…akquiriere die Kunden für die selbständigen Reinigungsunternehmerinnen. Das bedeute, dass die Bf. im Zuge der Geschäftsanbahnung gegenüber dem Letztkunden auftrete (ähnlich einem Versicherungsvertreter oder Handelsvertreters). Die Bf. habe auch stets festgehalten, dass die beanstandeten Reinigungskräfte ein eigenes Reinigungsunternehmen mit eigenen Kunden (die nichts mit der…
…kann. Auch die Rechnungserstellung der Reinigungsagentur, wo nicht nur das Leistungsentgelt des "Selbständigen" sondern der Rechnungsbetrag auch den Provisionsbetrag der Reinigungsagentur beinhaltet, spricht eindeutig für das Bestehen eines abhängigen Dienstverhältnisses. Von einer bloßen Vermittlung von Reinigungskräften - wie dies die Bf. vermeint - kann somit im gegenständlichen…
…die Bemessungsgrundlage einzubeziehen waren und andererseits sachverhaltsmäßig festgestellt wurde, dass ausländische (selbständige) Reinigungskräfte als Dienstnehmer zu behandeln sind und dass Zahlungen für ausländische Leistungserbringer nicht anerkannt werden konnten und demnach von der Beschäftigung eigener Dienstnehmer auszugehen war. Diesen Feststellungen der Außenprüfung hat der Beschwerdeführer nicht…
…der vorgenannten Feststellung sei sowohl von einer persönlichen Abhängigkeit als auch von einer Eingliederung der für die Beschwerdeführerin tätig gewordenen Personen in den betrieblichen Organismus ihrer Firma auszugehen. Zu bemerken sei, dass zahlreiche der selbständigen Reinigungskräfte im Prüfungszeitraum auch DienstnehmerInnen gewesen seien (***P1***, ***P3***, ***P4***…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Beurteilung der Frage, ob die Tätigkeit der angeführten Reinigungskräfte selbständig oder nicht selbständig ausgeübt wurde, beruht in erster Linie auf der getroffenen Beweiswürdigung und stellt insoweit keine Rechtsfrage dar…
…im GPLA-Bericht namentlich genannte Reinigungskräfte sind überwiegend für die ***5*** ***6*** tätig gewesen (siehe u.a. Reinigungspläne und Stundenaufzeichnungen der ***5***; vgl. Niederschrift mit Frau ***8*** vom 9. April 2013) und haben darüber hinaus in geringem Ausmaß, z.B. Bügelarbeiten, selbständig (mit Gewerbeschein) übernommen…
…Tätigkeit selbständig ausgeübt worden ist - hat weder das Finanzamt getroffen, noch wurde ein solcher Sachverhalt vom Bf. vorgebracht. Eine stundenweise Beschäftigung bedeutet jedoch, dass die Reinigungskräfte dem Bf. ihre Arbeitskraft zur Verfügung gestellt haben und spricht daher für das Vorliegen von Dienstverhältnissen. Dass die Reinigungskräfte…
…Putzmittel, soweit der Kunde nicht die gewünschten Mittel hätte) - von Anfang an eigene Gewerbeberechtigung - freie Zeiteinteilung; sie könnten den Ablauf ihrer Tätigkeit selbst regeln und ändern - die Reinigungskräfte hätten selbständig tätig sein wollen Zur Schätzung wird vorgebracht, worin im ggstdl. Fall die Unmöglichkeit der Ermittlung…
…Eine solche sachliche Weisungsgebundenheit schließe aber das selbständige Tätigwerden nicht aus. Eine persönliches Weisungsrecht, das in erster Linie auf den zweckmäßigen Einsatz der Arbeitskraft gerichtet sei, habe es im gegenständlichen Fall nicht gegeben. Die betroffenen Reinigungskräfte hätten ihre tägliche Arbeitszeit und die Arbeitspausen frei einteilen…
…Struktur verfügt. Auch die Abrechnung nach Stunden mit einem Stundenlohn von 8 EURO lasse auf eine nichtselbständige Tätigkeit schließen. Die Verwendung des eigenen PKW treffe viele Arbeitnehmer und sei kein Indiz für ein selbständige Tätigkeit. Es sei daher von einem Dienstverhältnis zwischen der Bf. und…
…die Reinigung und Betreuung der von ihm hierfür übernommenen Wohnhausanlagen und Objekte erfüllen konnte. Für eine Eingliederung der Reinigungskräfte sprechen auch die auf unbestimmte Zeit und somit unbefristet abgeschlossenen Vereinbarungen. Das für eine selbständige Tätigkeit typische Unternehmerrisiko besteht darin, dass der Leistungserbringer die Möglichkeit hat…
…der vorgenannten Feststellung ist sowohl von einer persönlichen Abhängigkeit als auch von einer Eingliederung der für die Firma Bf tätig gewordenen Personen in den betrieblichen Organismus dieser Firma auszugehen. Zu bemerken ist, dass zahlreiche der selbständigen Reinigungskräfte im Prüfungszeitraum auch Dienstnehmer waren (P1, P5, P6…
…Tätigkeit umfasst einfache Hilfsarbeiten, die keinerlei Planung durch die Reinigungskraft erfordern und den Zeitvorgaben - außerhalb der Öffnungszeiten des Auftraggebers der Bf. - zu folgen hatten. Nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt stellen diese Hilfsarbeiten bzw. einfachen manipulativen Tätigkeiten Dienstleistungen und kein selbständiges Werk dar. Sie können daher…
…der konkreten Herstellung eines Werkes führen. Die Tätigkeiten erforderten keinerlei Planung durch die jeweiligen Reinigungskräfte und folgten der Vorgaben der Beschwerdeführerin. Nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt stellen diese Hilfsarbeiten bzw einfachen manipulativen Tätigkeiten Dienstleistungen und kein selbständiges Werk dar. Sie können daher nicht den Inhalt…
…Eine selbständige Tätigkeit setzt somit voraus, dass eine nachhaltige Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, vorliegt. Wie aus den im Sachverhalt oben dargestellten Gründen ausgeführt wurde, liegt im ggstdl Fall kein Unternehmerrisiko vor. Die Reinigungskräfte konnten weder die Höhe ihrer…
…aufgrund der Vorlage von Dienstleistungsschecks für die Monate 1-5/2023 und der Berechnung aus den monatlichen Einnahmen unter Berücksichtigung des Mindeststundenlohnes für Reinigungskräfte eine Wochenarbeitszeit von 7,67 Stunden ermittelt. Mit Bescheid vom 15.11.2023 wurde der gegenständliche Antrag für den Zeitraum 03…
…Um welche Ausbildung handelt es sich hier? In welchem Zusammenhang stehen diese Kosten mit Ihrer beruflichen Tätigkeit? Dies wurde bereits im ersten Schreiben abverlangt, jedoch nicht beantwortet. Üben Sie eine selbständige Tätigkeit aus?? Sie machen Aufwendungen für eine Unternehmensprüfung geltend?? Um welchen Prozess handelt es…
…Art selbständig am Markt auftretender Unternehmer ihre Reinigungstätigkeiten erfolgreich angeboten hätten. Sie hätten der Bf. zur Erfüllung der von ihr am Markt angebotenen Leistungen lediglich ihre Arbeitskraft zur Verfügung gestellt. Es habe auch schon ein Verfahren bzgl. verhängter Beitragszuschläge für bei Betretung nachgemeldeter Reinigungskräfte gegeben…
…40 Wochen mit Rechnungen belegt, die Umsätze für die restlichen 18 Wochen (je 9 in beiden Jahren) mussten durch ergänzende Schätzungen hinzugefügt werden. Die Betriebsausgaben bestanden im Wesentlichen aus den Honorarzahlungen an die mit der Reinigung beauftragten (selbständigen) polnischen Reinigungskräfte. Hierfür wurde dem Prüfer ein…
…an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind. Unternehmer ist gemäß § 2 Abs 1 UStG 1994, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen…