…der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen. Gemäß § 31 Abs. 1 VStG 1991 ist die Verfolgung einer Person unzulässig…
…dem Verwaltungsgerichtshof, vor dem Verfassungsgerichtshof oder vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Aufgrund der obigen Sachverhaltsfeststellungen und mangels verjährungshemmender Umstände trat am 18.4.2016 bzw 3.5.2016 in den beschwerdegegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren die Strafbarkeitsverjährung ein. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Kostenentscheidung Gemäß § 52…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf. über die Beschwerde vom 2. Juni 2014 gegen das Erkenntnis des Magistrats Stadt Wien vom 30.4.2014 MA 67-PA-500047/4/8 betreffend die Begehung einer Verwaltungsübertretung gem. § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung…
…Verjährungshemmende Umstände iSd § 31 Abs. 2 VStG lagen nicht vor. Die Strafbarkeitsverjährung ist somit am 28. Juni 2014 eingetreten. Infolge der Verjährungsbestimmung des § 31 Abs. 2 VStG ist eine allfällige Bestätigung des angefochtenen Straferkenntnisses durch das Bundesfinanzgericht nicht möglich. Der Beschwerde war daher Folge zu…
…Umstände iSd § 31 Abs 2 VStG lagen nicht vor. Die Strafbarkeitsverjährung ist somit am Datum2 eingetreten. Infolge der Verjährungsbestimmung des § 31 Abs 2 VStG ist eine allfällige Bestätigung des angefochtenen Straferkenntnisses durch das Bundesfinanzgericht nicht möglich. Der Beschwerde war daher Folge zu geben, das angefochtene…
…8.11.2024 gelesen. Die Säumnis ist am 14.5.2024 eingetreten. Die Strafbarkeit des Dauerdeliktes ist mit Nichtmeldung bis zum Ablauf der Nachfrist nach der zweiten Aufforderung am 30.8.2024 eingetreten. Das Dauerdelikt wurde durch Nachmeldung am 8.11.2024 beendet. Der Beschuldigte…
…der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen. Gemäß § 31 Abs. 1 VStG 1991 ist die Verfolgung einer Person unzulässig…
…verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen. Gemäß § 31 Abs.2 VStG erlischt die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt in dem in Abs…
…wenn 1. die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder keine Verwaltungsübertretung bildet; 2. der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen; 3. Umstände vorliegen, die die Verfolgung ausschließen;…
…Parkometerabgabe in der Kurzparkzone abgestellt haben und nur versuchten, diesen Umstand vor der Behörde zu verbergen, um sich selbst der Verantwortung für die strafbare Handlung zu entziehen. Ist es einer Behörde nicht möglich, entscheidungsrelevante Sachverhalte alleine zu ermitteln, so ist die Partei zur Mitwirkung verpflichtet…
…verbringen, um sie dort im Postwege an österreichische Abnehmer zu verkaufen, und er auch wusste, dass er sich durch sein Verhalten auch selbst strafbar macht, lässt sich zweifelsfrei aus dem am 21. Dezember 2008 vom Zweitbeschuldigten verfassten und an den Erstbeschuldigten versendeten E-Mail ableiten…
…unmittelbaren Täter bzw von EUR 6.000,00 beim Zweitbeschuldigten als Beitragstäter geboten, um der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken und dem potentiellen Täterkreis unter dem Blickwinkel der Prävention und Normentreue erkennen zu lassen, dass Finanzvergehen in dieser Ausformung mit Strenge begegnet wird. Verfall…
…folgenden Wortlaut: "Recht, wegen derselben Sache nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden 1. Niemand darf wegen einer strafbaren Handlung, wegen der er bereits nach dem Gesetz und dem Strafverfahrensrecht eines Staates rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren desselben Staates…
…7. August 2026 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. Unter Verweis auf die gemäß § 31 Abs. 2 VStG eingetretenen Strafbarkeitsverjährung beantragte die belBeh die Einstellung durch das Bundesfinanzgerichts, weil es ihr infolge des Ablaufs der gesetzlichen Frist gemäß § 14 Abs. 1 VwGVG verwehrt sei, eine…
…1 FinStrG iVm § 82 Abs. 3 lit. c FinStrG wegen Erlöschen der Strafbarkeit auf Grund des Ablaufs der absoluten Verjährung eingestellt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang: Aufgrund einer Kontrollmitteilung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Mag. Gerhard Groschedl als Senatsvorsitzender des Finanzstrafsenates Graz 3 in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gernot Karl Thonhauser, Petersgasse 128a Tür 1, 8010 Graz, wegen der Finanzvergehen der Beteiligung an der Abgabenhinterziehung…
…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da der Lösung des vorliegenden Falles im Wesentlichen reine Sachverhaltsfragen zu Grunde liegen bzw. sich die Rechtsfolge des Eintritts der Strafbarkeitsverjährung unmittelbar aus dem Gesetz (§ 45 Abs…
…Andernfalls würde bei Tätern, an denen kein Abgabenbescheid ergeht, die Verjährung nie zu laufen beginnen und würde der für den Staat bereits entstandene Strafanspruch nie erlöschen. Somit hätte es die Behörde in der Hand den Verjährungsbeginn des jeweiligen Täters selbst zu bestimmen. Zudem liegen aufgrund…
…verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen. Gemäß § 31 Abs. 2 VStG erlischt die Strafbarkeit einer Verwaltungsübertretung durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt in dem in Abs…
…der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen hat oder Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen. Gemäß § 31 Abs. 1 VStG 1991 ist die Verfolgung einer Person unzulässig…