… 30a Abs. 4 nicht anwendbar ist. | (4) Soweit Grundstücke am 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren, sind als Einkünfte anzusetzen: | 1. | Im Falle einer Umwidmung des Grundstückes nach dem 31. Dezember 1987 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 40% des…
…4 EStG 1988 „86 % fiktive Anschaffungskosten absetzen“, weil das Grundstück insoweit zum 31.3.2012 nicht steuerverfangen gewesen sei. 2) Abweichend von der Erklärung schrieb das Finanzamt dem Bf. im Einkommensteuerbescheid 2012 vom 30.10.2013 die „Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen“ mit 37.138…
…in der Höhe von 1.815 Euro aus. Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde erhoben. Die Bf brachte darin vor, dass die Wohnung nicht steuerverfangen gewesen sei und kein Spekulationsobjekt sei. Sie habe diese von ihrem Vater geschenkt bekommen. Als ihre Mutter ins Altersheim gekommen sei…
…den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes unterliegen. Bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6 Z 14 sinngemäß anzuwenden. Soweit Grundstücke zum 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren, sind als Einkünfte gemäß § 30 Abs. 4 Z 1 und 2…
…interpretiert und in der Folge unrichtig angewandt. § 30 Abs. 4 Z 1 EStG lautet: "Soweit Grundstücke zum 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren, sind als Einkünfte anzusetzen: Im Falle einer Umwidmung des Grundstückes nach dem 31. Dezember 1987 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den…
…4 Z 2 EStG idF BGBl. I 22/2012 und BGBl. I 112/2012 (ohne nach dem Streitjahr wirksam werdende Novellierungen): „(4) Soweit Grundstücke am 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren, sind als Einkünfte anzusetzen: 1. … 2. In allen übrigen Fällen der Unterschiedsbetrag zwischen…
…liegt vor, wenn die zehn- bzw gegebenenfalls fünfzehnjährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen war. Altvermögen liegt vor, soweit Grundstücke des Privatvermögens zum 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren. Altvermögen sind Grundstücke des PV, für die die bislang gemäß § 30 EStG geltende Frist bereits mit 31. März…
… 30 EStG 1988 in der Fassung des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl I Nr 2012/22 betreffend die Veräußerung des nicht mehr steuerverfangenen im Privatvermögen der Bf befindlichen EZ durch die Bf. mit Kaufvertrag vom 11. Juni 2012 um den einvernehmlich vereinbarten Liegenschaftskaufpreis von EUR 185…
…im Erbweg im Jahre 2011. Mit am 9. Juli 2013 unterfertigem Kaufvertrag veräußerte die Bf. das zum 31.3.2012 nicht steuerverfangene Grundstück um Euro 655.000,00. Am 15. Juli 2013 brachte der Vertreter der Bf. die bezughabende Abgabenerklärung beim Finanzamt ein. Am 30…
…Sinne von § 30 Abs. 4 EStG 1988 fand nicht statt. Mit am 10.4.2012 unterfertigen Kaufvertrag veräußerte die Bf das zum 31.3.2012 nicht steuerverfangene Grundstück um Betrag €. Das Finanzamt unterzog erklärungsgemäß 14% des Veräußerungserlöses als Veräußerungsgewinn (§ 30 Abs. 4 Z 2…
…Einlage einen berechneten Wert von Betrag_1 € betragen. Soweit Grundstücke am 31. Dezember 2012 nicht steuerverfangen gewesen wären, seien als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten anzusetzen, sodass sich die vorzuschreibende Immobilienertragsteuer auf Betrag_2 €…
…Laut Aktenlage sei die Liegenschaft unentgeltlich übernommen worden. Da das Gebäude zum 31.03.2012 nicht steuerverfangen war, seien die fiktiven Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung als Bemessungsgrundlage für die AfA heranzuziehen. Die Nutzung des Gebäudes als Vermietungsobjekt sei im Zuge der Einkommensteuererklärung 2019…
…Grundstücke veräußert habe und die daraus erzielten Einkünfte nicht erklärt worden seien. Da die verkauften Grundstücke zum 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangen gewesen seien, könnten die Einkünfte aus den Grundstücksveräußerungen pauschal ermittelt werden. Bei einer Umwidmung in Bauland seien als Anschaffungskosten pauschal 40 % des…
…In Wahrheit begehrte der Bf. - wie auch aus dessen Antragsbegründung unzweifelhaft hervorgeht - die Feststellung, dass (namentlich genannte Wertpapiere) "im Rahmen der KESt als Altbestand nicht steuerverfangen", und somit Altvermögen seien. Offenbar hat die belangte Behörde irrtümlicherweise in ihren Spruch die Formulierung des Betreffs gemäß Schriftsatz…
…vor. Gemäß § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ist soweit Grundstücke am 31. März 2012 ohne Berücksichtigung von Steuerbefreiungen nicht steuerverfangen waren, der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten als Einkünfte anzusetzen. Beim Tausch ist gem. § 6 Z…
…Zeitraum die noch verbleibende Restnutzungsdauer nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988 nicht verkürzt." Da die Objekte laufend steuerverfangen gewesen seien, sei eine Bemessung der AfA aufgrund fiktiver Anschaffungskosten grundsätzlich nicht möglich. Vielmehr seien die Abschreibungsbeträge, welche von der Mutter geltend gemacht…
…Zeitraum die noch verbleibende Restnutzungsdauer nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988 nicht verkürzt." Da die Objekte laufend steuerverfangen gewesen seien, sei eine Bemessung der AfA aufgrund fiktiver Anschaffungskosten grundsätzlich nicht möglich. Vielmehr seien die Abschreibungsbeträge, welche von der Mutter geltend gemacht…
…Partei Grundstücke veräußert habe und die daraus erzielten Einkünfte nicht erklärt worden seien. Da die verkauften Grundstücke zum 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangen gewesen seien, könnten die Einkünfte aus den Grundstücksveräußerungen pauschal ermittelt werden. Bei einer Umwidmung in Bauland seien als Anschaffungskosten pauschal 40 %…
…dass ein Grundanteil von 70% gemäß der GrundanteilV 2016 ermittelt wurde, das Gebäude zum 31.03.2012 nicht steuerverfangen gewesen wäre, und die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage € 224.000,- betrage. Mit Vorhalt vom 28.01.2019 ersuchte die belangte Behörde um den Mietvertrag der…
…die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte). […] (4) Soweit Grundstücke am 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren, sind als Einkünfte anzusetzen: […] 2. In allen übrigen Fällen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten…