass der Hausbank entstandenen Gewinns aus einem Handelsbetrieb der Beschwerdeführerin (Bf). Nach Durchführung einer Außenprüfung (AP) verwehrte das Finanzamt X (FA) die Anerkennung der Steuerfreiheit des bis…
…es nur um Unterschriften gegangen, die dem Prüfer offensichtlich nicht gepasst hätten, diese Vorgangsweise sei für sie Willkür. Die Vertreterin des Finanzamtes verwies hinsichtlich der Abgabenfestsetzung auf die in dieser Sache ergangenen Entscheidungen des BFG, des VfGH und des VwGH, weshalb willkürliche Vorgangsweise durch das…
…Da die Forderungen nicht tituliert seien, beantrage er die Bescheidausfertigung. Die MA 6 werde daher ihre strittige Forderung selbst prüfen müssen und einen Bescheid zu erlassen haben. Die GPLA-Prüfung habe keinen Bescheid hervorgebracht, womit Kommunalsteuern und Dienstgeberabgabebeträge vorgeschrieben worden seien. Damit erweise sich aber…
…insoweit nachgekommen, als sie die ihrer Ansicht nach strittigen Buchungen genau bezeichnet hat. Die belangte Behörde hat sich auch mit den vorgebrachten Argumenten - mit Ausnahme der Verjährung - auseinandergesetzt und ausgesprochen, dass die bezeichneten Buchungen auf bestehenden Abgabenfestsetzungen beruhen. Die Beschwerdeführerin macht insoweit nicht geltend, dass…
…wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Beschwerdefall ist strittig, ob die Voraussetzungen des Konzernausschlusses gemäß § 9 Abs 7 KStG 1988 und § 12 Abs…
…ob der strittige Betrag von der Beschwerdeführerin geschuldet wurde oder nicht und ob daher die vom Finanzamt vorgenommene Buchung richtig bzw rechtmäßig war, ohne Belang; vielmehr kommt es lediglich darauf an, ob durch die Selbstanzeige eine neuerliche Abgabenfestsetzung durch Selbstberechnung erfolgte (was - wie gesagt - nicht…
…Beschwerdevorentscheidung (BVE) betont das FA das zwischen dem leistenden Unternehmen und der Bf bestehende Naheverhältnis, das auf ein bewusstes Zusammenwirken zum Zweck der Umgehung der Steuerpflicht aus dem strittigen Geschäft hinweise. Eine irrtümliche Gestaltung schließt das FA aufgrund der von beiden Vertragsparteien verletzten Melde- und…
…2 BAO, wonach Abgabenbescheide im Spruch die Art und Höhe der Abgaben, den Zeitpunkt ihrer Fälligkeit und die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen) zu enthalten haben, sind aber bei einer solchen formularmäßigen Zusammenfassung mehrerer der Besteuerung unterliegender Vorgänge die essentiellen Spruchbestandteile für sich gesondert anzuführen. Jeder…
…die als Wiederaufnahmegrund geeignet sind (VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058). Bedeutsam ist in dem Zusammenhang, dass das Finanzamt seiner erstmaligen Abgabenfestsetzung auch klar erkennbar einen bestimmten Tatsachenkomplex zu Grunde gelegt hat (vgl. Ellinger/Sutter/Urtz, BAO³ § 201 Tz 23). Die Abgabenbehörde stützt…
…462,24, für 2011 ein Säumniszuschlag von € 454,58 und für 2012 ein Säumniszuschlag von € 1.209,39 festzusetzen gewesen. Dies ist ein Umstand, dem in der Folge bei Prüfung der Frage des Umfanges des Wortes "Mehrbetrag" Bedeutung zukommt. Folgende strittige Punkte verbleiben:
14. Ich verweise im Übrigen auf mein Privatkonkursverfahren zu ***6*** des BG ***7***. Das Magistrat hätte die strittige Haftungsforderung in meinem Privatkonkurs anmelden müssen. Durch die Unterlassung ist Rechtsverlust für das Magistrat eingetreten. Jedenfalls kann das Magistrat nur die Feststellung des Bestehens der Forderung ansprechen…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1.1. Zu Spruchpunkt I. (Aufhebung) Ist eine Abgabenfestsetzung trotz eingetretener Bemessungsverjährung bescheidmäßig erfolgt, ist dieser Bescheid unzulässig und ersatzlos aufzuheben. Gemäß § 207 BAO verjährt das Recht, Einkommensteuer festzusetzen nach fünf Jahren. Die…
…Vorliegen der Voraussetzungen für eine begünstigte Besteuerung des Gewinnanteiles des Beschwerdeführers (Bf) aus dessen Beteiligung an der Autohaus GmbH & Co KG im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2003 strittig (Anwendbarkeit des § 36 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) idF BGBl I 71/2003 bzw. eventualiter Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach …
…82 € Umsatz 20% 15.601,30 € Umsatz 10% 4,96 € Umsatzsteuer 20% 1.560,13 € Umsatzsteuer 10 % -889,30 € Vorsteuer 675,79 € Zahllast Die vorläufige Abgabenfestsetzung wird in eine endgültige Festsetzung abgeändert. Ad Umsatzsteuer 2003: Der Bescheid wird abgeändert…
…aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Der hier strittige Haftungsbescheid vom 16. Oktober 2025 erging, nachdem der Beschwerdeführerin (kurz Bf.), einer steuerlich vertretenen natürlichen Person…
…Streitfall ist angesichts des Gesamtrückstandes von € 200.765,82 und der strittigen Abgabennachforderung von € 77.095,38 von der Vermögenslosigkeit der beschwerdeführenden GmbH auszugehen, da es keine denkmögliche Konstellation gibt, in der eine Abgabenfestsetzung zu einem Aktivvermögen der gelöschten beschwerdeführenden GmbH führen könnte. …