…2017), Tz 9 zu § 26). Begründet der im Zuge von Dienstverrichtungen ständig wechselnde Einsatzorte aufsuchende Dienstnehmer durch einen mehr als fünf Tage andauernden dienstlichen Aufenthalt an einem Einsatzort einen neuen bzw. weiteren Mittelpunkt seiner Tätigkeit, so liegt ab diesem Zeitpunkt keine Dienstreise zu diesem Ort…
…ein aliquoter Anteil, zustehen. Für den Beschwerdefall stellen, indem der Bf. seit Beginn seiner Tätigkeit für den genannten DG seine ihn für die Absolvierung von Kundenbesuchen in ständig wechselnde Einsatzorte führenden, Dienstreisen innerhalb der vorgegebenen Gebiete, jeweils von seinem Wohnort aus unternommen hat, die dabei…
…des Arbeitgebers zusammenfallen. Wird jedoch der Arbeitnehmer an diesem Betriebsort dienstlich nicht tätig, weil seine tatsächliche ständige Arbeitsstelle außerhalb des Betriebsortes liegt, ist jene regelmäßige Einsatzstelle und nicht der Betriebsort als Dienstort des Arbeitnehmers anzusehen."). Dies trifft natürlich auch auf jene Mitarbeiter der Bf. zu…
…die Annahme weiterer Arbeiten zu verweigern Die Verpflichtung, die jeweils zugewiesenen Arbeiten zu übernehmen Die Vereinbarung eines Stundenhonorars Keine ständig wechselnden Auftraggeber Eine organisatorische Eingliederung wird durch jede nach außen als auf Dauer angelegte erkennbare Tätigkeit hergestellt. Der Arbeitnehmer muss Teil des geschäftlichen Organismus des…
…Disziplinarrecht Keine Möglichkeit, die Annahme weiterer Arbeiten zu verweigern Die Verpflichtung, die jeweils zugewiesenen Arbeiten zu übernehmen Die Vereinbarung eines Stundenhonorars Keine ständig wechselnden Auftraggeber Eine organisatorische Eingliederung wird durch jede nach außen als auf Dauer angelegte erkennbare Tätigkeit hergestellt. Der Arbeitnehmer muss Teil…
…die Annahme weiterer Arbeiten zu verweigern Die Verpflichtung, die jeweils zugewiesenen Arbeiten zu übernehmen Die Vereinbarung eines Stundenhonorars Keine ständig wechselnden Auftraggeber Eine organisatorische Eingliederung wird durch jede nach außen als auf Dauer angelegte erkennbare Tätigkeit hergestellt. Der Arbeitnehmer muss Teil des geschäftlichen Organismus des…
…die Annahme weiterer Arbeiten zu verweigern Die Verpflichtung, die jeweils zugewiesenen Arbeiten zu übernehmen Die Vereinbarung eines Stundenhonorars Keine ständig wechselnden Auftraggeber Eine organisatorische Eingliederung wird durch jede nach außen als auf Dauer angelegte erkennbare Tätigkeit hergestellt. Der Arbeitnehmer muss Teil des geschäftlichen Organismus des…
…Zeiten der Nichtbeschäftigung, Arbeitslosigkeit oder auch Krankheit habe er stets in Deutschland gelebt. Eine dauerhafte Verlegung seines Hauptwohnsitzes und Lebensmittelpunktes nach Österreich sei dem Bf aufgrund der unsicheren beruflichen Situation als Leasingarbeiter und der ständig wechselnden Einsatzorte nicht zumutbar. Mit Schreiben vom 29. Februar 2016…
…Sachverhalt 1. Der Bf erzielte im Beschwerdezeitraum Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus seiner Tätigkeit beim Ö_Verband. In dieser Tätigkeit als Revisor/Prüfer wurde er von seinem Arbeitgeber zu ständig wechselnden Einsatzorten in ganz Österreich, nämlich den Betriebsräumlichkeiten der jeweils zu prüfenden X_Vereinigungen, entsendet…
…welche an wechselnden Einsatzorten tätig werden (siehe Feststellung "Montagearbeiten sowie andere Beschäftigungen außerhalb des ständigen Betriebes") spätestens nach einer Einsatzzeit von 6 Monaten. Die Darstellung der mit der rechtlichen Würdigung verbundenen Auswirkungen wäre der in weiterer Folge zu den einzelnen Dienstnehmern getroffenen Feststellungen zu entnehmen…
…ausgewiesenen Vertreter gegen den Bescheid vom 29. Jänner 2014 das Rechtmittel der Beschwerde eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass auch allein stehende Steuerpflichtige mit ständig wechselnden, weit entfernten (mindestens 120 km) auswärtigen Tätigkeiten (zB Saisonkräfte, auswärtiger Aufenthalt zu Schulungszwecken), die am Arbeitsplatz nur über eine Schlafstelle…
…Letztendlich wurde hervorgehoben, dass eine Verlegung des Wohnsitzes an den Beschäftigungsort insbesondere bei ständig wechselnder Arbeitsstätte unzumutbar sei und die Beibehaltung des Familienwohnsitzes auf die Dauer des Aufenthaltes in Österreich ausgelegt sei. Am 04.12.2014 erging der Einkommensteuerbescheid 2013, wobei die Arbeitnehmerveranlagung eine Gutschrift…
…arbeitete österreichweit, habe aber in der Slowakei gewohnt. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort sei wegen der ständig wechselnden Arbeitsstätte unzumutbar. Beruflich veranlasste Kosten für ein privates Kfz könnten entweder in Form der Kilometergelder oder im tatsächlich nachgewiesenen Umfang als Werbungskosten berücksichtigt werden. Das…
…13.5.2015, 7 Ra 65/05p) nicht in einem abgegrenzt örtlichen Bereich arbeiten, sondern an ständig wechselnden Standorten. Deswegen sei als Einsatzort nur sehr pauschal angegeben "österreichweit". Sie wiederholte auch, dass die Arbeitgeberin die Unterkünfte bezahlt habe und dass die Entfernungen außerhalb der Ortszentren…
…34***, ***35***, ***36***, ***37*** und ***38*** Auch in diesen Bundesländern hat der Bf. nicht ständig wechselnde Orte aufgesucht, sondern im Wesentlichen dieselben Autobahnrouten befahren, sodass in Überstimmung mit der Ansicht des Finanzamtes auch das Bundesfinanzgericht zum Ergebnis kommt, dass das vom Bf. im (Süd)Westen…
…Tagesgelder ab dem ersten Tag steuerpflichtig. (Braunsteiner in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 26) Erfolgt aus beruflichen Gründen eine Nächtigung an einem dieser Standorte, können die tatsächlichen Nächtigungskosten nicht steuerbar ersetzt werden. Bei ständig wechselnder Einsatzstelle (Vertreter, Kundendienst, Monteure, Bauarbeiter, usw) kann der Mittelpunkt der…
…Die Tätigkeit wird üblicherweise über einen längeren Zeitraum am jeweils selben Ort ausgeübt, sodass es auch nicht erforderlich ist, für wechselnde Einsatzorte jeweils neue Unterkünfte zu besorgen. Es ist somit nicht ersichtlich, warum nur der Dienstgeber (Schischule) eine im Hinblick auf eine zumutbare Erreichbarkeit der…
…Jahr 2016 vom 29.6.2020 verweist in der Begründung auf den Bescheid betreffend den Zeitraum 1.1.2010 bis 31.12.2015). Überdies wird vorgebracht, dass die überwiegende Anzahl der Mitarbeiter an wechselnden Einsatzorten, deren Einsatzdauer weitaus kürzer als sechs Monate jeweils gewesen wäre…
…Euro steuerlich berücksichtigt werden konnten und dass die Reisetätigkeit des Bf die erwähnten Voraussetzungen hinsichtlich Dauer und Entfernung der einzelnen Reisen erfüllte. Aufgrund der laufend wechselnden Einsatzorte im gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland wurde auch kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet. Unstrittig ist schließlich…
…das Dienstverhältnis (gemeint offenbar der Einsatzort Innsbruck) befristet gewesen sei, wie dies aus der e-mail vom 07.06.2013 "herauszulesen" sei, lägen nicht vor. Laut Versicherungsdatenauszug sei der Abgabepflichtige mehr als 5 Jahre beim selben Architekturbüro angestellt, weshalb auch "keine ständig wechselnde Arbeitsstätte" vorliege…