…7 Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar." Art. 244 ZK lautet: "Art. 244 Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder…
…vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABL L 302 vom 19.10.1992, (Zollkodex - ZK) Entscheidungen der Zollbehörden - abgesehen von den Fällen nach Artikel 244 Absatz 2 - sofort vollziehbar sind. Auch dem § 254 BAO zufolge berühren Berufungen, nunmehr Bescheidbeschwerden, die Wirkungen…
…7 Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar." Art. 244 ZK lautet: "Art. 244 Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder…
…7 ZK: Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar. Art. 244 ZK: Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus…
…7 Abgesehen von den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar." Art. 244 ZK lautet: "Art. 244 Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder…
…den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar. Art. 244 ZK: Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel…
…den Fällen nach Art. 244 Abs. 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden sofort vollziehbar. Art. 244 ZK: Durch die Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung nicht ausgesetzt. Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel…
…Abgabenschuld sei schon beglichen. Die für die Entscheidung über die Beschwerde wesentlichsten gesetzlichen Bestimmungen sind: Art. 7 ZK Abgesehen von den Fällen nach Artikel 244 Abs. 2 sind Entscheidungen sofort vollziehbar. Art. 24 ZK Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehr Länder beteiligt waren…
…Recht in X erfolgt und den Kunden jeweils eine Rechnung ausgestellt worden. Sofort nach dem Möbelkauf hätten die Kunden mit ihm als "neutrale" Person den Transport der Möbel zu ihren Wohnorten in Österreich arrangiert, weil die Firma im Besitz von B [also nicht im Besitz…
…Möbelherstellung in X, wofür sie eine Rechnung bekommen haben - in Übereinstimmung mit der in Bosnien und Herzegowina geltenden Gesetzgebung. Sofort nach dem Kauf der Möbel haben die Kunden mit mir als Privatperson alles arrangiert, damit ich ihre gekauften Möbel an ihre Adresse in Österreich transportiere ... […
…hinterzogen, oder der Lieferant der X.KG selbst. 2 Wie in den meisten Fällen dieser Art, unterstellt die Zollverwaltung jedem an dem Liefergeschäft beteiligten Wirtschaftsbeteiligten sofort Bandenkriminalität und behauptet, dass die durch die Käufer durchgeführten und nachweisbaren Überprüfungshandlungen der jeweiligen Lieferanten Scheinhandlungen wären (siehe Beilagen)…
…den Jahren 2011 bis einschließlich März 2012 infolge der der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 sofort im Gründungsjahr 2011 und im Jahr 2012 zu entsprechenden Verlusten führen. Da das Erzielen von steuerlichen Vorteile offen beworben und im Vordergrund stehe, seien diese Verluste gemäß …
…zustehe. Das beinhalte auch das Recht zu schweigen. Da die Behörde gegen sie ein Verwaltungsstrafverfahren führe, werde sie von diesem Recht ab sofort solange Gebrauch machen, bis die Behörde ihr irgendeinen Beweis zukommen lassen könne, der ihre Täterschaft glaubhaft belegen könne. Mit Schreiben vom 16…
…Gewalt), im Regelfall aber erst mehrere Jahre nach dem Beginn eines Leasingvertrages beim abschließenden Verkauf des Fahrzeuges. Dennoch soll in einem solchen Fall offenbar sofort eine NoVA-Entlastung stattfinden. Auch in der zweiten Textstelle des NoVAG 1991, in der der Begriff "Erwerber" Verwendung findet (§ 4…
…1986 (998 BlgNR 16. GP) zu Art II verwiesen: "Ohne die Möglichkeit, Lenkererhebungen durchführen zu können, wäre das Wiener Parkometergesetz nicht vollziehbar. Da gleichlautende Bestimmungen in Abgabengesetzen (Parkgebührengesetze, Kurzparkzonenabgabegesetze) anderer Länder ebenfalls von der Aufhebung durch den VfGH bedroht sind, soll für alle Länder generell…
…und allen wesentlichen Bestimmungen übereinstimmt, ist evident... Ohne die Möglichkeit, Lenkererhebungen durchführen zu können, wäre das Wiener Parko-metergesetz nicht vollziehbar. Da gleichlautende Bestimmungen in Abgabengesetzen (Park-gebührengesetze, Kurzparkzonenabgabegesetze) anderer Länder ebenfalls von der Aufhebung durch den VfGH bedroht sind, soll für alle Länder generell…
…1986 (998 BlgNR 16. GP) zu Art II verwiesen: "Ohne die Möglichkeit, Lenkererhebungen durchführen zu können, wäre das Wiener Parkometergesetz nicht vollziehbar . Da gleichlautende Bestimmungen in Abgabengesetzen (Parkgebührengesetze, Kurzparkzonenabgabegesetze) anderer Länder ebenfalls von der Aufhebung durch den VfGH bedroht sind, soll für alle Länder generell…
…1 FinStrG ist hinsichtlich der nicht mehr vorgefunden tatgegenständlichen Zigaretten statt auf Verfall auf die Strafe des Wertersatzes zu erkennen, wenn der Verfall aus tatsächlichen Gründen nicht mehr vollziehbar ist. Dies trifft auf die bereits verbrauchte Menge von 1.800 Stück Zigaretten verschiedener Marken zu…
…und die Tatbestandswirkung, treten mit seiner Erlassung ein. Die Einbringung der Beschwerde bei einem Gerichtshof des öffentlichen Rechts ändert vorerst an diesen Wirkungen nichts. Sie berührt sohin den angefochtenen Verwaltungsakt weder in seiner Geltung noch in seiner Vollziehbarkeit (Oberndorfer, Die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1983, S 116…
…und die Tatbestandswirkung, treten mit seiner Erlassung ein. Die Einbringung der Beschwerde bei einem Gerichtshof des öffentlichen Rechts ändert vorerst an diesen Wirkungen nichts. Sie berührt sohin den angefochtenen Verwaltungsakt weder in seiner Geltung noch in seiner Vollziehbarkeit (Oberndorfer, Die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1983, S 116…